(2a)Absatz 2 aAbweichend von den Bestimmungen des Abs. 1 und 2 ist der Transport von einem oder mehreren Kindern mit Fahrrädern in einer Transportkiste zulässig, sofern diese laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann; die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.Abweichend von den Bestimmungen des Absatz eins und 2 ist der Transport von einem oder mehreren Kindern mit Fahrrädern in einer Transportkiste zulässig, sofern diese laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann; die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.