Bundesrecht konsolidiert: Wasserrechtsgesetz 1959 § 103, Fassung vom 31.12.2000

Wasserrechtsgesetz 1959 § 103

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wasserrechtsgesetz 1959

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 215/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 103

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

21.12.2003

Abkürzung

WRG 1959

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen

Bewilligung

Paragraph 103,
  1. Absatz einsEin Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist mit folgenden Unterlagen - falls sich aus der Natur des Projektes nicht verschiedene Unterlagen als entbehrlich erweisen
    • Strichaufzählung
      zu versehen:
      1. Litera a
        Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens und das betroffene Gewässer;
      2. Litera b
        grundbuchsmäßige Bezeichnung der durch Anlagen beanspruchten Liegenschaften unter Anführung des Eigentümers sowie Bekanntgabe der Wasser-, Fischerei- und Einforstungsberechtigten;
        Angaben darüber, ob bzw. in welcher Weise den Betroffenen Gelegenheit zur Kenntnisnahme von Vorhaben gegeben wurde, sowie über bereits vorliegende Vereinbarungen, sowie über Anträge an öffentliche Förderungsstellen nach dem Umweltförderungsgesetz oder Wasserbautenförderungsgesetz;
      3. Litera c
        die Darstellung der vom Vorhaben zu erwartenden Vorteile oder der im Falle der Unterlassung zu besorgenden Nachteile;
      4. Litera d
        Angaben über Gegenstand und Umfang der vorgesehenen Inanspruchnahme fremder Rechte und der angestrebten Zwangsrechte (Paragraph 60,) unter Namhaftmachung der Betroffenen;
      5. Litera e
        die erforderlichen, von einem Fachkundigen entworfenen Pläne, Zeichnungen und erläuternden Bemerkungen unter Namhaftmachung des Verfassers;
      6. Litera f
        bei Wasserbenutzungsanlagen Angaben über die beanspruchte Wassermenge je Sekunde, Tag und Jahr, über die erwarteten Auswirkungen auf Gewässer sowie über die zum Schutz der Gewässer vorgesehenen Maßnahmen;
      7. Litera g
        bei Wasserkraftanlagen Angaben über Maschinenleistung, Jahresarbeitsvermögen und die vorgesehenen Restwassermengen;
      8. Litera h
        bei Talsperren den Nachweis der Standsicherheit und der sicheren Abfuhr der Hochwässer;
      9. Litera i
        bei Wasserversorgungsanlagen Gutachten über die Eignung des Wassers für den angestrebten Zweck, über allenfalls erforderliche Aufbereitungsmaßnahmen sowie über allfällige Schutzmaßnahmen (Paragraph 34,) sowie Angaben über die Art der Beseitigung der anfallenden Abwässer;
      10. Litera j
        bei Einbringungen in Gewässer Angaben über Menge, Art und Beschaffenheit der Abwässer, insbesondere über Fracht und Konzentration schädlicher Abwasserinhaltsstoffe, und über die zum Schutz der Gewässer vorgesehenen Maßnahmen;
      11. Litera k
        bei genossenschaftlichen Vorhaben die Namen derjenigen, die der Genossenschaft beitreten sollen, unter Anführung der hiefür maßgeblichen Gesichtspunkte und Bemessungsgrundlagen;
      12. Litera l
        bei Anlagen, bei denen wegen der Lagerung, Verwendung und Produktion von Stoffen, wegen der Betriebsweise der Ausstattung oder sonst die Gefahr von Störfällen besteht, Angaben über die zur Störfallvermeidung und zur Begrenzung oder Beseitigung der Auswirkungen von Störfällen vorgesehenen Maßnahmen;
      13. Litera m
        Angaben darüber, welche Behörden sonst mit dem Vorhaben befaßt sind;
      14. Litera n
        gegebenenfalls vorgesehene Überwachungs- und Betriebsprogramme;
      15. Litera o
        Beschreibung möglicher bundesgrenzenüberschreitender Auswirkungen.
  2. Absatz 2Nähere Bestimmungen über Inhalt und Ausstattung von Bewilligungsanträgen können mit Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft getroffen werden.

Schlagworte

Überwachungsprogramm

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2013

Gesetzesnummer

10010290

Dokumentnummer

NOR12143813

Alte Dokumentnummer

N8199961541L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1959/215/P103/NOR12143813