(6)Absatz 6Die Kammer kann bei berechtigten Zweifeln von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats vorrangig im Wege des Behördenkooperationssystems IMI (Internal Market Information System) der Europäischen Kommission alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung anfordern sowie Informationen darüber, dass keine berufsbezogenen disziplinar- oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen. Entscheidet die Kammer, die Berufsqualifikationen des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung zu kontrollieren, so kann sie bei den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung anfordern, soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, die der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit wahrscheinlich abträglich sind, erforderlich ist.Die Kammer kann bei berechtigten Zweifeln von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats vorrangig im Wege des Behördenkooperationssystems IMI (Internal Market Information System) der Europäischen Kommission alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung des Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 4, Ziffer 8, Datenschutz-Grundverordnung anfordern sowie Informationen darüber, dass keine berufsbezogenen disziplinar- oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen. Entscheidet die Kammer, die Berufsqualifikationen des Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 4, Ziffer 8, Datenschutz-Grundverordnung zu kontrollieren, so kann sie bei den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 4, Ziffer 8, Datenschutz-Grundverordnung anfordern, soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, die der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit wahrscheinlich abträglich sind, erforderlich ist.