Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 162,204 (alt) bis km 162,433 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 17. August 1988, BGBl. Nr. 493, bestimmten - Abschnitt „Peilstein - Flattingerbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 162,204 (alt) bis km 162,433 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 17. August 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 493, bestimmten - Abschnitt „Peilstein - Flattingerbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.