Anlage A/m1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
| 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2. Entrepreneurship Education | 3. Gesundheitsförderung | 4. Informatische Bildung | 5. Interkulturelle Bildung | 6. Medienbildung | 7. Politische Bildung | 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9. Sexualpädagogik | 10. Sprachliche Bildung und Lesen | 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung | 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Pflichtgegenstände | | | | | | | | | | | | | |
Religion1 | | | | | | | | | | | | | |
Sprachen | | | | | | | | | | | | | |
Deutsch | x | x | x | x | x | x | x | x | x | | x | | x |
Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler | | | | x | x | | | | | | | | |
Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs | | | | | x | | | | | x | | | |
Lebende Fremdsprache | x | x | | | | x | x | | | x | | x | x |
Latein | x | | | x | x | x | x | x | | x | | | |
Mathematik und Naturwissenschaften | | | | | | | | | | | | | |
Mathematik | | x | | x | x | x | x | x | | x | x | x | x |
Geometrisches Zeichnen | | | | x | | x | | | | x | | | |
Digitale Grundbildung | x | x | x | | | | x | x | | x | x | x | x |
Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) | x | x | x | x | | x | | x | | x | x | x | x |
Physik | x | x | | x | | | | x | | x | x | x | x |
Biologie und Umweltbildung | | | x | x | | x | | x | x | x | x | | |
Wirtschaft und Gesellschaft | | | | | | | | | | | | | |
Geschichte und Politische Bildung | x | x | | | | x | x | x | x | | x | | x |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | x | x | | x | x | x | x | x | | x | x | x | x |
Musik, Kunst und Kreativität | | | | | | | | | | | | | |
Musik | x | x | | | x | x | x | | x | x | x | | x |
Musik (im Schwerpunkt) | x | x | | | x | x | x | | | x | x | | x |
Chor | x | x | x | | x | | | | | x | | | x |
Orchester | x | x | x | | x | | | | | x | | | x |
Kunst und Gestaltung | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | | x | x |
Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt) | x | x | | x | x | x | x | x | | x | x | x | x |
Technik und Design | x | x | | x | | x | | x | | x | x | x | x |
Gesundheit und Bewegung | | | | | | | | | | | | | |
Bewegung und Sport | x | x | | | x | | x | x | | x | x | x | |
Verbindliche Übungen | | | | | | | | | | | | | |
Bildungs- und Berufsorientierung | | x | | x | | x | x | x | | x | x | | x |
Erstsprachenunterricht | | | | | x | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.
In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
2. Entrepreneurship Education
Bedeutung des übergreifenden Themas
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
3. Gesundheitsförderung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Orchester
4. Informatische Bildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design
5. Interkulturelle Bildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chor, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester
6. Medienbildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Technik und Design
7. Politische Bildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt)
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design
9. Sexualpädagogik
Bedeutung des übergreifenden Themas
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik
10. Sprachliche Bildung und Lesen
Bedeutung des übergreifenden Themas
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Physik, Technik und Design
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungs-gruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | mind. 15 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I)(römisch eins) |
Latein/Zweite lebende Fremdsprache | mind. 7 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | mind. 13 | (II)(römisch II) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Physik | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
Musik | | mind. 243) | (IVa)(römisch IV a) |
alternativ Chor oder Orchester | IV/IV |
Kunst und Gestaltung | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | mind. 3 | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | mind. 13 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 14) | III5) |
Sonstige verbindliche Übungen | -6) | |
Schulautonome Vertiefung7) | | |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 128-136 | |
| | | |
1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ (mind. acht Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ (mind. acht Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.
4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | Lehrverpflichtungsgruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
Latein/Zweite lebende Fremdsprache | – | – | 4 | 3 | 7 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II)(römisch II) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
Musik | 3/2 | 3/2 | 3/2 | 3/2 | | 281) | (IVa)(römisch IV a) |
alternativ Chor oder Orchester | 2/– | 2/– | 2/– | 2/– | IV/IV |
Kunst und Gestaltung | 2/5 | 2/5 | 2/5 | 2/5 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa)(römisch IV a) |
| |
Verbindliche Übung |
Bildungs- und Berufsorientierung | | | x2) | x2) | x | III3) |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 34 | 34 | 36 | 136 | |
| | | | | | | |
1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, anderenfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.
2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
3. Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
| |
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungs-gruppe2) |
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)/III(römisch III)/III |
Deutsch | mindestens 114) | (I)(römisch eins) |
Erste Lebende Fremdsprache | mindestens 114) | (I)(römisch eins) |
Latein | mindestens 104) | (I)(römisch eins) |
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache | mindestens 104) | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III)(römisch III) |
Mathematik | mindestens 114) | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 6 | III |
Chemie | mindestens 4 | (III)(römisch III) |
Physik | mindestens 5 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 2 | II |
Musik | | mindestens 185) | (IVa)6)(römisch IV a)6) |
alternativ Chor oder Orchester | IV/IV |
Kunst und Gestaltung | (IVa)6)(römisch IV a)6) |
Bewegung und Sport | mindestens 84) | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | 120 | |
autonomer Bereich | schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände | 4-10 | |
Schulautonom7) | 0-12 | |
Summe autonomer Bereich | höchstens 16 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 130-136 | |
| | | | |
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 18 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens drei Wochenstunden vorzusehen sind. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. zwölf Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.
6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb).6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. |
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III(römisch III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Latein | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | (I)(römisch eins) |
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musik2) | 2/2 | 3/1 | 2/– | 2/– | | 203) | (IVa)4)(römisch IV a)4) |
alternativ Chor oder Orchester2) | 2/– | 2/– | 2/– | 2/– | IV/IV |
Kunst und Gestaltung2) | 2/4 | 1/5 | –/4 | –/4 | (IVa)4)(römisch IV a)4) |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 33 | 33 | 31 | 33 | 130 | |
| | | | | | |
bb) Wahlpflichtgegenstände | | 6 | 6 | |
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 136 | |
| | | | | | | |
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildende Pflichtgegenstände.
3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 20 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sechs Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils vier Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.
4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb).4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
bb)Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen:Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:
Chor | (2) | (2) | (2) | 4/2 | IV |
Orchester | (2) | (2) | (2) | 4/2 | IV |
| | | | | |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion | 2 | (III)(römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1) | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3) | |
| | |
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
MUSIK
Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik:
Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.
Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten.
grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern.
freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.
Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11
Von Alltagsbewegungen zur Performance
freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Alltag und Berufsleben1, 2
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge
2. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig.
Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden.
musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben.
ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6
Von Alltagsbewegungen zur Performance
gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen
3. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten.10
unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen
Von Alltagsbewegungen zur Performance
komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden
4. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.6
im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen.1, 2
eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
sich in Partituren orientieren.
Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6
Von Alltagsbewegungen zur Performance
Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikgeschmack und Toleranz5
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten durchgeführt werden. In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten verpflichtend durchzuführen. Anzahl und Umfang richten sich nach dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
a) Soziale Kompetenzen
den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.
b) Personale Kompetenzen
eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
Eigeninitiative entwickeln;
sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
selbstständig und eigenverantwortlich üben;
sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.
c) Kommunikative Kompetenzen
Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.
d) Methodenkompetenzen
Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
aktuelle Technologien und Medien nutzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Vokales und instrumentales Gestalten
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
Hören, erfassen, lesen und notieren
einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Stimmtypen erkennen und beschreiben;
Instrumente erkennen und beschreiben;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Vokales und instrumentales Gestalten
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
Formen des Musiktheaters;
weltliche und geistliche Vokalformen;
polyphone Gestaltungsprinzipien;
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Vokales und instrumentales Gestalten
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
Klangkörper im Wandel der Zeit;
Instrumentation und Arrangement;
polyphone Gestaltungsprinzipien.
7. Klasse:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Vokales und instrumentales Gestalten
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
gängige Musiksoftware einsetzen.
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.
Exemplarische Inhalte
Interpretinnen und Interpreten;
Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
außereuropäische Musikkulturen;
formale und harmonische Strukturen des Jazz;
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Thematischer Bezugsrahmen
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Vokales und instrumentales Gestalten
ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
gängige Musiksoftware einsetzen.
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
Wirkung von Musik erfassen und erklären.
Exemplarische Inhalte
synästhetische Phänomene;
Wirkung von Akkordverbindungen;
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Thematischer Bezugsrahmen
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Vokales und instrumentales Gestalten
ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
Hören, erfassen, lesen und notieren
komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.
Exemplarische Inhalte
Musik und andere Kunstformen;
Original und Bearbeitung;
8. Semester:
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Vokales und instrumentales Gestalten
ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.
Exemplarische Inhalte
Musikalische Eigenproduktion;
Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
Themenzentrierte Querschnitte.
CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblegesang eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen1. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, auf die Gesundheit ihrer Stimme zu achten3, selbständig Chorstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Chorformationen mitzuwirken.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Chor ist einerseits der Erwerb gesanglicher und interpretatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Chorsingen fördert durch die Beschäftigung mit der menschlichen Stimme als elementarem und ureigenem Klangwerkzeug des Menschen zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen10. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.
Vielfältige Auftritte des Chores bei verschiedenen Anlässen und Wettbewerben sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Chor-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Chor orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Chormusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Singen charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Chormusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Singen in Gemeinschaft
Schulchöre sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1
Stimmliche und interpretatorische Qualität
Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Einsatzes der Stimme ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Chor. Der physiologisch richtige und gesundheitsfördernde Einsatz der Stimme und das Wissen um Stimmtechnik unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf einem gesundheitsbewussten Lebensweg3 und bereiten sie auf ihr Berufsleben vor1. Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.
Ausbildung eines vielfältigen Repertoires
Chorliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab5. Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das vokale Musizieren umfasst die drei Kompetenzbereiche 1. Singen, Interpretieren und Gestalten, 2. Stimmliche Grundlagen sowie 3. Hören und Erfassen.
Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gesungenen Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.
Singen, Interpretieren und Gestalten
Der Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten umfasst Körperwahrnehmung, Atmung, Stimmeinsatz, Registerausgleich, Intonation sowie die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziele sind ein physiologisch richtiger Stimmeinsatz3 und eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.
Stimmliche Grundlagen
Der Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen umfasst Kenntnisse über die Physiologie der Stimme, die Entwicklung der Stimme, den effizienten und ökonomischen Stimmeinsatz3, Besonderheiten des chorischen Singens und verschiedene Gesangsstile.
Hören und Erfassen
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Chorliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
einstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
bei einfachen Kanons die Stimme halten.
einfache Bewegungsgestaltungen zu Liedern erfinden.
Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen
Die Schülerinnen und Schüler können
einfache Warm-ups für den Körper durchführen.
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex durchführen.
den Atmungsapparat beschreiben.
Kompetenzbereich Hören und erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
beim Singen aufeinander hören und auf musikalische Zeichengebung reagieren.
den Aufbau einfacher Lieder beschreiben.
das Tongeschlecht einfacher Lieder erkennen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.
Entwicklung eines Liedrepertoires
Warm-ups für den Körper und Bewegungsgestaltungen
Der Atmungsapparat und seine Funktionen
Abgrenzung von Teilen von Liedern
Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll
2. Klasse:
Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
zweistimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
bei Kanons die Stimmen halten.
rhythmische Gestaltungen von Texten erfinden.
Abschnitte von Chorstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitten) selbständig erarbeiten. 10
Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen
Die Schülerinnen und Schüler können
Warm-ups für die Stimme anwenden.
Vokalbildungs- und Artikulationsübungen durchführen.
den Stimmapparat beschreiben.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
einfache Koordinationsaufgaben in der Stimmgruppe übernehmen.
Formelemente in einfachen Liedern erkennen.
Anwendungsbereiche
Weiterentwicklung des Liedrepertoires
Kreative Gestaltung von Texten
Der Stimmapparat und seine Funktionen, Warm-ups für die Stimme
Elementare Ensembleleitung
Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)
3. Klasse:
Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
mehrstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.
Abschnitte von Chorstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10
Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen
Die Schülerinnen und Schüler können
chorische Lockerungsübungen und Resonanzübungen durchführen.
wesentliche Aspekte der Stimmhygiene beschreiben.3
die Auswirkungen des bewussten Körpereinsatzes auf die Stimme erkennen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.
einfache harmonische Abläufe erkennen.
homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.
Anwendungsbereiche
Weiterentwicklung des Liedrepertoires
Interpretation und Präsentation
Einfache harmonische Strukturen
Homophonie und Polyphonie
4. Klasse:
Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
Chor- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten singen.
Gestaltungsaufgaben in Bezug auf Text und Bewegung lösen.
Abschnitte von Chorstimmen selbständig erarbeiten und einfache Chorsätze vom Blatt singen.10
Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen
Die Schülerinnen und Schüler können
Übungen zum Registerausgleich durchführen.
den Vorgang der stimmlichen Mutation beschreiben.3
eine aktive Körperhaltung für das Singen bewusst einsetzen und reflektieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
stilistische Merkmale wichtiger Chorstücke erkennen.
formale und harmonische Strukturen von Chorstücken erkennen.
Anwendungsbereiche
Erweiterung des Repertoires
Formale und harmonische Strukturen in Chorwerken
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Singen im Chor ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Singen, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Chor.
Wesentliche Ziele des Chorunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Singen, Interpretieren und Gestalten; Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Chorliteratur erreicht.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Mensch und Gesellschaft
Der Unterrichtsgegenstand Chor soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Chorwesen, Musik als Wirtschaftsfaktor, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Chorunterricht soll das Verständnis für Klang und Funktionsweise der Stimme sowie für neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Chorsingen als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Der Unterrichtsgegenstand Chor soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Ziel des Unterrichtsgegenstandes Chor ist einerseits der Erwerb sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Chor- und Ensemblegesang sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Singen fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Singens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.
Kompetenzmodell
Chor- und Ensemblesingen als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Chor umfasst die vier Kompetenzbereiche:
Singen, Interpretieren und Gestalten
Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten
Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble
Musikgeschichte/Stilkunde
Interpretation/Improvisation
prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Unterricht in Chor unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
Leitungsfunktionen in der Stimmgruppe, im Ensemble und im Chor übernehmen
Präsentationen vorbereiten und moderieren
eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
Feedback geben und annehmen
Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):
Semesterübergreifende Kompetenzen
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
a) Singen, Interpretieren und Gestalten
Notentext verstehen, deuten und umsetzen
entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
einen homogenen Chorklang mitgestalten
freies Gestalten und Improvisieren
sich in Chor und Ensemble künstlerisch präsentieren
eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
b) Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten
grundlegende gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
differenzierte Gesangstechniken einsetzen
die eigene Stimme in einen homogenen Chorklang integrieren
verschiedene Übetechniken anwenden
Literatur auswendig singen
in Chor und Ensemble Soli übernehmen und im solistisch besetzten Ensemble mitwirken
c) Hören und Erfassen
beim Singen aufeinander hören
die eigene Stimme in Bezug auf einen homogenen Chorklang wahrnehmen
Chorklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
formale Abläufe mitverfolgen
Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben
d) Wissen und Reflektieren
musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
Wissen über die Funktion der Stimme und über Stimmhygiene anwenden
chorspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
Komponistinnen und Komponisten sowie Chöre und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
Unterrichtsinhalte dokumentieren
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble
Exemplarische Inhalte
gesangsspezifisches Wissen
musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
Klanggestaltung und Tonbildung
physiologische Grundlagen der Stimme
Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Singen
musikalische Fachausdrücke
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
verschiedene Übetechniken
gesangstechnische Fertigkeiten
Strategien für Textsicherheit und Auswendigsingen
zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
Reflexion individuellen Übeverhaltens
Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
formaler Aufbau von Musikstücken
rhythmische und melodische Strukturen
motivisch – thematische Aspekte
harmonische Zusammenhänge
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Musikgeschichte/Stilkunde
Exemplarische Inhalte
Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Chor- und Ensembleliteratur
Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der gesungenen Literatur
historische Aufführungspraxen
stilistisch adäquate Gesangstechniken und Tongebung
zeitgenössische Klangsprachen
performative Ausdrucksmöglichkeiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Interpretation/Improvisation
Exemplarische Inhalte
stiladäquate Interpretationen
verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
Interpretationsvergleiche
Chor- und Ensemblearrangements
Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles
Exemplarische Inhalte
Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
prägende Chöre und Vokalensembles
Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
herausragende Chorleiterinnen und Chorleiter
8. Semester:
Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Exemplarische Inhalte
Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
Themenzentrierte Querschnitte
ORCHESTER Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis. 4. Klasse):
Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung der Fähigkeit zum adäquaten Einsatz des jeweiligen Instruments im Ensemblespiel und sein Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Orchesterliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens in Instrumentalensembles und Orchestern eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.1 Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, selbständig Orchesterstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Ensembles und Orchestern mitzuwirken.
Didaktische Grundsätze (1. bis. 4. Klasse):
Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Orchester ist einerseits der Erwerb reproduzierender, interpretatorischer und gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Musizieren in Instrumentalensembles und Orchestern fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Bei der Auswahl der Literatur ist auf das technische Können der Schülerinnen und Schüler sowie auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen.
Ensemble- und Orchesterstücke sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.
Vielfältige Auftritte des Orchesters bei verschiedenen Anlässen, bei Konzerten und Wettbewerben sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Orchester-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis. 4. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Orchester orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Orchestermusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Musizieren charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Orchestermusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Instrumentales Musizieren in Gemeinschaft
Schulorchester sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1
Instrumentale und interpretatorische Qualität
Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Zusammenspiels ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Orchester. Die dabei erworbenen Kompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am musikalischen Leben, zum Mitspielen in unterschiedlichen Ensembles und Orchestern und können Berufsperspektiven im musikalischen Bereich eröffnen.1 Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.
Ausbildung eines vielfältigen Repertoires
Orchesterliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab.5 Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis. 4. Klasse):
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale Musizieren umfasst die beiden Kompetenzbereiche 1. Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten sowie 2. Hören und Erfassen.
Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gespielten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.
Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten
Der Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten umfasst Intonation, Rhythmus, Tonbildung, Dynamik, Agogik, Phrasierung, Atmung, Haltung, die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten 10 in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten sowie improvisatorische und elementare kompositorische Gestaltung. Ziele sind die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles, die Förderung von Klangvorstellung und interpretatorischer und gestalterischer Kreativität sowie eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.
Hören und Erfassen
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Orchesterliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Ein weiteres Ziel sind Kenntnisse über Orchesterinstrumente und Besetzungen sowie deren auditives Erkennen und Zuordnen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Stilbewusstsein entwickeln und ihre Fähigkeit zur Klangempfindung soll gestärkt werden.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis. 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
einfache Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
auf ihre Körperhaltung achten und das gemeinsame Atmen als Phrasierungshilfe einsetzen.
auf musikalische Zeichengebung reagieren.
Kompetenzbereich Hören und erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
beim Musizieren aufeinander hören.
den Aufbau einfacher Stücke beschreiben.
das Tongeschlecht einfacher Stücke erkennen.
die im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und ihren Klang erkennen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.
Entwicklung eines Repertoires
Traditionelle und grafische Notation10
Tipps zu Körperhaltung und Atmung3
Abgrenzung von Teilen von Stücken
Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll
Instrumente des Schulorchesters
2. Klasse:
Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
etwas anspruchsvollere Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
Abschnitte von Orchesterstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitte) selbständig erarbeiten.10
durch musikalische Zeichengebung angedeutete dynamische Verläufe umsetzen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Formelemente in Orchesterstücken erkennen.
in Orchesterstücken verwendete Skalen erkennen.
Typische Spieltechniken und Artikulationsarten der im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und hörend erkennen.
Anwendungsbereiche
Weiterentwicklung des Repertoires
Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)
Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Dur, Moll, Pentatonik)
Spieltechniken und Artikulationsarten von Orchesterinstrumenten
3. Klasse:
Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie einfache Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
Abschnitte von Orchesterstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10
durch musikalische Zeichengebung angedeutete agogische Verläufe umsetzen.
verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
im Schulorchester nicht vorhandene Orchesterinstrumente beschreiben und am Klang erkennen.
einfache harmonische Abläufe erkennen.
homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.
Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.
Anwendungsbereiche
Weiterentwicklung des Repertoires
Interpretation und Präsentation
Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Ganztonleiter, Modi)
Einfache harmonische Strukturen
Homophonie und Polyphonie
4. Klasse:
Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten
Die Schülerinnen und Schüler können
Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie etwas anspruchsvollere Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
gemeinsam mit Solistinnen oder Solisten und anderen Klangkörpern wie Chören musizieren.
auf klangliche Homogenität in ihrer Stimmgruppe achten.
Abschnitte von Orchesterstimmen selbständig erarbeiten und einfache Stücke vom Blatt spielen.10
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Ensemble- und Orchesterbesetzungen beschreiben und am Klang erkennen.
formale und harmonische Strukturen von Orchesterstücken erkennen.
stilistische Merkmale wichtiger Orchesterstücke erkennen.
Anwendungsbereiche
Weiterentwicklung des Repertoires
Interpretation und Präsentation
Formale und harmonische Strukturen
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
| | |
Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Musizieren im Orchester ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Orchester.
Wesentliche Ziele des Orchesterunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Orchesterliteratur erreicht.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Mensch und Gesellschaft
Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Orchesterunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie für neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Musizieren im Orchester als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Ein bewusstes Hörverhalten trägt zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Ziel des Unterrichtsgegenstandes Orchester ist einerseits der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Orchestermusizieren sowie von musikkundlichem Wissen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Musizieren fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumentenspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.
Kompetenzmodell
Musizieren im Orchester oder in Ensembles als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Orchester umfasst die vier Kompetenzbereiche:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten
Erwerben instrumentaler Fertigkeiten
Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble
Musikgeschichte/Stilkunde
Interpretation/Improvisation
prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Unterricht in Orchester unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
Leitungsfunktionen im Stimmregister, im Ensemble und im Orchester übernehmen
Präsentationen vorbereiten und moderieren
eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
Feedback geben und annehmen
Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):
Semesterübergreifende Kompetenzen
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
a) Musizieren, Interpretieren und Gestalten
Notentext verstehen, deuten und umsetzen
entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
einen stiladäquaten Orchester- bzw. Ensembleklang mitgestalten
sich in Orchester und Ensemble künstlerisch präsentieren
eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
freies Gestalten und Improvisieren
b) Erwerben instrumentaler Fertigkeiten
grundlegende instrumentenspezifische Fertigkeiten vorweisen
musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
das eigene Instrument in den Orchesterklang integrieren
verschiedene Übetechniken anwenden
in solistisch besetzten Ensembles mitwirken
c) Hören und Erfassen
beim Musizieren aufeinander hören
das eigene Instrument in Bezug auf den Orchesterklang wahrnehmen
Orchesterklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
formale Abläufe mitverfolgen
Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben
d) Wissen und Reflektieren
musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments anwenden
orchesterspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
Komponistinnen und Komponisten sowie Orchester und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
Unterrichtsinhalte dokumentieren
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble
Exemplarische Inhalte
instrumentenspezifisches Wissen
musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
Klanggestaltung und Tonbildung
Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren
musikalische Fachausdrücke
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
verschiedene Übetechniken
instrumentale Fertigkeiten
zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
Reflexion individuellen Übeverhaltens
Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
formaler Aufbau von Musikstücken
rhythmische und melodische Strukturen
motivisch – thematische Aspekte
harmonische Zusammenhänge
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Musikgeschichte/Stilkunde
Exemplarische Inhalte
Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Orchester- und Ensembleliteratur
Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
historische Aufführungspraxen
stilistisch adäquate Spieltechniken und Tongebung
zeitgenössische Klangsprachen
performative Ausdrucksmöglichkeiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Interpretation/Improvisation
Exemplarische Inhalte
stiladäquate Interpretationen
verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
Interpretationsvergleiche
Orchester- und Ensemblearrangements
Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles
Exemplarische Inhalte
Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
prägende Orchester und Ensembles
Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
herausragende Dirigentinnen und Dirigenten
8. Semester:
Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Exemplarische Inhalte
Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
Themenzentrierte Querschnitte
KUNST UND GESTALTUNG
Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung:
Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft.
Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst.
Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.
In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.
Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern.
Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert.
Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.
Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.
Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).
Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.
Material, Technik und Medien
Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.
Regeln, Regelbrüche und Innovation
In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.
Imagination, Fiktion und Realität
Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen.
Form, Funktion und Wirkung
Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.
Bildnerische Praxis
Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.
Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.
Wahrnehmen und Reflektieren
Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.
Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.
Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben.
verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.
unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen.
eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren.
unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben.
eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
Das alles bin ich – ich stelle mich vor8
Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen
Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt5
Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien
2. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben.
verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.1, 2
unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren.
unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen.
sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
Schriftbild und Schriftgestaltung
Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen6, 10
Vervielfältigung und Variation
Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung7, 11, 12
3. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben.
vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1, 2
komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren.
eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen.
anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen.
unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen6, 5, 10
Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums2, 13
Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung7, 8
4. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben.
vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1
komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren.
sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen.
unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort6, 7, 13
Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton6, 10
Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern2, 6, 7
Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren8, 10
Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung7, 11
1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
| | |
Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
auf fachspezifische Studien vorbereiten;
Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildnerische Praxis
die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.
Reflexion
die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.
Dokumentation und Präsentation
eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildnerische Praxis
gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.
Dokumentation und Präsentation
Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildnerische Praxis
Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.
Dokumentation und Präsentation
Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildnerische Praxis
die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.
Dokumentation und Präsentation
Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
künstlerische Prozesse dokumentieren;
Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildnerische Praxis
Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.
Reflexion
ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.
Dokumentation und Präsentation
Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
Architektur und Designobjekte visualisieren;
Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
Raum als Präsentationsort nutzen.
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildnerische Praxis
Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
Arbeitsprozesse planen und durchführen;
Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln.
Reflexion
Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
8. Semester:
Bildnerische Praxis
Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.
Reflexion
eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.
b) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
CHOR Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Für den Wahlpflichtgegenstand Chor gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Chor. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Chor erfolgen.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chor. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Chor vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.
ORCHESTER Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Für den Wahlpflichtgegenstand Orchester gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Orchester. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Orchester erfolgen.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Orchester. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Orchester vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.
B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
C) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
E) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Unverbindliche Übungen
Für die unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.