Kurztitel
Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
31.12.1999
Außerkrafttretensdatum
30.06.2010
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 8.
Diese Verordnung ist erstmals für Abgabenerklärungen, die ab dem 1. Jänner 2000 unterschrieben werden, anzuwenden. Bei den Prämienanforderungen betreffend das Kalenderjahr 2000 und die Folgejahre ist für Abgabenerklärungen, die vor dem 1. Jänner 2000 unterschrieben wurden, das Geburtsdatum des Bausparers und der mitberücksichtigten Personen an Stelle der Sozialversicherungsnummer ausreichend.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2010
Gesetzesnummer
20000332
Dokumentnummer
NOR40002957