(1)Absatz einsEin Nutzer kann einen Beschwerdefall über
die mangelnde Funktionsfähigkeit
des eingerichteten Melde- und Bewertungssystems nach § 54e Abs. 1 Z 1 bis 3,des eingerichteten Melde- und Bewertungssystems nach Paragraph 54 e, Absatz eins, Ziffer eins bis 3,
des eingesetzten Systems elterlicher Kontrolle oder der Altersverifikation nach § 54e Abs. 3 Z 2,des eingesetzten Systems elterlicher Kontrolle oder der Altersverifikation nach Paragraph 54 e, Absatz 3, Ziffer 2,,
der Werkzeuge zur Kennzeichnung audiovisueller kommerzieller Kommunikation nach § 54e Abs. 4 Z 3 undder Werkzeuge zur Kennzeichnung audiovisueller kommerzieller Kommunikation nach Paragraph 54 e, Absatz 4, Ziffer 3, und
des Beschwerdesystems nach § 54e Abs. 3 Z 4 unddes Beschwerdesystems nach Paragraph 54 e, Absatz 3, Ziffer 4, und
die mangelnde Übereinstimmung der gemäß § 54e Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit Abs. 4 Z 2 erstellten AGB mit den Anforderungen nach diesem Abschnittdie mangelnde Übereinstimmung der gemäß Paragraph 54 e, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 4, Ziffer 2, erstellten AGB mit den Anforderungen nach diesem Abschnitt
der Schlichtungsstelle zur Beurteilung vorlegen.
In den in Z 1 und Z 2 genannten Fällen ist für die Anrufung der Schlichtungsstelle Voraussetzung, dass sich der Nutzer zuvor (§ 54e Abs. 3 Z 4) an den Plattform-Anbieter gewandt hat und die Streitteile keine Beilegung der Streitigkeit erreichen konnten. Die Schlichtungsstelle hat eine einvernehmliche Lösung durch Erarbeitung eines Lösungsvorschlags herbeizuführen oder dem Nutzer ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.In den in Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Fällen ist für die Anrufung der Schlichtungsstelle Voraussetzung, dass sich der Nutzer zuvor (Paragraph 54 e, Absatz 3, Ziffer 4,) an den Plattform-Anbieter gewandt hat und die Streitteile keine Beilegung der Streitigkeit erreichen konnten. Die Schlichtungsstelle hat eine einvernehmliche Lösung durch Erarbeitung eines Lösungsvorschlags herbeizuführen oder dem Nutzer ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.