Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20001070
Dokumentnummer
NOR40014862