Anlage 1
LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN, VOLKSSCHULABTEILUNGEN) MIT DEUTSCHER UND SLOWENISCHER UNTERRICHTSSPRACHE
im Sinne des § 12 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan dient als Grundlage für
die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule,
die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien,
das standortbezogene Bildungsangebot,
die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler
und gliedert sich in folgende neun Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne für die einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe.
Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.
Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in den unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.
Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.
Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und Lehrstoff.
2. Gesetzlicher Auftrag der Volksschulen
Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.
Der Gesetzgeber hat für die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.Der Gesetzgeber hat für die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß Paragraph 9, des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Volksschule setzt die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben und Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen.
In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß § 8 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 konkretisiert.In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß Paragraph 8, der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019, konkretisiert.
2.1 Bildungsauftrag in der Vorschulstufe
Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß § 9 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.
2.2 Bildungsauftrag in der 1. bis 4. Schulstufe
Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.Gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.
3. Leitvorstellungen
Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.
Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.
Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.
4. Volksschuloberstufe
In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß § 9 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß Paragraph 9, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.
Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.Die Bildungsdirektionen werden gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß Paragraph 8, Litera r, des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.
Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider.
In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodischen Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:
Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung,
Entrepreneurship Education,
Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung,
Sprachliche Bildung und Lesen,
Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,
Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
Der Gesamtunterricht in der Volksschule verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts in der Volksschule entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.
2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts
Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen.
Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und altergerechten Lernformen ermöglichen. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.
Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass
klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll,
Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen,
die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung),
handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von altersgerechten Anforderungssituationen genutzt wird,
die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt,
sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen),
überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden,
es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert,
Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:
Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.
Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.
Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.
Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.
Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.
Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, berücksichtigen individuelles Lerntempo und altersgerechte Lernformen und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.
In Klassen mit zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten und dazu nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern wird der Unterricht – zeitlich begrenzt – von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet. Während die zweisprachige Lehrerin bzw. der zweisprachige Lehrer die angemeldeten Schülerinnen und Schüler in slowenischer Sprache unterrichtet, unterrichtet die Teamlehrerin bzw. der Teamlehrer die nicht angemeldeten Schülerinnen und Schüler in deutscher Sprache. Dieser Teil der Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist gemeinsam zu planen, zu koordinieren, wahrzunehmen und zu reflektieren.
Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.
Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren sowie individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie laufend strukturiertes Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.
Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden angebotenen Zugänge und Methoden wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.
Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Volksgruppengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament hervorzuheben, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft darstellen.
Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.
Bildungssprachliche Kompetenzen werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können diese situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.
Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
| 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2. Entrepreneurship Education | 3. Gesundheitsförderung | 4. Informatische Bildung | 5. Interkulturelle Bildung | 6. Medienbildung | 7. Politische Bildung | 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9. Sexualpädagogik | 10. Sprachliche Bildung und Lesen | 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung | 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Pflichtgegenstände | | | | | | | | | | | | | |
Religion1 | | | | | | | | | | | | | |
Sprachen | | | | | | | | | | | | | |
Deutsch | | x | x | x | x | x | x | x | x | | x | x | x |
Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler | | | | x | | | | | | | | | |
Lebende Fremdsprache | | | | | | x | x | | | x | | | x |
Mathematik und Naturwissenschaften | | | | | | | | | | | | | |
Mathematik | x | x | | x | x | x | x | x | | x | | | x |
Sachunterricht | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Musik, Kunst und Kreativität | | | | | | | | | | | | | |
Musik | x | x | x | x | x | x | | | x | x | x | x | x |
Kunst und Gestaltung | x | x | | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Technik und Design | x | x | | x | | | | x | | x | x | | x |
Gesundheit und Bewegung | | | | | | | | | | | | | |
Bewegung und Sport | x | x | x | | x | | x | x | x | x | x | x | x |
Volksgruppensprache | | | | | | | | | | | | | |
Slowenisch | | | | | x | | x | | | x | | x | |
Verbindliche Übungen | | | | | | | | | | | | | |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung | | | x | | | | | | | | x | | |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen | | | | | | | | | | | | | |
Erstsprachenunterricht | | | | | x | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Primarstufe von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen „übergreifenden Themen“ verwiesen wird.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
1.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
ausdrücken, was sie besonders gut können und besonders interessiert.
Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen und dem jeweiligen Berufsfeld zuordnen.
die Bedeutung von Arbeit und ihren Einfluss auf Familie und Freizeitaktivitäten erklären.
bei Entscheidungen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und Folgen benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen (zB Lernen mit kleinen Herausforderungen, einfache Spiele, Perma.teach, Wilma-Erfinder:innenclub, Markttag), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle als Gestalterinnen und Gestalter der Zukunft im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Als wichtige Ergebnisse in dieser Befähigung sind die Entwicklung von und Erkenntnisse zu persönlichen Stärken, Engagement, Selbstmotivation, aber auch Kenntnisse darüber zu erlangen, wie man selbständig erwerbstätig sein kann, was das für das eigene Ich bedeutet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
2.2. Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
ihre Stärken benennen, nutzen, sich eigenständig Ziele setzen und diese zuversichtlich und konsequent verfolgen.
Chancen in Projekten erkennen und kreative Ideen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
Verantwortung übernehmen und Aufgaben allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen.
Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und achtsam und einfühlsam damit umgehen.
sich als aktiver Teil des Wirtschaftskreislaufs begreifen und selbst Werte schaffen.
mit Menschen, die Ideen mit Wert für die Gesellschaft und die Wirtschaft umsetzen, in Kontakt treten.
Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
3.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
die Bedeutung gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erklären und entsprechend handeln.
eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen wahrnehmen und benennen sowie weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
altersgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären und setzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Musik, Sachunterricht, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
4.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
Informationstechnologien sicherheitsbedacht und verantwortungsvoll nutzen.
einfache Anleitungen verstehen, ausführen und selbst Anleitungen erstellen.
digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
digitale Zeichnungen und Bilder erstellen und gestalten.
sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
5.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen.
soziale, kulturelle, sprachliche und andere Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und ihre Bedeutung erklären.
ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen hinterfragen und dagegen auftreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Slowenisch
6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
6.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
Kriterien der Mediengestaltung erkennen und benennen.
Medienprodukte vergleichend analysieren.
Medieninhalte und Mediengestaltungen kritisch bewerten.
eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht
7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch im Unterricht als kontrovers dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
7.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten im kommunalen Bereich benennen und auf Schulebene nutzen.
gesellschaftliche Fragestellungen und Politikfelder sowie deren globale Zusammenhänge erkennen und die Relevanz für das eigene Leben beschreiben.
verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte und Probleme einnehmen sowie vielfältig darstellen.
sich eine eigene Meinung bilden, diese artikulieren und Möglichkeiten des eigenen Handelns erkennen.
Verständnis für globale Zusammenhänge zeigen und Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzeigen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht, Slowenisch
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Auch eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik kann die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Potenziale und Interessen (zB im MINT-Bereich, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen.
8.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen), sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese zum Ausdruck bringen.
vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und Rollenklischees in Alltagssituationen sowie im Schulkontext und der Berufswelt ansprechen.
wissen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Sachunterricht, Technik und Design
9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Informationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
9.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys altersgemäß erklären.
die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und altersadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
Fragen stellen und sich bei Problemen an die richtigen Personen oder Stellen wenden.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht
10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
10.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
zwischen Alltags- und Bildungssprache unterscheiden und unter Anleitung bildungssprachlich handeln.
einem dem Entwicklungsalter entsprechend bildungssprachlich formulierten Text wesentliche Informationen entnehmen.
Lesestrategien zur Erschließung eines Textes anwenden (global lesen, selektiv lesen, vertiefend lesen).
Vorgänge, Phänomene und Prozesse unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz beschreiben, erklären und begründen.
Ähnlichkeiten von und Unterschiede zwischen Sprachen und Sprachverhalten erkennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Slowenisch, Technik und Design
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern, und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
11.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.
über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.
Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.
sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
12.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.
eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.
verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.
eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Slowenisch
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
13.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.
mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor-und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.
ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.
wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.
die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.
1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort
Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).
Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.
Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.
2. Schulische Gestaltungsfreiräume
Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume wird an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.-
Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.
Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins kann gemäß Paragraph 13, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen
Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, dann kann allenfalls zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit
Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.
5. Vorschulstufe
Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.
6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres des jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.
7. Schularbeiten
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
Für Schülerinnen und Schüler, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, sind in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Slowenisch auf der 4. Schulstufe jeweils drei Schularbeiten und im Unterrichtsgegenstand Mathematik vier bis sechs Schularbeiten abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
8. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (Paragraph 12, Absatz 6, Schulunterrichtsgesetz).
Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Slowenisch und/oder Mathematik), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
9. Gestaltung von Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs. 1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (Paragraph 3, Absatz eins, letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).
Diese Zusammenarbeit unterstützt:
die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes
die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses
die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes
den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungenden intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe römisch eins drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen
Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.
Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
10. Öffnung der Schule und des Unterrichts
Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.
Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).
In der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit kommt unmittelbaren Begegnungen mit der deutschen und slowenischen Sprache im täglichen Leben (auch außerhalb des Schulhauses) besondere Bedeutung zu. Beim Erlernen einer Volksgruppensprache können die lokalen Ressourcen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft etc.) genützt werden.
11. Begabungs- und Begabtenförderung
Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.
12. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)
In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. An zweisprachigen Schulen im Anwendungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ist im Betreuungsteil Deutsch und Slowenisch in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:
Allgemein:
Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
Lernzeiten:
Förderung der Lernmotivation
Festigung des Unterrichtsertrages
Unterstützung des schulischen Erfolgs
Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Freizeit:
Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
Förderung der Kreativität
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
12.1 Konzept und Planung der GTS
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.
Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.
12.2 Lernzeiten
Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit
Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.
Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.
Individuelle Lernzeit
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.
Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.
Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.
Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Lernzeiten | Wochenstunde(n) |
Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
| | | | |
12.3 Freizeit
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen
a) Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen1/Obvezne vaje | Klasse/Razred |
Religion/Verouk | 2 |
Sprachen2/Jeziki |
Deutsch/Nemščina | 3,5 |
Slowenisch/Slovenščina |
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft/Matematika, naravoslovje, gospodarstvo in družba |
Mathematische Früherziehung/Zgodnja matematična vzgoja | 2 |
Sachbegegnung/Srečanje s stvarnim svetom | 1,5 |
Musik, Kunst und Kreativität/Glasba, umetnost in kreativnost |
Musik/Glasba | 1,5 |
Kunst und Gestaltung/Umetnost in likovno snovanje | 1 |
Technik und Design/Tehnika in oblikovanje | 1 |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Prometna in mobilnostna vzgoja | 0,5 |
Rhythmik/Ritmika | 1 |
Spiel/Igra | 1 |
Gesundheit und Bewegung/Zdravje in gibanje |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 5 |
Gesamtwochenstundenzahl/Skupno število ur | 20 |
Förderunterricht3/Pospeševalni pouk | |
| |
_______________
1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, vom Schulforum festgelegt.
2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden dürfen.
b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
| Schulstufen und Wochenstunden1/ Šolske stopnje in tedenske ure |
Pflichtgegenstände/ Obvezni predmeti | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt/ Vsota |
Religion/Verouk | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen/Jeziki |
Deutsch/Nemščina | 4-6 | 4-6 | 4-6 | 4-6 | 16-22 |
Slowenisch/Slovenščina | 3-4 | 3-4 | 3-4 | 3-4 | 14-16 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | x2 | x2 | 1 | 1 | 2 |
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft/ Matematika, naravoslovje, gospodarstvo in družba |
Mathematik/Matematika | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Sachunterricht/Stvarni pouk | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 10-12 |
Musik, Kunst und Kreativität/Glasba, umetnost in kreativnost |
Musik/Glasba | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Kunst und Gestaltung/ Umetnost in likovno snovanje | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Technik und Design/ Tehnika in oblikovanje | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
Gesundheit und Bewegung/Zdravje in gibanje |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 8-10 |
Verbindliche Übungen/Obvezne vaje | | | | | |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | x2 | x2 | | | |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Prometna in mobilnostna vzgoja | x3 | x3 | x3 | x3 | |
Gesamtwochenstundenzahl/Skupno število ur | 20–23 | 20–23 | 22–25 | 22–25 | 90 |
Förderunterricht4/Pospeševalni pouk | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Förderunterricht Slowenisch5/ Pospeševalni pouk slovenščine | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| | | | | |
____________
1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand Religion ist nicht zulässig. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe römisch eins mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf, für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf, für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6, des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
5 Gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ist in Verbindung mit § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.5 Gemäß Paragraph 16 a, Ziffer 4, des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ist in Verbindung mit Paragraph 12, Absatz 6, des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
Unverbindliche Übungen |
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen1/Opolnomočenje za šolskoavtonomna določila učnega načrta:
|
Chorgesang/Zborovsko petje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Spielmusik/Instrumentalna glasba | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Darstellendes Spiel/Odrska igra | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Musikalisches Gestalten/Glasbeno snovanje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Bildnerisches Gestalten/Likovno snovanje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Interessens- und Begabungsförderung/Pospeševanje interesov in nadarjenosti | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Erstsprachenunterricht/Pouk prvega jezika | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen/Če ni šolskoavtonomnih določil učnega načrta:
|
Chorgesang/Zborovsko petje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Spielmusik/Instrumentalna glasba | 1 | 1 | 1 | 1 |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 2 | 2 | 2 | 2 |
Darstellendes Spiel/Odrska igra | 1 | 1 | 1 | 1 |
Musikalisches Gestalten/Glasbeno snovanje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Bildnerisches Gestalten/Likovno snovanje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | – | – | 1 | 1 |
Interessen- und Begabungsförderung/Pospeševanje interesov in nadarjenosti | 2 | 2 | 2 | 2 |
Erstsprachenunterricht/Pouk prvega jezika | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
| | | | |
_________________
1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bemerkungen zur Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Grundschule bzw. die Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe zur Anwendung kommen:
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der geltenden Fassung.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1989,.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
Israelitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der geltenden Fassung.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der geltenden Fassung.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
Für die verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, BGBl. Nr. 134/1963, achter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.Für die verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, achter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
NEUNTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE (1. BIS 4. SCHULSTUFE)
Für die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst und Gestaltung, Technik und Design sowie Bewegung und Sport gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, neunter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht (ausgenommen in Deutsch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und maßgeblich für die Identitätsentwicklung. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten hat in der Primarstufe das Ziel, eine erste grundlegende Sprachhandlungsfähigkeit zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und erprobt wird. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und die örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.
Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz unterstützt.
Der Slowenischunterricht soll Freude am Sprachenlernen wecken, zum Gebrauch der Sprache motivieren und den Wert der Zwei- und Mehrsprachigkeit bewusst machen.
Ein systematischer Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen10 (mündlich und schriftlich) ist im Slowenischunterricht zentral und in Verbindung mit den anderen Gegenständen des zweisprachigen Unterrichts zu sehen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Die vier Kompetenzbereiche (Zu-)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und
(Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung sind miteinander vernetzt zu vermitteln. Die mündliche und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich durch einen differenzierenden Unterricht und eine vielfältige Aufgabenkultur hin zu einer verständlichen Kommunikation, deren Gelingen Vorrang hat gegenüber einem fehlerfreien Sprachgebrauch.
Der Aufbau einer basalen Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, annähernd fehlerfrei und flüssig altersadäquate Texte zu lesen bzw. vorzulesen. Im Anfangsunterricht unterstützen vielfältige Methoden das Lesen lernen, wie zB optische Hilfen, Wörterpyramiden, Lesetreppen, Wörterschlangen, Wörterdomino, Wörtermemory oder Lesefächer. Lesekompetenz und Lesemotivation bilden gemeinsam die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude am Lesen entwickeln und diese erhalten bleibt. Dadurch können sie kontinuierliche Fortschritte in der Lesefertigkeit erzielen und ein stabiles Lese-Selbstkonzept aufbauen.
Beim Verfassen von Texten steht der Schreibprozess im Mittelpunkt. Das Planen, Formulieren und Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibintentionen wird schrittweise durch Strategien entwickelt, wie zB Versprachlichen von Bildern und Bildfolgen oder das Ergänzen/Streichen von Wörtern und Sätzen. Der Rechtschreiberwerb wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt.
Durch einen konstruktiven, kreativen und kritischen Medienumgang sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen beim Sprachhandeln und bei der Sprachreflexion. Sie nutzen und reflektieren digitale Medien und Angebote als Informationsquelle und zur Produktion eigener Texte.10
Vielfältige Methoden und Materialien ermöglichen eine Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern und ein individualisiertes Lernen (zB Sprach-, Bewegungs-, Rollenspiele, Dramapädagogik, Kinderbücher, Video/Audioclips, weitere audiovisuelle und digitale Medien). Die Lehrperson hat als Sprachvorbild dabei eine entscheidende Rolle. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an. Der Einsatz eines Sprachenportfolios unterstützt sie beim Reflektieren ihres Sprachlernfortschritts.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Die inhaltliche Konzeption des Faches Slowenisch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Inhalt und Form, Norm und Wandel sowie Diversität und Identität. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptionellen Wissens für den Slowenischunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen dar.
Kommunikation und Wirkung
schließen das erfolgreiche, adressatengerechte und zielgerichtete Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen unter Berücksichtigung des Kontextes und der Beziehung sowie das Reflektieren mit ein.
Norm und Wandel
kennzeichnenkennzeichnen Sprache als System von Zeichen, das Regeln unterworfen ist. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (zB Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.
Inhalt und Form
betrachtetbetrachtet das Zusammenspiel von Sprachstrukturen und inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (zB Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion). Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.
Diversität und Identität
beziehenbeziehen sich auf eine ganzheitliche und umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die das gesamte Repertoire eines Menschen unter Berücksichtigung des Zusammenhangs von kognitiver, sozialer, sprachlicher und kultureller Entwicklung als identitätsbildend anerkennt und dessen Entwicklung unterstützt. Sprachunterricht ermutigt Schülerinnen und Schüler, sich mehrsprachig gewandt, tolerant und respektvoll in einer globalisierten, mehrsprachigen Kultur und Gesellschaft zu bewegen.7
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Der Slowenischunterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die vier Kompetenzbereiche
(Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung.
Die Kompetenzbereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander, ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches und bauen sich in Synergie zum Deutschunterricht auf.
Der Bereich (Zu-)Hören/Sprechen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Sprechens und fokussiert auf das Erfassen einzelner Laute, Wörter, Wortgruppen und das Verstehen von Äußerungen in einfachen alltagsnahen Sprechsituationen. Sprechen wird in monologisches und dialogisches Sprechen (miteinander reden) unterteilt. Es führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fähigkeit, kurze Informationen zu geben und ein einfaches Gespräch zu führen.
Lesen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es umfasst das Verstehen auf Wort-, Satz- und Textebene sowie das Erschließen von Informationen und Inhalten aus einfachen Texten unterschiedlicher Länge und reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Das Verfassen von Texten umfasst die Fähigkeit, Inhalte aus mündlich Erzähltem bildlich und schriftlich umzusetzen, die Schreibkompetenz – ausgehend von Wörtern, Satzteilen und Sätzen ̶ auf das Schreiben von Texten zu erweitern und erste Schreibstrategien zur Bearbeitung und Überarbeitung von Texten anzuwenden.
Der Bereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktion und Struktur der slowenischen Sprache. Durch Vergleiche des Deutschen mit dem Slowenischen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede bewusstgemacht und ihre Rolle in der zweisprachigen Kommunikation hervorgehoben.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schülerinnen und Schüler erwerben die nachfolgenden Kompetenzziele schrittweise und unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vorkenntnisse und ihres individuellen Sprach- und Lernstands.
Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu umzusetzen und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.
1. Schulstufe: Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
aufmerksam zuhören und aufbauend auf einem altersadäquaten Wortschatz ausdrucksvoll und lautrichtig sprechen.
sich mitteilen, anderen zuhören und sich an kürzeren Gesprächen zu Alltagsthemen sprachlich angemessen beteiligen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
einfache Wortbausteine, Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte unter Anleitung lesen und verstehen.
in Vorlesesituationen altersadäquaten Texten über einen angemessenen Zeitraum mitlesend folgen.
einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge aus (vor-)gelesenen einfachen Texten erfassen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
ausgehend vom mündlichen Erzählen ihr Mitteilungsbedürfnis bildlich oder schriftlich umsetzen und einfache (gegebenenfalls vorgegebene) Satzmuster einsetzen.
Wörter und kurze Sätze schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben ganzheitlich wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen.
Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, visuell und sprechmotorisch durchgliedern und durch lautes Mitsprechen richtig schreiben – zunehmend auch Wörter mit nicht eindeutiger Laut-Buchstaben-Zuordnung.
Unterschiede in gesprochener und geschriebener Sprache auf der Laut-, Buchstaben-, Wort- und Satzebene erkennen sowie Sätze als Sinneinheit wahrnehmen.10
Anwendungsbereiche
spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Rollenspiele, Dialoge, audiovisuelle und digitale Medien
gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten5, 7, 10
mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (lautliche Eigenheiten, Vergleichen von Laut- und Schriftbildern sowie akustische Wortgliederungen (Silbenklatschen ua.)
(Ab-)Schreibübungen von Buchstaben, einfachen Wörtern und Satzstrukturen
vielseitige Übungen zum aufbauenden Zusammenlauten, Speichern und Wiedergeben von Buchstabengruppen, Wörtern und Sätzen
kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Auszählreime, Verse, Gedichte, Lieder) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von einfachen Sach- und Gebrauchstexten
Schreibanlässe ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individuellen Voraussetzungen
2. Schulstufe: Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen mitteilen, anderen aufmerksam zuhören und sich unter Einhaltung vereinbarter Regeln an einfachen Gesprächssituationen beteiligen.
mit zunehmender Sicherheit auf Basis eines altersadäquaten Wortschatzes deutlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache orientiert sprechen und in alltäglichen Sprechsituationen zunehmend normierte Sprachmuster anwenden.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen sowie altersangemessenen (auch vorgelesenen) Texten mit konkreten Hilfestellungen (zB Bilder, Wortschatzlisten) Inhalte entnehmen, ihre Meinung dazu äußern und einfache Schlüsse ziehen.
einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge von (vor-) gelesenen einfachen Texten erschließen und wiedergeben.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis durch einfache Wortgruppen, Sätze oder kurze Texte umsetzen sowie einfache Satzmuster situationsbezogen anwenden.
Sätze und kurze Texte schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
Buchstaben und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form abschreiben, aus der Vorstellung aufschreiben sowie beim Schreiben von kurzen Sätzen oder Texten einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch richtiger Schreibweise zunehmend korrekt anwenden.
Wörter in Wortbausteine trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen sowie erste Ordnungs- und Suchübungen mit dem Wörterbuch durchführen.
mit einfachen Wortbausteinen entsprechende Wörter bilden bzw. segmentieren, durch Wortbausteine Wörter in ihrer Form verändern und Bedeutungsunterschiede erkennen sowie zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln.
die Änderung der Bedeutung eines Satzes mit Hilfe von Satzmelodien und durch Anwendung von entsprechenden Satzschlusszeichen erkennen, die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen, aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen und vervollständigen sowie ein Verständnis der Zeitstufen in natürlichen Situationen und Texten aufbauen.
Anwendungsbereiche
spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Intonation, Mimik und Gestik5
Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln;7
mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (Silbengliederung, Reimwörter, ua.)
Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Kinderliteratur) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne durch theaterpädagogische Übungen ua.
Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem, unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individueller Voraussetzungen
angeleitetes (kreatives) Schreiben (Einkaufslisten, Telefonnotiz, Tagebuch, Sprechblasentexte ua.)
alphabetische Ordnungs- und Suchübungen; Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen und häufiges Schreiben von Wörtern
gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in ausgewählten bzw. bekannten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen10
3. Schulstufe: Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprech- und Sprachformen adressatengerecht unter Berücksichtigung nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
mit zunehmender Sicherheit auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes an der Standardsprache orientiert sprechen und dabei sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in monologischen und dialogischen Sprechhandlungen situationsgemäß einsetzen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
längere Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen und dabei mit Unterstützung Lesetechniken und Lesestrategien zur Erschließung des Textinhaltes anwenden.
Informationen aus Texten entnehmen, vergleichen und dabei unterschiedliche Quellen nutzen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
unterschiedliche Textmuster zu vorgegebenen und freien Themen bewusst nutzen und damit Texte sinnvoll planen und verfassen.
Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
für das richtige Schreiben von Wörtern und kurzen Sätzen auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen sowie analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
die Funktion von Formveränderungen in Wörtern erkennen und zunehmend wesentliche Wort- und Satzarten sowie Zeitformen unterscheiden.
Ausdrucksformen der Standardsprache mit dem regionalen Dialekt vergleichen.10
Anwendungsbereiche
Besprechen und Bearbeiten von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler5, 7, 12
spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen; mündliches Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
Ausführen von bestimmten Tätigkeiten mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten (Medienbildung)
Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
kurze Texte mit Hilfe von Methodenwerkzeugen (Wortlisten, Sprechblasen, Mindmap, Formulierungshilfen ua.) konzipieren und verfassen
kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit literarischen Texten durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne7
gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wort- und Satzarten, Zeitformen)10
4. Schulstufe: Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
verstehend zuhören, Informationen einholen, verständlich nachfragen, etwas erzählen und dabei Gesprächstechniken einsetzen und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
verständlich, ausdrucksvoll und an der Standard- und Bildungssprache orientiert über bearbeitete Themen und Inhalte sprechen (auch aus anderen Gegenständen) und dabei gelernte Fachbegriffe in monologischen und dialogischen Sprechbeiträgen anwenden.10
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
altersgemäße Texte in verschiedenen Medien lesen und verstehen sowie mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln erschließen.
den Inhalt von Texten mit Hilfe von Lesetechniken und Lesestrategien erschließen und die Informationen daraus zum Wissenserwerb und zur Wissenserweiterung nutzen.
ihre Lesemotivation für literarische Texte nutzen und mit Unterstützung Informationen bzw. Kerngedanken in diesen verstehen, eigene Gedanken zu Texten entwickeln und sich mit anderen über Leseinteressen und Gelesenes austauschen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
unterschiedliche Schreibabsichten zu freien und vorgegebenen Themen nutzen und Texte den Textmustern entsprechend sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen verfassen.
Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten und berichtigen.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
Regeln für normgerechtes Schreiben auf Wort- und Satzebene zunehmend selbstständig anwenden, für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen und analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
die Funktion von Formveränderungen in Wörtern sowie die verschiedenen Zeitformen in Sätzen und Texten erkennen, adäquat anwenden und wichtige Wort-, Satzarten und Satzglieder unterscheiden und benennen.
Merkmale und Unterschiede zwischen Alltags- und Bildungssprache im fächerübergreifenden Kontext wahrnehmen und reflektieren.10
Anwendungsbereiche
Besprechen, Bearbeiten und Vortragen von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler (szenisches Spiel, Dialoge)5, 7, 12
spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen
Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung von Standardsprache, Mimik und Gestik
Sach- und Gebrauchstexte aus verschiedenen Medien zur Wissenserweiterung
individuelle Schreibinteressen und Schreibanlässe von Schülerinnen und Schülern zum zunehmenden selbstständigen Anwenden von Regeln für normgerechtes Schreiben (Steckbrief, Personenbeschreibung, Einladungen ua.)
Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
Handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten (von regionalen Autorinnen und Autoren)7 sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Zeitformen)10
Reflektieren über Gemeinsamkeiten/Unterschiede von Sprachen hinsichtlich Aussprache, Bedeutung und Schriftzeichen
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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