je einem Vertreter
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, der Bundesarbeitskammer,
der Wirtschaftskammer Österreich,
der Vereine von Fahrzeugbesitzern, die im Kraftfahrbeirat
vertreten sind,
der Interessenkreise Versicherungsunternehmungen und Fahrzeugindustrie,
von Vereinigungen, die sich mit der Erhaltung und Förderung historischer Fahrzeuge befassen,
der Sachverständigen gemäß § 125 bei den Ämtern der Landesregierungen.