Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Suchtmittelgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 33
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SMG
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
4. Abschnitt
Weitere strafrechtliche Bestimmungen
Zusammentreffen mit Finanzvergehen
§ 33.Paragraph 33,
Hat der Täter durch dieselbe Tat eine Straftat nach den §§ 27, 28, 28a, 30, 31 oder 31a dieses Bundesgesetzes und ein Finanzvergehen begangen, so entfällt mit dem Schuldspruch oder mit dem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung oder mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nach den §§ 35 und 37 dieses Bundesgesetzes die Strafbarkeit wegen des Finanzvergehens. Hat der Täter durch dieselbe Tat eine Straftat nach den Paragraphen 27,, 28, 28a, 30, 31 oder 31a dieses Bundesgesetzes und ein Finanzvergehen begangen, so entfällt mit dem Schuldspruch oder mit dem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung oder mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nach den Paragraphen 35 und 37 dieses Bundesgesetzes die Strafbarkeit wegen des Finanzvergehens.
Schlagworte
Doppelbestrafung, Strafaufhebungsgrund
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
10011040
Dokumentnummer
NOR40093192