Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
20.05.2008
Außerkrafttretensdatum
12.12.2014
Abkürzung
LMKV
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 8.
Bei zur Wiederverwendung bestimmten Glasflaschen mit dauerhafter Aufschrift - ohne Etikett - und bei Verpackungen bzw. Behältnissen, deren größte Einzelfläche weniger als 10 cm2 beträgt, genügen die Angaben gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, 3 und 5 - gegebenfalls gemäß § 5 - und der deutliche Hinweis auf die in Anhang III genannten und dort nicht ausgenommenen Zutaten und Stoffe. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, 3 und 5 gilt § 3 Abs. 2 nicht.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2014
Gesetzesnummer
10010723
Dokumentnummer
NOR40098444