Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen. Die pauschale Ermittlung ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit zu umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20001070
Dokumentnummer
NOR40014861