Bundesrecht konsolidiert: Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 3, Fassung vom 08.06.2023

Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 3

Kurztitel

Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 418/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph 3,

Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß Paragraph eins,, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des Paragraph eins, entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20001070

Dokumentnummer

NOR40014863