Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
14.12.2005
Außerkrafttretensdatum
12.12.2014
Abkürzung
LMKV
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 5.
Anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums (§ 4 Abs. 1 Z 5) ist bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Waren, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, das Verbrauchsdatum mit den Worten: „verbrauchen bis ...” anzugeben; es ist das Datum selbst oder die Stelle, an der es in der Etikettierung angegeben ist, einzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2014
Gesetzesnummer
10010723
Dokumentnummer
NOR40071766