jene Tätigkeiten, für die ein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich ist, die Ermächtigung nach § 63 sowie die Anerkennung ausländischer Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse,jene Tätigkeiten, für die ein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich ist, die Ermächtigung nach Paragraph 63, sowie die Anerkennung ausländischer Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse,