Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Futtermittelgesetz 1999
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
20.07.2002
Außerkrafttretensdatum
20.06.2013
Abkürzung
FMG 1999
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Amtliches Verzeichnis
§ 15.Paragraph 15,
Die Behörde hat ein Verzeichnis der Betriebe zu führen, in das die Zulassungsnummer oder Registernummer sowie Art und Umfang der Tätigkeit der Betriebe einzutragen sind. Das Verzeichnis ist von der Behörde einmal jährlich zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013
Gesetzesnummer
10011183
Dokumentnummer
NOR40033583