Bundesrecht konsolidiert: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz § 4a, Fassung vom 31.10.2023

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz § 4a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 100/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4a

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Außerkrafttretensdatum

31.10.2023

Abkürzung

B-GlBG

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 4 a,
  1. Absatz einsEine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
  2. Absatz 2Eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes im Sinne des Absatz eins, liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Person im Zusammenhang mit
    1. Ziffer eins
      ihrer Schwangerschaft oder
    2. Ziffer 2
      einem Beschäftigungsverbot nach Paragraph 3, Absatz eins und 3 sowie Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG), Bundesgesetzblatt Nr. 221,
    eine weniger günstige Behandlung erfährt.
  3. Absatz 3Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
  4. Absatz 4Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur Diskriminierung vor.
  5. Absatz 5Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.

Im RIS seit

16.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2023

Gesetzesnummer

10008858

Dokumentnummer

NOR40126071

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/100/P4a/NOR40126071