Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umweltförderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
15.08.1997
Außerkrafttretensdatum
20.08.2003
Abkürzung
UFG
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Förderungsarten
§ 5.Paragraph 5,
Zur Durchführung von Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz können entweder Annuitäten- und Zinsenzuschüsse oder Investitionszuschüsse, für laufende Altlastensanierungs- oder -sicherungsmaßnahmen gemäß § 30 Z 1 und 3 auch sonstige Zuschüsse, gewährt werden. Zur Durchführung von Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz können entweder Annuitäten- und Zinsenzuschüsse oder Investitionszuschüsse, für laufende Altlastensanierungs- oder -sicherungsmaßnahmen gemäß Paragraph 30, Ziffer eins und 3 auch sonstige Zuschüsse, gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010755
Dokumentnummer
NOR12141261
Alte Dokumentnummer
N8199747857L