Kurztitel
Suchtmittelgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 48
Inkrafttretensdatum
01.01.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SMG
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 48.
Die Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
10011040
Dokumentnummer
NOR12141057
Alte Dokumentnummer
N8199715900A