Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten Anl. 3, Fassung vom 31.08.2006

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten Anl. 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 491/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 331/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)
hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2004 und
hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des
31. August der Folgejahre außer Kraft (vgl. Art. 1 § 2, BGBl. II Nr.
331/2004).

Text

Anlage 3

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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN SONDERFORMEN DER HÖHEREN

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LEHRANSTALTEN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährigen Sonderformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des Paragraph 18, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes die Aufgabe, Schüler, die nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine einschlägige, mindestens dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten der jeweiligen Fachrichtung zu führen.

Der Absolvent einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt soll über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik sicher verfügen, die ihn zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung, sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Er soll auch über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die ihn zum Studium an Akademien und Universitäten, zur selbständigen Weiterbildung und zur Menschenführung befähigen. Er soll sein Wissen und Können in gesamtheitlicher Schau anwenden können.

Der Absolvent soll die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können. Er soll Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen. Er soll die Tragweite seiner Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können.

Er soll die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis seiner Fachrichtung kennen und beachten.

Der Absolvent soll an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig und bereit sein und die Arbeit anderer achten. Er soll Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können. Er soll zur bewußten Gestaltung seines Lebens nach selbst erarbeiteten Werten bereit sein.

Der Absolvent soll zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum, bereit sein. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Der Absolvent soll die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennen und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen. Er soll für globale Probleme der Menschheit aufgeschlossen sein.

Der Absolvent soll zur Kommunikation und Zusammenarbeit bei Problemlösungen fähig und bereit sein; er soll die Fortbildung von Mitarbeitern fördern können.

römisch eins a. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1

römisch II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1

römisch III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntgemacht gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, in der jeweils geltenden Fassung, geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Israelitischer Religionsunterricht
    Wird gesondert bekanntgemacht.

  1. Litera e
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,

römisch IV. Bildungs- und Lehraufgabe der gemeinsamen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fähig sein, Gedanken und Gefühle auszudrücken, Sachverhalte darzustellen und Überzeugungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wirksam und verantwortungsbewußt zu vertreten. Er soll sein Leben rationell einteilen können.

Der Schüler soll Verständnis für Aufbau und Funktionen der Sprache haben. Der Schüler soll Probleme der Kommunikation untersuchen können.

Der Schüler soll Freude an Lektüre finden und Literatur zur eigenen Lebensgestaltung selbständig erschließen und verwerten können.

Der Schüler soll auf Grund von Gesichtspunkten der Literaturwissenschaft und auf Grund persönlicher Lebenserfahrungen Urteile über literarische Werke bilden und begründen können.

Der Schüler soll Urteilsfähigkeit im Umgang mit den Massenmedien besitzen. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und anderen Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Gesprächsformen, Verhalten im Gespräch, Grundregeln der Diskussionsführung, Teilnahme an verschiedenen Formen der Diskussion. Stilübungen anhand einfacher Sätze. Erörterung.

Literaturbetrachtung:

Poetische Literatur (Lyrik, Epik, Dramatik), Trivialliteratur; Literarische Zweckformen (Biographisches, Briefe, Reportage), Fachliteratur; Interpretationsgesichtspunkte (Absicht, Darstellungsweise, Wirkung, Realitätsbezug); Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte. Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis einschließlich Sturm und Drang; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung (Methoden, Wirkung).

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik. Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.

römisch II. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der deutschsprachigen Dichtung von der Klassik bis einschließlich Naturalismus sowie von zeitgenössischen Texten; Fachreferate und Reden zu freigewählten und vorgegebenen Themen, Interview und Statement, Diskussionen zu zeitbezogenen Themen, Diskussionsleitung. Stilmittel, Stilfiguren; Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte. Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug, Texterörterung.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von der Klassik bis einschließlich Naturalismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter); Interpretationspraxis, auch von motivisch und thematisch verwandten Texten.

Medienerziehung:

Nachrichten (Auswahl, Veränderung, Absicht, Wirkung); Bildung und Unterhaltung (Formen, Auswahlkriterien).

Arbeitstechniken:

Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und

-auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.

römisch III. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der jüngsten deutschsprachigen und fremdsprachigen Dichtung; Stegreifreferate, freie Rede, Diskussion und Diskussionsleitung. Kommentar, Leserbrief.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung seit dem Naturalismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter), Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Analyse und Interpretation von Medieninhalten. Medienauswahl durch

den Konsumenten.

Arbeitstechniken:

Diskussionsleitung. Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform); Verhandlungstechnik. Planung der Weiterbildung.

Im römisch eins. und römisch II. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im römisch III. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Reiseziel. Aktivitäten am Urlaubsort. Sonderwünsche, Beschwerden und Kritik.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.

Rolle des Brieffreundes:

Angaben zur Person, Familie, Interessen. Einladung.

Rolle des Studierenden:

Österreichisches Bildungssystem (eigene Schullaufbahn, getroffene und noch zu treffende Entscheidungen; Unterrichtsgegenstände). Eigene Begabungen, Interessen, Schwierigkeiten. Wechselwirkungen zwischen Schüler, Lehrer und Klassengemeinschaft. Schule und Freizeit.

Berufliche Rollen:

Typische Produkte, Produktionsformen, Arbeitsgänge, Maschinen und Geräte des Fachgebietes.

römisch II. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Durch Urlaubs- und Freizeitaktivitäten bedingte Wechselwirkungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Natur. Wirtschaftliche Aspekte des Fremdenverkehrs.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Wie Rolle des Gastes und Touristen; ferner Sehenswürdigkeiten (Landschaft, Kultur) und Einrichtungen (Kultur, Sport und Hobby, Geselligkeit, Kur, Behörden) des Urlaubsortes. Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).

Rolle des Geschäftspartners:

Betriebe des Fachgebietes im In- und Ausland, klimatische und geographische Produktionsbedingungen des Fachgebietes. Einfacher Geschäftsfall (Offert, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Empfangsbestätigung, Zahlung). Bewerbungsschreiben.

Rolle des Mitarbeiters in einem Betrieb des Fachgebietes:

Schäden und Gefahren, Schutz- und Pflegemaßnahmen.

römisch III. Jahrgang:

Berufliche Rollen:

Siehe Anlage römisch eins, römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang.

Im römisch eins. und römisch II. Jahrgang je 3 Schularbeiten, im römisch III. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch II. Jahrgang

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch IV. Jahrgang

römisch III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Maßnahmen und Folgen der Nutzung und Umgestaltung des Raumes beurteilen können und die Entstehungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von insbesondere landwirtschaftlich genutzten Kulturräumen bestimmen können.

Er soll aktuelle wirtschaftliche, soziale und politische Ereignisse und Probleme analysieren und ihre Auswirkungen abschätzen können.

Er soll insbesondere die im eigenen Lebensraum auftretenden Interessenkonflikte durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können.

Er soll bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuarbeiten.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Österreich:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, sozioökonomische Gliederung, Städte und Stadt-Umland-Beziehungen, zentrale Orte, Zentral- und Peripherräume; Wirtschaftsräume. Landwirtschaft (Produktionsgebiete, Strukturwandel, Bergbauern); Bergbau; sekundärer und tertiärer Wirtschaftsbereich (Standorte, Standortfaktoren, Energieversorgung, verstaatlichte Betriebe, Nahversorgung, Fremdenverkehr, Verkehrswege). Natur- und Landschaftsschutz.

Entwicklungsländer und Industrieländer:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Wirtschaftsformen, politische Systeme, Entwicklungshilfe, Autonomiebestrebungen.

Globale Entwicklungstendenzen:

Wachstumsgrenzen und Alternativkonzepte (Bevölkerungswachstum, Tragfähigkeit, Nahrungsspielraum, Rohstoff- und Energieverknappung, Produktion und Konsum, Wachstumsideologie, Umweltbelastung); internationale Zusammenarbeit.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der reellen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen, Gleichungen und Ungleichungen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen (Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben). Exponentialgleichungen. Quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

römisch II. Jahrgang:

Finanzmathematik:

Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.

Funktionen:

Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion,

Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare

Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).

Beschreibende Statistik:

Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert,

Streuung.

römisch III. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten und der Polynomfunktionen. Berechnen von Flächen und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Permutationen, Variationen, Kombinationen;

Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Wahrscheinlichkeitsverteilung, Erwartungswert, Varianz; Binomial- und Poissonverteilung;

Normalverteilung; Regression und Korrelation; Anwendungen.

Im römisch eins. und römisch II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im römisch III. Jahrgang 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch IV. Jahrgang

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Einheitensysteme.

Mechanik:

Mechanik fester Körper, der Flüssigkeiten und Gase.

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Ausbreitung.

Wärmelehre:

Wärmeenergie, Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände.

Wärmenutzung; Wärmetransport.

Elektrizitätslehre:

Elektrostatik, Elektrodynamik.

Weltbild:

Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik.

CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.

Energieumsatz chemischer Reaktionen:

Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik

chemischer Reaktionen.

Reaktionstypen:

Elektronenreaktionen, Oxidationszahl. Protonenreaktionen;

Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted,

Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze,

Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential Elektrolyse;

galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen).

Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide;

Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs;

Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganische Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung

durch Schwermetalle.

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.

römisch II. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundardestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Angewandte organische Chemie:

Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische

Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer

Lösungsmittel.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Arnide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.

Nukleinsäuren:

Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung;

Biochemie der Viren.

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von

Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern, Homogenisieren und Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Meßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie)

römisch II. Jahrgang:

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.

Qualitative und quantitative chemische-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne

chemische-physikalische Methoden.

Mikrobiologische Methoden:

Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.

BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Ökozoologie:

Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation.

Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden der allgemeinen Biologie, der Botanik und der Zoologie.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,

PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.

Der Schüler soll die häufigsten Gemüsearten kultivieren können. Er soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.

Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Boden:

Bodenkunde und Wachstumsfaktoren.

Produktion am Ackerland:

Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte

(Knollenfrüchte, Brassica-Rüben, Zichorie).

römisch II. Jahrgang:

Gemüsebau:

Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau (Kohl-, Frucht-, Wurzel-, Zwiebel-, Hülsenfrucht und Blattgemüse, ausdauernde Gemüse, Gewürzkräuter); Bedeutung des Gemüsebaues (Gemüsegeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung).

Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:

Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.

Sonderkulturen:

Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.

römisch III. Jahrgang:

Feldfutterbau:

Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).

TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Aufstallung und Haltung:

Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).

Tierhygiene:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und

anzeigepflichtige Seuchen.

Zucht- und Absatzorganisation:

Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.

römisch III. Jahrgang:

Genetik:

Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabiltät, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.

Tierische Produkte:

Gewinnung unter Beachtung der Aspekte der Fütterung, Verarbeitungsmöglichkeiten (Milch; Fleisch; Eier; Wolle, Nebenprodukte).

LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Begriffe und Methoden:

Bauweisen (Massiv-, Block-, Fachwerks-, Rahmen-, Scheiben-, Skelett und Schalenbauweise; Sonderbauweisen). Baustatik (Belastungsannahme, Kräfteverlauf und Spannungen). Bauphysik und Baubiologie (Wärmedämmung, Wärmeverlustrechnung, Wärmebilanz, Schalldämmung, Feuchtigkeitsisolierung; Lüftung; Brandverhalten der Baustoffe; Wasserdampfdiffusion; baubiologische Gesichtspunkte). Bauvorbereitung. Bauleitung und Bauaufsicht.

Hochbau:

Bauentwurf (Maße, Formen, Proportionen, Farben, Lage;

Planungsprozeß; Flur-, Hof- und Siedlungsformen). Bäuerliches Wohnhaus (Gebäudetypen; allgemeine Anforderungen; Raumgruppen; Neu-, Zu- und Umbauten). Wirtschaftsbauten (Ställe, Berge- und Lagerräume;

Düngersammelstätten für Fest- und Flüssigmist; Silobauten;

Maschineneinstellräume; Garagen).

Tiefbau:

Wegebau. Entwässerung (Arten, Bestandteile und Wirkungsweisen, Bauausführung).

Wasserversorgung (Aufgaben, Wasserbedarf, Wasserbeschaffung durch Brunnen und Quellen, Aufbereitung). Kanalisation und Kleinkläranlagen (Aufgaben, Arten, Materialien, Bauausführung). Bauteile und Baukonstruktionen (Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Dachwerk, Türen; Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Heizung; Putz, Verkleidungen; Fußböden; Verkehrsflächen).

Wirtschaftlichkeit:

Baukostenberechnung, Baufinanzierung (Erstellung eines Finanzierungsplanes, Bauförderung). Bauabrechnung. Baurecht.

LANDMASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können.

Der Schüler soll insbesondere berufsrelevante Begriffe und Methoden aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel in der Landwirtschaft anwenden können. Er soll die gebräuchlichsten Werkstoffe, Energieträger, Schmierstoffe und Maschinenelemente kennen.

Der Schüler soll den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen auf inner- und überbetrieblicher Ebene unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können. Er soll Arbeitsketten in der Pflanzen- und Tierproduktion analysieren und optimieren können.

Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Produkte und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.

Der Schüler soll technische Einrichtungen grafisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Mechanik:

Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).

Festigkeit:

Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).

Elektrotechnik:

Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, Ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).

Technisches Zeichnen:

Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.

römisch II. Jahrgang:

Werkstoffe und Hilfsstoffe:

Eisenmetalle; Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; synthetische Kunststoffe; Treibstoffe; Schmiermittel.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (lösbare und nicht lösbare); Bewegungselemente (Wellen, Lager, Kupplungen, Zahnradgetriebe, Riementriebe, Kettentriebe).

Förder- und Transporteinrichtungen:

Traktor, Motorkarren, mechanische und pneumatische

Fördereinrichtungen.

Energietechnische Einrichtungen:

Solaranlagen; Wärmepumpen; Windkraftanlagen; Bioenergieanlagen.

Arbeits- und Verfahrenstechnik:

Arbeitstechnik (Arbeitszergliederung, Arbeitsermittung Anmerkung, richtig: Arbeitsermittlung)); Verfahrenstechnik (Fließverfahren, absätzige Verfahren).

Organisation der Mechanisierung:

Eigenmechanisierung; Maschinengemeinschaften; Maschinenringe;

Lohnmechanisierung.

römisch III. Jahrgang:

Ermittlung von Kosten und Grenzen der Mechanisierung:

Kostenfaktoren und Gesamtkosten der Mechanisierung; wirtschaftliche Einsatzgrenzen, Grenzen durch soziale und ökologische Auswirkungen. Einschlägige Rechtsvorschriften.

Technik der Bodenbearbeitung:

Pflüge; Fräsen; Pflugfolgegeräte.

Technik bei Anbau, Pflege und Pflanzenschutz:

Sämaschinen (Drill- und Einzelkornsämaschinen); Pflanz- und Legemaschinen; Pflanzenschutzgeräte.

Technik bei Düngung und Beregnung:

Pumpen und Beregnungsanlagen; Geräte zur Flüssig- und Festmistausbringung; Handelsdüngerstreuer.

Technik bei der Futterernte:

Mähwerke; Heuwebegeräte; Bergemaschinen; Einrichtungen zur Futterkonservierung.

Technik bei der Getreide- und Körnermaisernte:

Getreideernte; Körnermaisernte; Körnertrocknung; Kornkonservierung;

Saatgutreinigung.

Technik bei der Hackfruchternte:

Zuckerrübenernte; Futterrübenernte; Kartoffelernte.

Technik bei der Ernte von Öl- und Eiweißpflanzen und Sonderkulturen.

Technik in der Tierproduktion:

Mahl- und Mischanlagen; Silofräsen; Fütterungsanlagen; Melk und Milchkühlanlagen; Entmistungsanlagen.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1

RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

AGRARMARKETING UND FREMDENVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung und Dynamik der Agrarmärkte beurteilen können. Er soll die Instrumentarien des modernen Marketings einsetzen können und die Absatzstrukturen für Agrarprodukte kennen und nutzen können. Er soll für die Sensibilität der Mitbürger beim Lebensmittelkonsum Verständnis haben.

Der Schüler soll die kulturelle, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs kennen. Er soll die Möglichkeiten des bäuerlichen Fremdenverkehrs realistisch beurteilen und verwirklichen können. Er soll Fremdenverkehrsangebote erstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Agrarmarketing:

Besonderheiten der Agrarmärkte (spezielle Gesetzmäßigkeiten; landwirtschaftliche Marktordnung). Marktforschung und Marktbeeinflussung durch Körperschaften und weltwirtschaftliche Ereignisse, nationale und internationale Märkte und Wettbewerbsordnungen. Marktbeeinflussung durch Unternehmer.

Fremdenverkehr:

Volkswirtschaftliche, kulturelle und politische Bedeutung des Fremdenverkehrs, Gästeströme in Österreich und in Europa. Sommer- und Wintertourismus (Motive der Urlauber und Anforderungen an private und öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen).

römisch II. Jahrgang:

Agrarmarketing:

Marktbeobachtung, Marktinformation. Distributionspolitik (Verpackungseinheiten und -größen, Marken, Absatzwege, Absatzformen). Produktpolitik (Erprobung der Marktgängigkeit von Produkten, Suche nach neuen Produkten).

Preispolitik (kosten deckender Preis, Marktpreis, preisgedeckte Kosten, Preisdumping, betriebswirtschaftliche Konsequenzen).

Bäuerliche Gästebeherbergung:

Angebotsmöglichkeiten des bäuerlichen Betriebes, betriebswirtschaftliche und familiäre Konsequenzen, volkswirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum.

römisch III. Jahrgang:

Agrarmarketing:

Direkte und indirekte Vermarktung (Formen, Vor- und Nachteile, Rechtsvorschriften). Märkte für einzelne landwirtschaftliche Produkte (Situation, Rahmenbedingungen, Dynamik). Rahmenbedingungen für die Agrarmärkte (wirtschaftliche Entwicklung, Selbstversorgungsgrad, Struktur des privaten Verbrauches, Ernährungs- und Verbrauchsverhalten). Lebensmittelbe- und -verarbeitende Unternehmen.

Betriebswirtschaft des Fremdenverkehrs:

Werbung. Zimmerplan. Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei. Gästebetreuung. Schriftverkehr. Fremdenverkehrsrecht (gesetzliche Definitionen); landwirtschaftlicher Nebenerwerb durch Privatzimmervermietung, Gast- und Schankbetrieb, Ausflugsverkehr; Gewerbe- und Steuerrecht.

PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Organisationsform und Inhalt:

Die Dauer des Pflichtpraktikums hat vier Wochen zu betragen. Es soll nach Möglichkeit in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden und auch planerische Tätigkeiten umfassen. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach dem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

OBSTBAU UND BIENENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der einzelnen Obstgewächse kennen.

Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte, der Lagerung und des Absatzes von Obst kennen. Er soll Neuanlagen unter Beachtung der Boden- und Klimaansprüche der Obstpflanzen sowie der Anforderungen des Marktes und der Eigenversorgung planen können.

Der Schüler soll das Leben und das Verhalten der Biene und des Bienenvolkes verstehen. Er soll die Bedeutung der Honigbiene für die Landwirtschaft und für die Volksernährung kennen.

Der Schüler soll Bienenprodukte kennen und sie analysieren und bewerten können. Er soll die Maßnahmen zur umweltgerechten Bienenvölkerführung kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Verfahren im Obstbau:

Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz, Frost- und Hagelschutz), Lagerung; Planung und Errichtung von Obstanlagen.

Spezieller Obstbau:

Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau; Betriebs- und

marktwirtschaftliche Fragen.

Anatomie und Physiologie der Biene:

Arbeiterin, Königin, Drohne; Kastendefinition. Ernährung und Vorratsbildung.

Imkereibetrieb:

Beutensysteme; Betriebsweisen; Produktgewinnung, -lagerung und

-verkauf.

Produktanalyse:

Wachs und Mittelwände, Pollen. Honig.

Völkerführung und Völkerpflege:

Pflegemaßnahmen und Kontrollen je nach Jahreszeit. Hygiene; Standbeurteilung, Epidemiologie. Vermehrungs- und Hochleistungszucht.

JAGD UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch IV. Jahrgang

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch III. Jahrgang

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch IV. Jahrgang

römisch III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch II. Jahrgang

VOLKSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch IV. Jahrgang

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik, insbesondere musikalische Kunstwerke, hören; er soll auch Freude an der musikalischen Gemeinschaftsleistung empfinden.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Blattlesen (ein- und zweistimmig). Durtonleiter.

Gesang:

Atemübungen. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons.

römisch II. Jahrgang:

Notenlehre und Tonsysteme:

Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur.

Blattlesen (mehrstimmig). Molltonleiter.

Gesang:

Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

römisch III. Jahrgang:

Tonsysteme:

Transposition.

Gesang:

Österreichische und fremdländische Volkslieder.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1

LEIBESÜBUNGEN

Siehe sinngemäß Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,

HAUSWIRTSCHAFT

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch II. Jahrgang

römisch II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1, römisch III. Jahrgang

D. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1

Anmerkung

§ 8 Z 2 in BGBl. II Nr. 571/2003 lautet: "In Anlage 3 (Allgemeines
Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine
didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den
dreijährigen Sonderformen der Höheren land- und
forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird die Wendung "Siehe die
Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987" durch die Wendung "Siehe die
Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003" ersetzt.", richtig wäre: " ...
wird die Wendung "Anlage III der Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987
ist anzuwenden." durch die Wendung ...".

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR40048478

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/491/ANL3/NOR40048478