Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/m1, Fassung vom 31.08.2025

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/m1

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/m1

Inkrafttretensdatum

01.09.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 3

Text

Anlage A/m1

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw.
4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Musik (im Schwerpunkt)

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Chor

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Orchester

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Kunst und Gestaltung

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Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt)

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Orchester

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chor, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt)

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mind. 7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch II)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(römisch III)

Physik

mind. 5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 243)

(römisch IV a)

alternativ Chor oder Orchester

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch IV a)

Technik und Design

mind. 3

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

128-136

 

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ (mind. acht Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ (mind. acht Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflichtungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

4

3

7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

2

2

(römisch III)

Physik

1

2

2

5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

3/2

3/2

3/2

3/2

281)

(römisch IV a)

alternativ Chor oder Orchester

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung

2/5

2/5

2/5

2/5

(römisch IV a)

Technik und Design

2

2

4

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

 

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x2)

x2)

x

III3)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

34

34

36

136

 

1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, anderenfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste Lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 185)

(römisch IV a)6)

alternativ Chor oder Orchester

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch IV a)6)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

120

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom7)

0-12

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 16

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 18 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens drei Wochenstunden vorzusehen sind. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. zwölf Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.

6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).

7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch III)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

2

2

10

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

3

3

2

2

10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(römisch III)

Physik

3

2

2

7

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musik2)

2/2

3/1

2/–

2/–

203)

(römisch IV a)4)

alternativ Chor oder Orchester2)

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung2)

2/4

1/5

–/4

–/4

(römisch IV a)4)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

33

33

31

33

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 20 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sechs Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils vier Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Chor

(2)

(2)

(2)

4/2

IV

Orchester

(2)

(2)

(2)

4/2

IV

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

MUSIK

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik:

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.

Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
  • Strichaufzählung
    Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
  • Strichaufzählung
    mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern.
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Alltag und Berufsleben1, 2

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge

2. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig.
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
  • Strichaufzählung
    einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden.
  • Strichaufzählung
    musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikwelten – Weltmusik5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen

3. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten.10
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
  • Strichaufzählung
    mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden

4. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.6
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen.1, 2
  • Strichaufzählung
    eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
  • Strichaufzählung
    sich in Partituren orientieren.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikgeschmack und Toleranz5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A).

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

  • Strichaufzählung
    Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
  • Strichaufzählung
    Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten durchgeführt werden. In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten verpflichtend durchzuführen. Anzahl und Umfang richten sich nach dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Hören, erfassen, lesen und notieren

Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

a) Soziale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    einander zuhören;
  • Strichaufzählung
    den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
  • Strichaufzählung
    unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.

b) Personale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
  • Strichaufzählung
    Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Eigeninitiative entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und eigenverantwortlich üben;
  • Strichaufzählung
    sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
  • Strichaufzählung
    Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
  • Strichaufzählung
    Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.

c) Kommunikative Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.

d) Methodenkompetenzen

  • Strichaufzählung
    Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  3. Strichaufzählung
    ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  4. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  5. Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
  6. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  7. Strichaufzählung
    einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  8. Strichaufzählung
    einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  9. Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  10. Strichaufzählung
    traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Instrumente erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
  • Strichaufzählung
    Stars und Virtuosen;
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsmusik;
  • Strichaufzählung
    Filmmusik;
  • Strichaufzählung
    Bausteine der Musik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Technik;
  • Strichaufzählung
    Songwriting;
  • Strichaufzählung
    Urheberrecht.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  3. Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  4. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  5. Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  6. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  7. Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  8. Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  9. Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  10. Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Formen des Musiktheaters;
  • Strichaufzählung
    weltliche und geistliche Vokalformen;
  • Strichaufzählung
    Textvertonungen;
  • Strichaufzählung
    Wort-Ton-Verhältnis;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  3. Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  4. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  5. Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  6. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  7. Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  8. Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  9. Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  10. Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Kompositionstechniken;
  • Strichaufzählung
    Klangkörper im Wandel der Zeit;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Instrumentation und Arrangement;
  • Strichaufzählung
    zyklische Formen;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalgattungen;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien.

7. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  3. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  4. Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  5. Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  6. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  7. Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  8. Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Interpretinnen und Interpreten;
  • Strichaufzählung
    Volksmusik;
  • Strichaufzählung
    Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Musikkulturen;
  • Strichaufzählung
    World-Music;
  • Strichaufzählung
    Festivals;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung des Jazz;
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen des Jazz;
  • Strichaufzählung
    Musik und Business;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Wirkung und Effekt.

Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  3. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  4. Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  5. Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  6. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  7. Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  8. Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Musik erfassen und erklären.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    absolute Musik;
  • Strichaufzählung
    Programmmusik;
  • Strichaufzählung
    Musikpsychologie;
  • Strichaufzählung
    Medien und Publikum;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware;
  • Strichaufzählung
    synästhetische Phänomene;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Akkordverbindungen;
  • Strichaufzählung
    Spannung und Lösung;
  • Strichaufzählung
    Affektenlehre.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Musik und Gesellschaft.

Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  3. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  4. Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  5. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  6. Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  7. Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.

Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik und andere Kunstformen;
  • Strichaufzählung
    Musik und Politik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Religion;
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Zeit;
  • Strichaufzählung
    musikbezogene Berufe;
  • Strichaufzählung
    Original und Bearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Interpretationen.

8. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.

Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  2. Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  3. Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
  4. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  5. Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion;
  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte.

CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblegesang eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen1. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, auf die Gesundheit ihrer Stimme zu achten3, selbständig Chorstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Chorformationen mitzuwirken.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Chor ist einerseits der Erwerb gesanglicher und interpretatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Chorsingen fördert durch die Beschäftigung mit der menschlichen Stimme als elementarem und ureigenem Klangwerkzeug des Menschen zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen10. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.

Vielfältige Auftritte des Chores bei verschiedenen Anlässen und Wettbewerben sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Chor-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Chor orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Chormusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Singen charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Chormusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Singen in Gemeinschaft

Schulchöre sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1

Stimmliche und interpretatorische Qualität

Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Einsatzes der Stimme ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Chor. Der physiologisch richtige und gesundheitsfördernde Einsatz der Stimme und das Wissen um Stimmtechnik unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf einem gesundheitsbewussten Lebensweg3 und bereiten sie auf ihr Berufsleben vor1. Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.

Ausbildung eines vielfältigen Repertoires

Chorliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab5. Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das vokale Musizieren umfasst die drei Kompetenzbereiche 1. Singen, Interpretieren und Gestalten, 2. Stimmliche Grundlagen sowie 3. Hören und Erfassen.

Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gesungenen Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Singen, Interpretieren und Gestalten

Der Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten umfasst Körperwahrnehmung, Atmung, Stimmeinsatz, Registerausgleich, Intonation sowie die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziele sind ein physiologisch richtiger Stimmeinsatz3 und eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.

Stimmliche Grundlagen

Der Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen umfasst Kenntnisse über die Physiologie der Stimme, die Entwicklung der Stimme, den effizienten und ökonomischen Stimmeinsatz3, Besonderheiten des chorischen Singens und verschiedene Gesangsstile.

Hören und Erfassen

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Chorliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    bei einfachen Kanons die Stimme halten.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungsgestaltungen zu Liedern erfinden.

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Warm-ups für den Körper durchführen.
  • Strichaufzählung
    Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Atmungsapparat beschreiben.

Kompetenzbereich Hören und erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Singen aufeinander hören und auf musikalische Zeichengebung reagieren.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lieder beschreiben.
  • Strichaufzählung
    das Tongeschlecht einfacher Lieder erkennen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    einfache Kanons
  • Strichaufzählung
    Warm-ups für den Körper und Bewegungsgestaltungen
  • Strichaufzählung
    Der Atmungsapparat und seine Funktionen
  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Liedern
  • Strichaufzählung
    Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll

2. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweistimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    bei Kanons die Stimmen halten.
  • Strichaufzählung
    rhythmische Gestaltungen von Texten erfinden.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitten) selbständig erarbeiten. 10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Warm-ups für die Stimme anwenden.
  • Strichaufzählung
    Vokalbildungs- und Artikulationsübungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Stimmapparat beschreiben.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Koordinationsaufgaben in der Stimmgruppe übernehmen.
  • Strichaufzählung
    Formelemente in einfachen Liedern erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    Kanons
  • Strichaufzählung
    Kreative Gestaltung von Texten
  • Strichaufzählung
    Der Stimmapparat und seine Funktionen, Warm-ups für die Stimme
  • Strichaufzählung
    Elementare Ensembleleitung
  • Strichaufzählung
    Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)

3. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mehrstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    chorische Lockerungsübungen und Resonanzübungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte der Stimmhygiene beschreiben.3
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des bewussten Körpereinsatzes auf die Stimme erkennen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    einfache harmonische Abläufe erkennen.
  • Strichaufzählung
    homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Stimmhygiene3
  • Strichaufzählung
    Einfache harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Homophonie und Polyphonie

4. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Chor- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten singen.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben in Bezug auf Text und Bewegung lösen.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen selbständig erarbeiten und einfache Chorsätze vom Blatt singen.10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Übungen zum Registerausgleich durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Vorgang der stimmlichen Mutation beschreiben.3
  • Strichaufzählung
    eine aktive Körperhaltung für das Singen bewusst einsetzen und reflektieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale wichtiger Chorstücke erkennen.
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen von Chorstücken erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Erweiterung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Mutation
  • Strichaufzählung
    Einfache Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Formale und harmonische Strukturen in Chorwerken

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2 Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Singen im Chor ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Singen, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Chor.

Wesentliche Ziele des Chorunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Singen, Interpretieren und Gestalten; Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Chorliteratur erreicht.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Unterrichtsgegenstand Chor soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Chorwesen, Musik als Wirtschaftsfaktor, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Chorunterricht soll das Verständnis für Klang und Funktionsweise der Stimme sowie für neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Chorsingen als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Der Unterrichtsgegenstand Chor soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel des Unterrichtsgegenstandes Chor ist einerseits der Erwerb sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Chor- und Ensemblegesang sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Singen fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Singens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Chor- und Ensemblesingen als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Chor umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Singen, Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation
  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Chor unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe singen
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen in der Stimmgruppe, im Ensemble und im Chor übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):

Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Singen, Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    einen homogenen Chorklang mitgestalten
  • Strichaufzählung
    freies Gestalten und Improvisieren
  • Strichaufzählung
    sich in Chor und Ensemble künstlerisch präsentieren
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen

b) Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
  • Strichaufzählung
    differenzierte Gesangstechniken einsetzen
  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme in einen homogenen Chorklang integrieren
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt singen
  • Strichaufzählung
    Literatur auswendig singen
  • Strichaufzählung
    in Chor und Ensemble Soli übernehmen und im solistisch besetzten Ensemble mitwirken

c) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Singen aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    Intonation wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme in Bezug auf einen homogenen Chorklang wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Chorklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über die Funktion der Stimme und über Stimmhygiene anwenden
  • Strichaufzählung
    chorspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Chöre und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    gesangsspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Stimmhygiene
  • Strichaufzählung
    physiologische Grundlagen der Stimme
  • Strichaufzählung
    Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Singen
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    gesangstechnische Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Strategien für Textsicherheit und Auswendigsingen
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Chor- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der gesungenen Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Gesangstechniken und Tongebung
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    performative Ausdrucksmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    stiladäquate Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Coverversionen
  • Strichaufzählung
    Chor- und Ensemblearrangements
  • Strichaufzählung
    Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
  • Strichaufzählung
    prägende Chöre und Vokalensembles
  • Strichaufzählung
    regionale Chorszene
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Chorleiterinnen und Chorleiter
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse

8. Semester:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

ORCHESTER Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis. 4. Klasse):

Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung der Fähigkeit zum adäquaten Einsatz des jeweiligen Instruments im Ensemblespiel und sein Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Orchesterliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens in Instrumentalensembles und Orchestern eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.1 Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, selbständig Orchesterstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Ensembles und Orchestern mitzuwirken.

Didaktische Grundsätze (1. bis. 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Orchester ist einerseits der Erwerb reproduzierender, interpretatorischer und gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Musizieren in Instrumentalensembles und Orchestern fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Bei der Auswahl der Literatur ist auf das technische Können der Schülerinnen und Schüler sowie auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen.

Ensemble- und Orchesterstücke sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.

Vielfältige Auftritte des Orchesters bei verschiedenen Anlässen, bei Konzerten und Wettbewerben sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Orchester-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis. 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Orchester orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Orchestermusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Musizieren charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Orchestermusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Instrumentales Musizieren in Gemeinschaft

Schulorchester sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1

Instrumentale und interpretatorische Qualität

Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Zusammenspiels ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Orchester. Die dabei erworbenen Kompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am musikalischen Leben, zum Mitspielen in unterschiedlichen Ensembles und Orchestern und können Berufsperspektiven im musikalischen Bereich eröffnen.1 Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.

Ausbildung eines vielfältigen Repertoires

Orchesterliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab.5 Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis. 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale Musizieren umfasst die beiden Kompetenzbereiche 1. Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten sowie 2. Hören und Erfassen.

Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gespielten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Der Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten umfasst Intonation, Rhythmus, Tonbildung, Dynamik, Agogik, Phrasierung, Atmung, Haltung, die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten 10 in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten sowie improvisatorische und elementare kompositorische Gestaltung. Ziele sind die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles, die Förderung von Klangvorstellung und interpretatorischer und gestalterischer Kreativität sowie eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.

Hören und Erfassen

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Orchesterliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Ein weiteres Ziel sind Kenntnisse über Orchesterinstrumente und Besetzungen sowie deren auditives Erkennen und Zuordnen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Stilbewusstsein entwickeln und ihre Fähigkeit zur Klangempfindung soll gestärkt werden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis. 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
  • Strichaufzählung
    auf ihre Körperhaltung achten und das gemeinsame Atmen als Phrasierungshilfe einsetzen.
  • Strichaufzählung
    auf musikalische Zeichengebung reagieren.

Kompetenzbereich Hören und erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren aufeinander hören.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Stücke beschreiben.
  • Strichaufzählung
    das Tongeschlecht einfacher Stücke erkennen.
  • Strichaufzählung
    die im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und ihren Klang erkennen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines Repertoires
  • Strichaufzählung
    Traditionelle und grafische Notation10
  • Strichaufzählung
    Tipps zu Körperhaltung und Atmung3
  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Stücken
  • Strichaufzählung
    Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Schulorchesters

2. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    etwas anspruchsvollere Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitte) selbständig erarbeiten.10
  • Strichaufzählung
    durch musikalische Zeichengebung angedeutete dynamische Verläufe umsetzen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Formelemente in Orchesterstücken erkennen.
  • Strichaufzählung
    in Orchesterstücken verwendete Skalen erkennen.
  • Strichaufzählung
    Typische Spieltechniken und Artikulationsarten der im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und hörend erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Dynamik
  • Strichaufzählung
    Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Dur, Moll, Pentatonik)
  • Strichaufzählung
    Spieltechniken und Artikulationsarten von Orchesterinstrumenten

3. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie einfache Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10
  • Strichaufzählung
    durch musikalische Zeichengebung angedeutete agogische Verläufe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Schulorchester nicht vorhandene Orchesterinstrumente beschreiben und am Klang erkennen.
  • Strichaufzählung
    einfache harmonische Abläufe erkennen.
  • Strichaufzählung
    homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Agogik
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Ganztonleiter, Modi)
  • Strichaufzählung
    Einfache harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Homophonie und Polyphonie

4. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie etwas anspruchsvollere Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit Solistinnen oder Solisten und anderen Klangkörpern wie Chören musizieren.
  • Strichaufzählung
    auf klangliche Homogenität in ihrer Stimmgruppe achten.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen selbständig erarbeiten und einfache Stücke vom Blatt spielen.10

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ensemble- und Orchesterbesetzungen beschreiben und am Klang erkennen.
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen von Orchesterstücken erkennen.
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale wichtiger Orchesterstücke erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Klangbewusstsein
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Orchesterbesetzungen
  • Strichaufzählung
    Formale und harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Einfache Stilkunde

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musizieren im Orchester ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Orchester.

Wesentliche Ziele des Orchesterunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Orchesterliteratur erreicht.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Orchesterunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie für neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Musizieren im Orchester als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Ein bewusstes Hörverhalten trägt zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel des Unterrichtsgegenstandes Orchester ist einerseits der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Orchestermusizieren sowie von musikkundlichem Wissen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Musizieren fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumentenspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren im Orchester oder in Ensembles als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Orchester umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Musizieren, Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Erwerben instrumentaler Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation
  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Orchester unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe musizieren
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen im Stimmregister, im Ensemble und im Orchester übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):

Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Musizieren, Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    einen stiladäquaten Orchester- bzw. Ensembleklang mitgestalten
  • Strichaufzählung
    sich in Orchester und Ensemble künstlerisch präsentieren
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  • Strichaufzählung
    freies Gestalten und Improvisieren

b) Erwerben instrumentaler Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumentenspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
  • Strichaufzählung
    differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument in den Orchesterklang integrieren
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt spielen
  • Strichaufzählung
    in solistisch besetzten Ensembles mitwirken

c) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    Intonation wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument in Bezug auf den Orchesterklang wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Orchesterklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments anwenden
  • Strichaufzählung
    orchesterspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Orchester und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    instrumentenspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments
  • Strichaufzählung
    Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    instrumentale Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Orchester- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Spieltechniken und Tongebung
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    performative Ausdrucksmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    stiladäquate Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungen
  • Strichaufzählung
    Orchester- und Ensemblearrangements
  • Strichaufzählung
    Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
  • Strichaufzählung
    prägende Orchester und Ensembles
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Dirigentinnen und Dirigenten
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse

8. Semester:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

KUNST UND GESTALTUNG

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung:

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft.

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst.

Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.

In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.

Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern.

Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert.

Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.

Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.

Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).

Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.

Material, Technik und Medien

Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.

Regeln, Regelbrüche und Innovation

In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.

Imagination, Fiktion und Realität

Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen.

Form, Funktion und Wirkung

Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.

Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.

Wahrnehmen und Reflektieren

Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.

Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.

Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Das alles bin ich – ich stelle mich vor8
  • Strichaufzählung
    Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen
  • Strichaufzählung
    Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt5
  • Strichaufzählung
    Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien

2. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.1, 2
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen.
  • Strichaufzählung
    sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Schriftbild und Schriftgestaltung
  • Strichaufzählung
    Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen6, 10
  • Strichaufzählung
    Vervielfältigung und Variation
  • Strichaufzählung
    Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung7, 11, 12

3. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1, 2
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Figuren und Charaktere
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen6, 5, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums2, 13
  • Strichaufzählung
    Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung7, 8

4. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort6, 7, 13
  • Strichaufzählung
    Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton6, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren8, 10
  • Strichaufzählung
    Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung7, 11

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
  • Strichaufzählung
    individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
  • Strichaufzählung
    zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
  • Strichaufzählung
    die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
  • Strichaufzählung
    zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
  • Strichaufzählung
    auf fachspezifische Studien vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.

Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:

  • Strichaufzählung
    Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
  • Strichaufzählung
    Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
  • Strichaufzählung
    Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
  • Strichaufzählung
    In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
  • Strichaufzählung
    Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
  • Strichaufzählung
    das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
  • Strichaufzählung
    thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
  • Strichaufzählung
    gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
  • Strichaufzählung
    Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
  • Strichaufzählung
    zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.

Exemplarische Inhalte

Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.

Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Prozesse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.

Exemplarische Inhalte

Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.

Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
  • Strichaufzählung
    technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
  • Strichaufzählung
    Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
  • Strichaufzählung
    Architektur und Designobjekte visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Raum als Präsentationsort nutzen.

Exemplarische Inhalte

Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.

Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.

Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
  • Strichaufzählung
    zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.

Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

8. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
  • Strichaufzählung
    Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

CHOR Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Für den Wahlpflichtgegenstand Chor gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Chor. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Chor erfolgen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chor. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Chor vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

ORCHESTER Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Für den Wahlpflichtgegenstand Orchester gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Orchester. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Orchester erfolgen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Orchester. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Orchester vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Unverbindliche Übungen

Für die unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

26.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40264297

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1_m1/NOR40264297