(5)Absatz 5Der Fremdsprachenassistenz gebührt für jeden vollen Monat ihrer Tätigkeit ein Beitrag im Ausmaß von 74,99% des Monatsentgelts, das einem Vertragslehrer der Entlohnungsgruppe l 2b 1, Entlohnungsstufe 3 für den ersten Monat des Bestellungszeitraumes (Abs. 3) gebührt. Der Beitrag ist zum 15. des Monats auszuzahlen.Der Fremdsprachenassistenz gebührt für jeden vollen Monat ihrer Tätigkeit ein Beitrag im Ausmaß von 74,99% des Monatsentgelts, das einem Vertragslehrer der Entlohnungsgruppe l 2b 1, Entlohnungsstufe 3 für den ersten Monat des Bestellungszeitraumes (Absatz 3,) gebührt. Der Beitrag ist zum 15. des Monats auszuzahlen.