Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 1, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des § 1 entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen. Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß Paragraph eins,, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des Paragraph eins, entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20001070
Dokumentnummer
NOR40014863