Bundesrecht konsolidiert: Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 2, Fassung vom 28.05.2022

Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 2

Kurztitel

Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 418/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph 2,

Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20001070

Dokumentnummer

NOR40014862