Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Ukraine)
Typ
Vertrag - Ukraine
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
11.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens
(1)Absatz einsbezeichnet der Begriff „Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).bezeichnet der Begriff „Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).
(2)Absatz 2bezeichnet der Begriff „Stiftung” die von der Ukraine gegründete Nationale Stiftung “Verständigung und Aussöhnung”.bezeichnet der Begriff „Stiftung” die von der Ukraine gegründete Nationale Stiftung “Verständigung und Aussöhnung”.
Schlagworte
Sklavenarbeiter
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
20001136
Dokumentnummer
NOR40015971