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Bundesrecht konsolidiert: Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 § 27a, tagesaktuelle Fassung
Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 § 27a
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 27 am 31.03.2023
§ 27b am 31.03.2023
Alle Fassungen
§ 27a heute
§ 27a gültig ab 30.11.2010
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2010
§ 27a gültig von 01.05.1992 bis 29.11.2010
zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 175/1992
Kurztitel
Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 599/1987
zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 93/2010
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 27a
Inkrafttretensdatum
30.11.2010
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
KJBG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Anzeigepflicht
§ 27a.
(1)
Der Dienstgeber hat die Beschäftigung von Jugendlichen an aufeinanderfolgenden Sonntagen gemäß § 18 Abs. 3a dem Arbeitsinspektorat anzuzeigen. Diese Anzeige hat zu enthalten:
1.
Den Zeitraum, für den die Beschäftigung an aufeinanderfolgenden Sonntagen vorgesehen ist sowie jenen Zeitraum, in dem die Jugendlichen an Sonntagen und an betrieblichen Sperrtagen im Sinne des § 19 Abs. 4 nicht beschäftigt werden,
2.
Zeiten des Besuches einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule, soweit diese in den Zeitraum gemäß § 18 Abs. 3a fallen,
3.
Familien- und Vornamen der Jugendlichen sowie das Geburtsdatum.
(2)
Die Anzeige gemäß Abs. 1 hat spätestens zwei Wochen vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher gemäß § 18 Abs. 3a zu erfolgen.
(3)
Das Arbeitsinspektorat hat Anzeigen gemäß Abs. 1 auf Verlangen den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugänglich zu machen.
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Arbeitszeit Jugendliche
Aushang Arbeitszeitregelung und Ruhezeitregelung
Anmerkung
Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel:
Arbeitszeit Jugendliche (UM)
Schlagworte
Familienname
Im RIS seit
29.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
10008632
Dokumentnummer
NOR40122537
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/599/P27a/NOR40122537