(5)Absatz 5Werden im Rahmen von Open-Science- und Citizen-Science-Projekten personenbezogene Daten Dritter (Art. 4 Nr. 10 DSGVO) zur Verfügung gestellt, ist ihre Verarbeitung für die zu Beginn des Projekts ausdrücklich kommunizierte Art, Umfang und Dauer jedenfalls zulässig, wennWerden im Rahmen von Open-Science- und Citizen-Science-Projekten personenbezogene Daten Dritter (Artikel 4, Nr. 10 DSGVO) zur Verfügung gestellt, ist ihre Verarbeitung für die zu Beginn des Projekts ausdrücklich kommunizierte Art, Umfang und Dauer jedenfalls zulässig, wenn
die Daten auf Beobachtungen oder Messungen im öffentlichen Raum beruhen oder
die Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO pseudonymisiert werden.die Daten im Sinne des Artikel 4, Nr. 5 DSGVO pseudonymisiert werden.
Die Löschung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 4 zulässig.Die Löschung ist nur unter den Voraussetzungen des Absatz 4, zulässig.