Kurztitel
Straßenverkehrsordnung 1960
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.1961
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StVO 1960
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 6. Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge.Paragraph 6, Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge.
Für das Verhalten bei Annäherung an schienengleiche Eisenbahnübergänge und bei der Übersetzung solcher Übergänge sowie für die Beachtung der den schienengleichen Eisenbahnübergang sichernden Zeichen gelten die eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2017
Gesetzesnummer
10011336
Dokumentnummer
NOR12146595
Alte Dokumentnummer
N9196012014A