Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/m2, Fassung vom 31.08.2026

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/m2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/m2

Inkrafttretensdatum

01.09.2025

Außerkrafttretensdatum

31.08.2026

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 5 und 7

Text

Anlage A/m2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw.
4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Instrumentalmusik und Gesang

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch III)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(römisch III)

Physik

mind. 5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 244)

(römisch IV a)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch IV a)

Technik und Design

mind. 6

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 15)

III6)

Sonstige verbindliche Übungen

7)

 

Schulautonome Vertiefung8)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

128-136

 

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen.

5 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

6 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

7 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

8 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

2

2

III

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

2

2

(römisch III)

Physik

1

2

2

5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

2

8

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

3/2

3/2

3/2

3/2

281)

(römisch IV a)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung

2/5

2/5

2/5

2/5

(römisch IV a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

 

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x2)

x2)

x

III3)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

34

33

37

136

 

1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, andernfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 6

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 245)

(römisch IV a)6)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch IV a)6)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

118

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom7)

2-14

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 24 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden vorzusehen sind.

6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).

7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch III)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(römisch III)

Physik

2

3

2

7

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musik2)

3/2

3/2

4/–

4/–

263)

(römisch IV a)4)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang2)

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung2)

2/5

2/5

–/6

–/6

(römisch IV a)4)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

32

31

33

34

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 26 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sieben Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils sechs Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Chor

(2)

(2)

(2)

4/2

IV

Instrumentalmusik und Gesang

(2)

(2)

(2)

4/2

IV

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

PHYSIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

MUSIK

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik wie Anlage A/m1.

CHOR

Wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterricht im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin oder dem Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin oder zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie Medien/Technologien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten und der Stimme insbesondere auch in Verbindung mit Medien/Technologien gefördert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Vertiefung und Erweiterung kognitiver Fähigkeiten in Verbindung mit emotionalen und sozialen Dimensionen bei und fördert die Gesundheit im umfassenden Sinne.

Das Musizieren soll auf der Grundlage von Imagination, Fantasie und Kreativität die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist einerseits der Erwerb instrumentaler und gesanglicher Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlicher Grundlagen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments oder des Gesangs fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Da die menschliche Stimme das elementare und ureigenste Klangwerkzeug des Menschen ist, sollte die Wechselwirkung von Stimme und Instrument immer wieder im Rahmen musikalischen Handelns ins Bewusstsein gerückt werden.

Freude an instrumentalem und vokalem Musizieren in Verbindung mit kontinuierlicher Übetätigkeit fördert Konzentration und Selbstdisziplin und führt zu positiven Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Musik-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe, wobei Prozesse des Peer-Learning besondere Berücksichtigung finden sollen. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musikkundlichen Grundlagen bildet dabei die Basis instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die Auswahl der verwendeten Literatur, die wesentlich zu einer Progression über alle Schulstufen hinweg beiträgt.

Dabei sollen folgende sechs Themenbereiche für alle vier Schulstufen Berücksichtigung finden: 1. Mein Instrument/meine Stimme, 2. Mit Üben zum Erfolg, 3. Rhythmus, Melodie, Harmonik: Bausteine der Musik, 4. Von Motiv und Thema zur musikalischen Form, 5. Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker im Zusammenhang mit meinem Instrument/der Stimme, 6. Nachschöpfung und Eigenschöpfung: Interpretation und Improvisation. Diese Themenbereiche sollen entsprechend den 30 in diesem Lehrplan ausgewiesenen Instrumenten plus der Gesangsstimme in den jeweiligen Schulstufen entsprechend ausdifferenziert werden.

Regelmäßige Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten, sind vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe sinnvoll und notwendig.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen, zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen und künstlerische Performance ermöglichen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, insbesondere aber auch mit den instrumentalen und gesanglichen Fertigkeiten, dem musikalischen Gestalten und dem ästhetischen Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale und vokale Musizieren umfasst die vier Kompetenzbereiche 1. Hören und Erfassen, 2. Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten, 3. Interpretieren und Gestalten, 4. Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist die Aneignung eines instrumenten- bzw. gesangsspezifischen Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele erarbeitet und reflektiert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln und zu üben.

Der Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten umfasst Körperwahrnehmung, Übetechniken und differenzierte Spielweisen bzw. Gesangstechniken. Ziel sind die angemessene Handhabung des Instruments und eine entsprechende Stimmhygiene. Der Erwerb dieser instrumentalen/gesanglichen Fertigkeiten geht Hand in Hand mit einer den Fortschritten der Schülerinnen und Schüler angepassten Literaturauswahl.

Der Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten umfasst die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit deren vielfältigen klanglichen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziel ist die Entwicklung eigener musikalischer Ideen in Verbindung mit Elementen des Improvisierens. Auf die Qualität der künstlerischen Präsentation ist besonderes Augenmerk zu legen.

Der Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren umfasst Kenntnisse über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme. Im Rahmen des musikalischen Handelns werden musikhistorische und instrumenten-/gesangsspezifische Aspekte thematisiert und charakteristische Beispiele aus der jeweiligen Literatur erarbeitet. Ziel ist es, dabei musikalische Qualitäten zu erkennen und in Verbindung mit dem entsprechenden Fachvokabular zu reflektieren.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und auf Zeichen reagieren.10
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Teile von Musikstücken/Liedern voneinander abgrenzen und benennen.
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter unterscheiden und benennen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    elementare instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte umsetzen.
  • Strichaufzählung
    mit dem Instrument/der Stimme Klanggeschichten gestalten.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Bau des eigenen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme beschreiben.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Musikstücken/Liedern
  • Strichaufzählung
    Tonhöhe, Tondauer, Lautstärke, Klangfarbe
  • Strichaufzählung
    Grundlegende instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein3
  • Strichaufzählung
    Traditionelle und grafische Notation10
  • Strichaufzählung
    Klanggeschichten
  • Strichaufzählung
    Wichtige Bauelemente des jeweiligen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme

2. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Klänge differenziert wahrnehmen.
  • Strichaufzählung
    Motive/Phrasen/Themen erkennen, benennen und in Bezug zueinander setzen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Strategien für das Üben anwenden.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    am Instrument/beim Singen einfache eigene Ideen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wissen über Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden.
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Hören von Klangfarben
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Motiven/Phrasen/Themen in Musikstücken/Liedern
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Übestrategien
  • Strichaufzählung
    Elementare Improvisation und einfache Komposition
  • Strichaufzählung
    Programmatisch gestaltete Musik
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments/Stimmhygiene3
  • Strichaufzählung
    Musikalisches Fachvokabular

3. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Leitungsfunktionen übernehmen.
  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien erkennen und ihre Anwendung beschreiben.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    weiterführende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    Stücke/Lieder auswendig musizieren/singen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Klänge und Klangfarben stiladäquat gestalten.
  • Strichaufzählung
    mit elementarem musikalischem Material improvisieren.
  • Strichaufzählung
    Dynamik und Agogik umsetzen.
  • Strichaufzählung
    sich in Auftrittssituationen adäquat verhalten.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    biografische Aspekte für das jeweilige Instrument/die Stimme wichtiger Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten nennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Elementare Ensembleleitung
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprinzipien Wiederholung, Veränderung und Kontrast
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Klangbewusstsein
  • Strichaufzählung
    Improvisation mit einfachen melodischen und harmonischen Strukturen
  • Strichaufzählung
    Dynamik und Agogik
  • Strichaufzählung
    Wichtige Komponistinnen und Komponisten für das jeweilige Instrument/den Gesang

4. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Ausdruck und ästhetisches Empfinden erfassen.
  • Strichaufzählung
    grundlegende formale Abläufe mitverfolgen.
  • Strichaufzählung
    das eigene und gemeinsame Musizieren/Singen kritisch hören und Feedback annehmen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vertiefte instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke/Lieder vom Blatt musizieren/singen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notentexte umsetzen und ausdrucksvoll gestalten.
  • Strichaufzählung
    mit einfachem musikalischem Material improvisieren.
  • Strichaufzählung
    stilgerechte Artikulation und Phrasierung anwenden.
  • Strichaufzählung
    Bühnenpräsenz zeigen und Auftrittssituationen reflektieren.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur für ihr Instrument/für Stimme in wesentlichen Aspekten beschreiben.

Anwendungsbereiche:

  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Formaler Aufbau und weitere wesentliche Aspekte von Instrumental- und Vokalwerken
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Improvisation und Komposition
  • Strichaufzählung
    Artikulation und Phrasierung

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

  • Strichaufzählung
    Mensch und Gesellschaft

Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

  • Strichaufzählung
    Natur und Technik

Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.

  • Strichaufzählung
    Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

  • Strichaufzählung
    Kreativität und Gestaltung

Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Instrument/Stimme
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Improvisation/Interpretation
  • Strichaufzählung
    instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe musizieren
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen im Ensemble übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    intonieren
  • Strichaufzählung
    Klänge differenziert wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

b) Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt spielen/singen
  • Strichaufzählung
    Literatur auswendig spielen/singen
  • Strichaufzählung
    das gewählte Instrument stimmen (gilt für Zupfinstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, gestimmte Schlaginstrumente, Hackbrett)

c) Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  • Strichaufzählung
    Klänge instrumenten-/gesangsspezifisch gestalten
  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    improvisieren
  • Strichaufzählung
    sich künstlerisch präsentieren

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden
  • Strichaufzählung
    instrumenten-/gesangsspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten in einen instrumenten- /gesangsspezifischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Instrument/Stimme

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    instrumenten- und gesangsspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments bzw. der Stimme
  • Strichaufzählung
    Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
  • Strichaufzählung
    physiologische Grundlagen der Stimme
  • Strichaufzählung
    Stimmungen der Instrumente
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    spiel- und gesangstechnische Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan/Übetagebuch
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der musizierten Solo- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    Spieltechniken in Pop und Jazz
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen
  • Strichaufzählung
    Verzierungen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Tongebung

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Improvisation/Interpretation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Improvisation nach rhythmischen und melodischen Mustern
  • Strichaufzählung
    Improvisation über harmonische Muster
  • Strichaufzählung
    eigenständige Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (zB Akkordsymbole, Tabulaturen, graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Coverversionen
  • Strichaufzählung
    Standards
  • Strichaufzählung
    Solokadenzen
  • Strichaufzählung
    Arrangements

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse
  • Strichaufzählung
    Diskographien

8. Semester:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

KUNST UND GESTALTUNG

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung wie Anlage A/m1.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A/m1 ohne Orchester und mit folgender Abweichung:

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus:

Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, Musizieren im Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen
  • Strichaufzählung
    Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Sololiteratur
  • Strichaufzählung
    Kammermusik
  • Strichaufzählung
    Coverversionen und Arrangements

B) VERBINDLICHE ÜBUNG

Wie Anlage A

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

26.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40264296

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1_m2/NOR40264296