Zur Sicherung der Arbeitnehmer muss geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken verwendet werden. Die persönliche Schutzausrüstung muss mit dem Sicherungsseil, oder auf Grund der gemäß Z 1, 2. Satz getroffenen Maßnahmen mit einer anderen Einrichtung, die einen Absturz verhindert, wie einem Höhensicherungsgerät, verbunden sein.Zur Sicherung der Arbeitnehmer muss geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken verwendet werden. Die persönliche Schutzausrüstung muss mit dem Sicherungsseil, oder auf Grund der gemäß Ziffer eins,, 2. Satz getroffenen Maßnahmen mit einer anderen Einrichtung, die einen Absturz verhindert, wie einem Höhensicherungsgerät, verbunden sein.