Bundesrecht konsolidiert: Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße Art. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 377/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.05.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde Landl wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 91,10, überbrückt die Enns und bindet bei km 91,26 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Landl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-69 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012397

Dokumentnummer

NOR12155110

Alte Dokumentnummer

N9199436032J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/377/A1/NOR12155110