Gegenstand dieser Verordnung sind Gebrauchsgegenstände gemäß § 6 lit. a LMG 1975 (eingeschränkt auf die Verwendung bei Lebensmitteln) Gegenstand dieser Verordnung sind Gebrauchsgegenstände gemäß Paragraph 6, Litera a, LMG 1975 (eingeschränkt auf die Verwendung bei Lebensmitteln)