Lichteintrittsflächen vorhanden sind, die in einen Raum führen, der den Anforderungen des Abs. 1 entspricht oder, wenn auch dies technisch unmöglich ist, den Anforderungen des Abs. 1 möglichst nahekommt.Lichteintrittsflächen vorhanden sind, die in einen Raum führen, der den Anforderungen des Absatz eins, entspricht oder, wenn auch dies technisch unmöglich ist, den Anforderungen des Absatz eins, möglichst nahekommt.