Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Saatgutgesetz 1997
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 64
Inkrafttretensdatum
20.07.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SaatG 1997
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Aufhebung der Sortenzulassung von Amts wegen
§ 64.Paragraph 64,
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Sortenzulassung von Amts wegen aufzuheben, wenn
die Sorte nicht oder nicht mehr den Zulassungsvoraussetzungen entspricht oder
der Züchter seiner Verpflichtung zur Sortenerhaltung trotz Aufforderung des BFL nicht nachkommt.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
10011033
Dokumentnummer
NOR40033484