Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2a
Inkrafttretensdatum
01.01.2001
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AVRAG
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
§ 2a.Paragraph 2 a,
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
10008872
Dokumentnummer
NOR40014851