(4)Absatz 4,Wurden Sicherheitsvertrauenspersonen für eine Arbeitsstätte ohne Belegschaftsorgane gemäß § 10 Abs. 4 ASchG bestellt und werden während ihrer Funktionsperiode Belegschaftsorgane gewählt, so hat eine Neubestellung gemäß § 10 Abs. 2 ASchG zu erfolgen, wenn es die zuständigen Belegschaftsorgane verlangen.Wurden Sicherheitsvertrauenspersonen für eine Arbeitsstätte ohne Belegschaftsorgane gemäß Paragraph 10, Absatz 4, ASchG bestellt und werden während ihrer Funktionsperiode Belegschaftsorgane gewählt, so hat eine Neubestellung gemäß Paragraph 10, Absatz 2, ASchG zu erfolgen, wenn es die zuständigen Belegschaftsorgane verlangen.