Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9a
Inkrafttretensdatum
01.12.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UVP-G 2000
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Auflage und Kundmachung von Edikten im Großverfahren
§ 9a.Paragraph 9 a,
In Großverfahren nach diesem sowie in Verfahren nach dem 3. und dem 6. Abschnitt ist für die Auflage der Unterlagen § 9 Abs. 1 anzuwenden. Auf die Kundmachung von Edikten (§§ 44a bis 44f AVG) in Großverfahren nach diesem sowie nach dem 3. und dem 6. Abschnitt ist § 9 Abs. 3 anzuwenden. In Großverfahren nach diesem sowie in Verfahren nach dem 3. und dem 6. Abschnitt ist für die Auflage der Unterlagen Paragraph 9, Absatz eins, anzuwenden. Auf die Kundmachung von Edikten (Paragraphen 44 a bis 44 f AVG) in Großverfahren nach diesem sowie nach dem 3. und dem 6. Abschnitt ist Paragraph 9, Absatz 3, anzuwenden.
Im RIS seit
03.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Gesetzesnummer
10010767
Dokumentnummer
NOR40209050