Bundesrecht konsolidiert: Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse § 1, Fassung vom 16.11.2019

Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse § 1

Kurztitel

Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 230/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

22/02 Zivilprozessordnung

Text

römisch eins. Zuständigkeit

Allgemeine Zuständigkeit

Paragraph eins,

An der Wiener Börse besteht ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und ein solches der Warenbörse. Die Zuständigkeit des einen oder des anderen bestimmt sich nach dem Gegenstand des Geschäftes, aus dem eine Streitigkeit entsteht (Paragraph eins, BörseG, Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1989,, idgF).

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012

Gesetzesnummer

20000801

Dokumentnummer

NOR40009695