Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Futtermittelgesetz 1999
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
21.06.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FMG 1999
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Amtliches Verzeichnis
§ 15.Paragraph 15,
Die Behörde hat ein Verzeichnis der Betriebe zu führen, in das die Zulassungsnummer oder Registernummer sowie Art und Umfang der Tätigkeit der Betriebe einzutragen sind. Das Verzeichnis ist von der Behörde zu veröffentlichen.
Im RIS seit
26.06.2013
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2017
Gesetzesnummer
10011183
Dokumentnummer
NOR40151816