Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Ungarn)
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
26.04.1996
Index
49/12 Zivilschutz
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
StF:
BGBl. III Nr. 76/1998 (NR: GP XX
RV 343 AB 982 S. 104. BR:
AB 5615 S. 635.)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. April 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 mit 1. Juli 1998 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. April 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, mit 1. Juli 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Ungarn (im folgenden: Vertragsstaaten), überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu erleichtern, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2017
Gesetzesnummer
10011105
Dokumentnummer
NOR30006913