Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
31.12.1999
Außerkrafttretensdatum
30.06.2010
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 5.
Die Bausparkasse hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion zu übermitteln:
Bezeichnung der Bausparkasse
Nummer des Bausparvertrages
Name des Abgabepflichtigen
Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
Adresse des Abgabepflichtigen
Name des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
Sozialversicherungsnummer des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
Name des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
Sozialversicherungsnummer des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
Beginn der Prämienbegünstigung für mitberücksichtigte Personen
Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung (eingezahlte prämienwirksame Beiträge)
Vertragsbeginn des Bausparvertrages
Ende der Prämienbegünstigung
Schlagworte
Ehepartner
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2010
Gesetzesnummer
20000332
Dokumentnummer
NOR40002954