Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1, Fassung vom 19.01.2025

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2024

Außerkrafttretensdatum

31.08.2026

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 2

Text

Anlage A

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule;
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht;
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen;
  • Strichaufzählung
    die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien;
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler

und gliedert sich in folgende acht Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.

Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in die unterschiedlichen Unterrichtsgegenstände einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.

Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil der Anlage A hingewiesen.

Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. Dort gibt es keine verbindlichen Verknüpfungen zwischen den Fachlehrplänen und den übergreifenden Themen. Die allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmungen mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten.

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen sowie zu den Aufgabenbereichen der Schule. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben. In den Abschnitten „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“, die sich ab der 10. Schulstufe auf die semestrierten Teile des Lehrplans beziehen, werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag der allgemeinbildenden höheren Schule

Die Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die im Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die allgemeinbildende höhere Schule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, sodass Schülerinnen und Schüler für das Leben und für den zukünftigen Beruf vorbereitet sind und die Fähigkeiten zum selbsttätigen Bildungserwerb erlangen. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die allgemeinbildende höhere Schule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.

In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen (gemäß Paragraph 8, der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,) konkretisiert.

Der Gesetzgeber hat für die allgemeinbildende höhere Schule einen breiten Bildungsauftrag gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes erteilt. Die allgemeinbildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen. Sie hat weiters an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, indem sie junge Menschen beim Erwerb von Wissen und bei der Entwicklung von Kompetenzen unterstützt sowie Werte vermittelt. Dabei ist die Fähigkeit, selbstständig zu denken und kritisch zu reflektieren, besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess, der eine sozial orientierte und positive Lebensgestaltung zum Ziel hat, zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird durch die ausgeführten allgemeinen didaktischen Grundsätze im dritten Teil besonders unterstützt.

Der umfassende Bildungsauftrag der allgemeinbildenden höheren Schule hat die individuelle Förderung jeder und jedes Jugendlichen zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben.

3. Leitvorstellungen

Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.

Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.

Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.

4. Aufgabenbereiche der Oberstufe

Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinandersetzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder neu kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

5. Bildungsbereiche der Oberstufe

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Oberstufe“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren werden, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Die Verflochtenheit des oder der Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für alle Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und an ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans

Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß Paragraph 8, Litera r, des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.

Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe römisch eins befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände wider.

In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodische Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:

  • Strichaufzählung
    Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung;
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education;
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsförderung;
  • Strichaufzählung
    Informatische Bildung;
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Bildung;
  • Strichaufzählung
    Medienbildung;
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung;
  • Strichaufzählung
    Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung;
  • Strichaufzählung
    Sexualpädagogik;
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Bildung und Lesen;
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Verkehrs- und Mobilitätsbildung;
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

Der Unterricht in der allgemeinbildenden höheren Schule verbindet diese drei Dimensionen miteinander. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.

2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts

Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht.. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver, situativer und konstruktiver Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen ermöglichen. Die Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.

Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass

  • Strichaufzählung
    klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung);
  • Strichaufzählung
    handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Anforderungssituationen genutzt wird;
  • Strichaufzählung
    die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt;
  • Strichaufzählung
    sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen);
  • Strichaufzählung
    überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden;
  • Strichaufzählung
    es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert;
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind;
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler zu kritischem Denken angeregt werden.

3. Spezifika der Oberstufe

Für die Oberstufe gilt dieser Teil insofern, als auch im Unterricht der Oberstufe seit Jahren Kompetenzorientierung als pädagogisches Ziel vorgegeben ist. Dies erfolgte zum einen im Zuge der Umstellung der Lehrpläne der Oberstufe auf die Semestrierung ab der 10. Schulstufe. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände greifen den Kompetenzbegriff auf, enthalten teilweise Kompetenzmodelle und stellen den Lehrstoff ab der 10. Schulstufe in Kompetenzmodulen dar. Explizite fachliche Kompetenzbeschreibungen als erwartete Lernergebnisse wie in den Lehrplänen der Unterstufe sind in jenen der Oberstufe nicht ausformuliert.

Zum anderen wird die pädagogische Ausrichtung des Unterrichts an der Oberstufe durch die Vorgaben der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung geprägt, da auf deren Erfordernisse im Verlauf der gesamten Oberstufe vorbereitet werden muss.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Ein gelungener, kompetenzorientierter Unterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:

Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.

Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.

Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.

Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen diese intensiv zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.

Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.

Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.

Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie verstehen es, Fähigkeiten der Lernenden als Ressource und Potenzial zu nutzen und unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.

Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.

Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. Im Laufe des Schuljahres wird diese durch mittel- und kurzfristige Planungen adaptiert und ergänzt. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche im Sinne der Ergebnisorientierung auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.

Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.

Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren. Sie sollen Selbstlern- und Gruppenprozesse anbahnen und moderieren und individuelles Lernen beobachten und dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie (in)formatives (lernbegleitendes) Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben. Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden Zugänge und Methoden zum Erwerb der geforderten Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.

Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.

Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer global vernetzten und heterogenen Gesellschaft sollen Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Volksgruppengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich reflektiert und kritisch mit (eigenen) Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament heraus zu streichen, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft sind.

Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.

Bildungssprachliche Kompetenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für Schulerfolg, für spätere Chancen am Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Schülerinnen und Schüler müssen sich einer Fachsprache bedienen, Gedanken und Überlegungen ausdrücken, Fragen stellen, Gegenstände benennen, darstellen, beschreiben sowie Sachverhalte erfassen, begründen, argumentieren und interpretieren können. Für diese Sprachhandlungen sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig. Diese werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können sie situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden verschiedene Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.

Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt kontinuierlich gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Lehrpersonen können bereits während des Schuljahres regelmäßig Rückmeldung zum Lernprozess auch mit Hilfe von Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) gemäß der Verordnung der Bildungsstandards im Schulwesen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2009,, dem Einsatz von Kompetenzrastern oder anderen Instrumenten der pädagogischen Diagnostik geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der gültigen Leistungsbeurteilungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Zweite lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien sind dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung, 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030/Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- und CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen und Studien).

8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen ein verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort

Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster zu konkretisieren, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Somit erhalten Lehrerinnen und Lehrer am Schulstandort auch Orientierung, welches Gewicht welche Ziele in der alltäglichen Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung) haben sollen.

Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für den jeweiligen Schulstandort bzw. den Schulcluster erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.

Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort bzw. Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.

Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den in anderen gesetzlichen Grundlagen festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren mitzudenken. Dazu gehören etwa die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, die Fähigkeiten und Stärken von Lehrerinnen und Lehrern, die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler oder besondere Formen der Schulausstattung. Ebenso ist die Entscheidung über die Wahl einer Stundentafel (subsidiär oder autonom) und die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der allgemeinbildenden höheren Schule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können und alle weiterführenden Bildungswege offenbleiben.

2. Schulische Gestaltungsfreiräume

Gemäß Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes haben Lehrpläne Schulen zu ermächtigen, im vorgegebenen rechtlichen Rahmen schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Neben den schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen auf Seiten der Schule Gestaltungsmöglichkeiten in Bereichen der Unterrichtsorganisation und der Leistungsfeststellung sowie auf Seiten des Einzelnen Wahlmöglichkeiten des vorgegebenen Unterrichtsangebotes.

Litera a Gestaltungsspielräume der Schule:

Für die Schule bestehen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Ziffer eins
    Festlegung einer schulautonomen Profilbildung für die Schule, die einen oder mehrere Schwerpunkte vorsehen kann. Die schulautonome Profilbildung hat der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz zu entsprechen und einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufzuweisen. Alle Pflichtgegenstände eines Schwerpunktes müssen im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen sowie einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen, ist die so bezeichnete Stundentafel („subsidiäre Stundentafel“) anzuwenden,
  2. Ziffer 2
    Führung der Schule
  3. Ziffer 2
    1. Ziffer eins
      in der Unterstufe ohne oder mit Betreuungsteil (ganztägige Form in getrennter oder verschränkter Abfolge),
    2. 2 Punkt 2
      in der Oberstufe als ganzjährige oder als semestrierte Oberstufe,
    3. 2 Punkt 3
      mit semestrierter Oberstufe mit Flexibilisierung und Individualisierung der Leistungs- und Beurteilungszeiträume im Sinne des Paragraph 36 a, Absatz eins a, Schulunterrichtsgesetz,
  4. Ziffer 3
    Unterrichtsorganisation

Die Unterrichtsorganisation ist die Umsetzung von rechtlichen Regelungen (zB Paragraph 10, des Schulunterrichtsgesetzes) an einer Schule durch die Schul(cluster)leitung, allenfalls unter Mitwirkung des Schulgemeinschaftsausschusses, aufgrund der schulautonomen Profilbildung, unter Berücksichtigung der Aufgaben der allgemeinbildenden höheren Schule (Paragraph 34, Schulorganisationsgesetz), der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Entscheidungen können insbesondere für folgende Bereiche getroffen werden:

  1. Ziffer 3
    1. Ziffer eins
      Klassen- und Gruppenbildung einschließlich Eröffnungs- und Teilungszahlen,
    2. 3 Punkt 2
      Unterrichtszeit sowie pädagogisch zweckmäßige Blockungen,
    3. 3 Punkt 3
      Stundenplan einschließlich Blockung von Unterrichtseinheiten,
  1. Ziffer 4
    schulautonome Lehrplanbestimmungen:
  2. Ziffer 4
    1. Ziffer eins
      Erhöhung der Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände in der Stundentafel zur Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
    2. 4 Punkt 2
      Zusammenfassung von Pflichtgegenständen zu einem schulautonomen Pflichtgegenstand,
    3. 4 Punkt 3
      Schaffung schulautonomer
      • Strichaufzählung
        Pflichtgegenstände,
      • Strichaufzählung
        alternativer Pflichtgegenstände,
      • Strichaufzählung
        Wahlpflichtgegenstände ab der 10. Schulstufe (ganzjährig oder semesterweise); auch in ganzjährigen Formen kann der Gegenstand nur in einem Semester geführt werden, wobei die Summe der Jahreswochenstunden eines Gegenstandes gleichzubleiben hat (Kurssystem),
      • Strichaufzählung
        verbindlicher Übungen,
      • Strichaufzählung
        Freigegenstände oder unverbindlicher Übungen.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.

Litera b Gestaltungsspielräume der Schülerinnen und Schüler:

Im Bereich der individuellen Wahl kann jede Schülerin oder jeder Schüler folgende Entscheidungen treffen:

  1. Ziffer eins
    Wahl des Schwerpunktes aus den in der Schule bestehenden,
  2. Ziffer 2
    Wahl hinsichtlich
  3. Ziffer 2
    1. Ziffer eins
      alternativer Pflichtgegenstände,
    2. 2 Punkt 2
      (schulautonomer) Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von zumindest 4 Wochenstunden (einschließlich Kurssystem),
    3. 2 Punkt 3
      Freigegenstände, wobei auch (schulautonome) Wahlpflichtgegenstände als Freigegenstände gewählt werden können, wenn dies die Schule vorsieht (Entscheidung im Rahmen der Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen),
  4. Ziffer 3
    Antrag auf Befreiung von der Teilnahme am Unterricht eines Gegenstandes zur Teilnahme
  5. Ziffer 3
    1. Ziffer eins
      an einem anderen Pflichtgegenstand oder an anderen Unterrichtsangeboten,
    2. 3 Punkt 2
      am Unterricht einer höheren Schulstufe oder eines höheren Semesters,
    3. 3 Punkt 3
      am Unterricht eines niedrigeren Semesters,
  6. Ziffer 4
    Teilnahme am Förderunterricht.

3. Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

Litera a Allgemeines

Schulautonome Lehrplanbestimmungen werden an der Schule in einem demokratischen Prozess auf der Grundlage verordneter Stundentafeln unter Einbeziehung aller Schulpartner, durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen; nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen (Paragraph 6, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes).

Die Stundentafeln zur Ermächtigung schulautonomer Lehrplanbestimmungen enthalten die vom Gesetz vorgegebenen Pflichtgegenstände und legen ein Mindeststundenausmaß an Wochenstunden je Unterrichtsgegenstand fest, das für den Erwerb der in den Fachlehrplänen vorgesehenen Lehrinhalte durch die Schülerinnen und Schüler verbindlich vorgegeben ist. Aus der Summe dieser Pflichtgegenstände ergibt sich die Gesamtwochenstundenanzahl, die im Laufe des Bildungsganges, vorzusehen ist. Die Aufteilung der Wochenstundenanzahl eines Pflichtgegenstandes auf die einzelnen Schulstufen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen obliegt der Schule, wobei die Lehrinhalte der einzelnen Fachlehrpläne verbindlich umzusetzen und die auf die abschließende Prüfung anzuwendenden Regelungen zu berücksichtigen sind.

Das Stundenausmaß der Pflichtgegenstände Religion und Digitale Grundbildung in der Unterstufe und der Pflichtgegenstände Religion und Ethik in der Oberstufe darf durch schulautonome Lehrplanbestimmungen nicht verringert werden.

In der Oberstufe umfasst der autonome Bereich

  • Strichaufzählung
    einen schülerinnen- und schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände) mit zumindest vier Wochenstunden und
  • Strichaufzählung
    einen schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung oder für die Ausweitung des Kernbereiches) mit mindestens acht Wochenstunden.

Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerinnen- und schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Sechster Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische Grundsätze) festgelegt werden und kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht oder vermindert werden. Dafür können das vorgesehene Stundenausmaß des schülerinnen- und schülerautonomen Bereichs und des schulautonomen Bereichs zusammengelegt werden.

Werden zusätzliche Wahlpflichtgegenstände geschaffen, haben diese eine Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung der in Paragraph 39, Absatz eins, erster Satz des Schulorganisationsgesetzes angeführten Pflichtgegenstände darzustellen und der spezifischen Bildungsinhalte der einzelnen Formen der allgemeinbildenden höheren Schulen zu dienen. Alle schulautonomen Wahlpflichtgegenstände haben der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes zu entsprechen und im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen Unterrichtsgegenstände in Beziehung zu stehen.

Litera b Reduktion bzw. Erhöhung des Stundenausmaßes der Unterrichtsgegenstände der Stundentafel

Wenn schulautonom das Stundenausmaß für einen in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsgegenstand erhöht wird, dann kann zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden.

Wird in der Unterstufe durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert, können die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ und die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend angepasst werden.

In der Oberstufe sind die „Bildungs- und Lehraufgabe“ und der „Lehrstoff“ auch im Fall der Reduktion des Stundenausmaßes verbindlich umzusetzen.

Litera c Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und Verlagerung von Teilen davon

Werden Pflichtgegenstände zusammengefasst oder Lehrinhalte in andere (schulautonome) Pflichtgegenstände verlagert, so ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der jeweiligen Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind die Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und die Verlagerungen von Lehrinhalten auszuweisen.

Litera d Schaffung schulautonomer Pflichtgegenstände, alternativer Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindlicher und unverbindlicher Übungen

Werden schulautonom weitere Unterrichtsgegenstände eingeführt, die in den Stundentafeln nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für den jeweiligen Unterrichtsgegenstand die „Bildungs- und Lehraufgabe“, „Didaktische Grundsätze“, den Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereichen, Lehrstoff“) und dessen Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen sowie eine Stundentafel ausweisen. Ein Verweis auf bestehende Regelungen muss hinreichend bestimmt sein. Dabei können auch Lehrinhalte eines Pflichtgegenstandes in den neuen Gegenstand verlagert werden. Bei einer solchen Verlagerung ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden.

Alle schulautonomen Unterrichtsgegenstände müssen der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes entsprechen, im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen lehrplanmäßig vorgegebenen Unterrichtsgegenstände ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen.

4. Schularbeiten

Litera a Unterstufe

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Litera b Oberstufe

In Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

6.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

7.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Mathematik

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5. bis 7.

200 bis 400

3 bis 5

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Darstellende Geometrie

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

7.

200 bis 300

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Physik und in Biologie und Umweltbildung

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

7.

150 bis 200

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

Für typenbildende Pflichtgegenstände, die keinem standardisierten Prüfungsgebiet der Klausurprüfung entsprechen, können die Schularbeiten teilweise oder zur Gänze entfallen. In Darstellender Geometrie können bei gänzlichem Entfall der Schularbeiten abweichend von Paragraph 8, Absatz 11, Litera d, der Leistungsbeurteilungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, Tests dann durchgeführt werden, wenn eine andere Form der Leistungsfeststellung nicht zweckmäßig und eine Leistungsbeurteilung ansonsten nicht möglich ist.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

In den übrigen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil Schularbeiten vorgesehen sind

  • Strichaufzählung
    in allen Klassen mindestens eine Schularbeit je Semester,
  • Strichaufzählung
    in der 5. bis 7. Klasse mindestens 50 bis höchstens 100 Minuten,
  • Strichaufzählung
    in der 8. Klasse eine mindestens 150-minütige Schularbeit.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, sind in der 5. und 6. Klasse (9. und 10. Schulstufe) in max. fünf Gegenständen sowie in der 7. und 8. Klasse (11. und 12 Schulstufe) in max. sieben Gegenständen Schularbeiten zur Leistungsfeststellung heranzuziehen.

5. Förderunterricht

Förderunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die ihre Leistungen verbessern oder sichern wollen und kann auch zur Begabungs- und Begabtenförderung eingesetzt werden. Weiters stellt er eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Team der Lehrerinnen und Lehrer, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten abgeleitet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrpersonenwochenstunden in allen Pflichtgegenständen und Schulstufen angeboten und in Kursform (zB einmal wöchentlich), geblockt (zB einen ganzen Nachmittag) oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert, durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, festzulegen, bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist.

6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen, um die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.

Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schulen anzustreben.

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.

7. Gestaltung von Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes). Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie und gelingende Übergänge.

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 1. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule auf die Lehrplananforderungen und die Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Im Sinne einer gelingenden Nahtstellenpädagogik müssen die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Aufbauend auf den am Ende der Volksschule erworbenen Grundkompetenzen sollen Informationsfeststellungen zunächst vor allem der Erhebung von Interessen und Lernpräferenzen dienen, in weiterer Folge der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts. Erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode sind die Formen der Leistungsfeststellung einzusetzen.

8. Öffnung der Schule und des Unterrichts

Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.

Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schüler vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtsgestaltung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).

9. Begabungs- und Begabtenförderung

Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten ab.

Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.

Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. das Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangebote. Schülerinnen und Schüler können ferner auf ihren Antrag hin von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand zum Zweck der Teilnahme an einem anderen Pflichtgegenstand oder schulischen Angebot (§11 Absatz 6 b, SchUG) befreit werden.

10. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (=GTS)

In „Ganztägige Schulformen“ werden Kinder – je nach Art des Angebots – nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessen- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
  • Strichaufzählung
    Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
  • Strichaufzählung
    Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Bei der Verwirklichung dieser Aufgaben ist insbesondere auf die Umsetzung der in den folgenden Kapiteln dargestellten Grundsätze des GTS-Konzeptes zu achten.

GTS-Konzept und Planung

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.

Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.

Bezüglich der zu erreichenden Kompetenzen und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.

Lernzeiten

Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst grundsätzlich drei Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.

In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lehrstoff darf nicht erarbeitet werden.

Im Sinne der Individualisierung sind offene Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen zu bevorzugen.

Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.

Individuelle Lernzeit

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden.

Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.

Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.

Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.

Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.

Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Freizeit

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.

11. Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenz

Zur Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenzen stehen unterschiedliche schulautonome Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Strichaufzählung
    Führung schulautonomer zusätzlicher Fremdsprachen als Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindliche und unverbindliche Übungen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL), dh. Fremdsprache als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtsgegenständen: Unter CLIL ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache jedenfalls auf Deutsch erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird CLIL eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
  • Strichaufzählung
    Führung des Erstsprachenunterrichts: Für Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich mehrsprachig aufwachsen, besteht die Möglichkeit am Erstsprachenunterricht teilzunehmen. Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Darüber hinaus kann die zuständige Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, gemäß Paragraph 16, Absatz 3, SchUG die Führung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache anordnen. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Der Lehrplan der jeweiligen Schulform bleibt davon unberührt.

Bei Einrichtung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, des Schulorganisationsgesetzes, in der Englisch zumindest teilweise als Unterrichtssprache geführt wird (bilingual geführte Klassen), ersetzt der Unterrichtsgegenstand Englisch den Unterrichtsgegenstand (Erste) Lebende Fremdsprache (siehe Anlage A/e). An Schulen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung sind die Schülerinnen und Schüler mündlich wie auch schriftlich auf ein ausgewogenes Niveau in den Sprachen Deutsch und Englisch hinzuführen. Dies hat sich im Unterricht sowie in der Leistungsfeststellung abzubilden. Das Fachvokabular soll in beiden Sprachen beherrscht werden. In allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme von Religion und den Sprachen, sind zweisprachige Aufgabenstellungen im Zuge von Leistungsfeststellungen zulässig. Die unterschiedlichen Ausgangs-Sprachniveaus der Schülerinnen und Schüler sind anfänglich zu berücksichtigen. In jenen Unterrichtsgegenständen, die bilingual unterrichtet werden, soll die weniger dominante Sprache zunehmend in mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen abgebildet werden.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Unterstufe

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-

Gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mind. 7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch II)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(römisch III)

Physik

mind. 5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch IV a)

Technik und Design

mind. 3

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

_______________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Sprachen

 

 

 

 

 

 

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

-

-

4

3

7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch III)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

IV

Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

IV

 

 

 

 

 

 

 

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

____________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-

pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

2-8

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch III)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(römisch III)

Physik

mind. 5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 6

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch IV a)

Technik und Design

mind. 6

IV

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

1248)

 

_________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

8 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 17 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 132 erhöht werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(römisch III)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch III)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

2

8

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31

33

124

 

__________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

 

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

1.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch II)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(römisch III)

Physik

mind. 5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 6

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch IV a)

Technik und Design

mind. 7

IV

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

_______________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen, ua. im Bereich Wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch III)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

3

2

8

(römisch III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technik und Design

2

2

2

3

9

IVa

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1

x1

x

III2

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

____________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-

pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

2-8

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Deutschförderklassen (Unterstufe)

Gymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

___________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums.

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

___________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom5)

höchstens 14

 

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch III)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache2)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

-

2

6

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musik

2

1

23)

23)

3

+4

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände4)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

___________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Alternative Pflichtgegenstände.

4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 134)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(römisch III)

Physik

mindestens 7

(römisch III)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

108

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309

 

__________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunde

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch III)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein2)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik3)

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung3)

2

3

-/2

2

7/9

III4)

Chemie3)

-

-

3

2/3

5/6

(römisch III)

Physik3)

2

3

2

2/3

9/10

(römisch III)5)

Darstellende Geometrie3)

-

-

2/-

2/-

4/-

II

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musik

2

1

26)

26)

3

+4

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

28

31

32

122

III4)

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände6)

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.

5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).

6 Alternative Pflichtgegenstände.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 8

(römisch III)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)

mindestens 4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musik oder Bildnerische Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch III)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und wirtschaftliche Bildung2)

2

1

3

3

9

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung2)

2

3

-

2

7

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)2)

2

2

-

-

4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)2)

-

1

2

2

5

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musik

2

1

23)

23)

3

+4

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

30

30

29

31

120

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände4

 

10

10

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände

3 Alternative Pflichtgegenstände

4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“

Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Wahlpflichtgegenstände1)

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

aa)

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache2)

2

2

2

6

(römisch eins)

Darstellende Geometrie3)

-

2

2

4

(römisch II)

Informatik

2

2

2

6

II

Musik/ Kunst und Gestaltung4)

-

2

2

4

(römisch IV a)

Ernährung und Haushalt (Praktikum)5)

(2)

(2)

(2)

4/25)

Va

bb) Zur Vertiefung und Erweiterung von der Schülerin/dem Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

Religion/Ethik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch III)/III

Deutsch

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch eins)

Fremdsprachen7)

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch III)

Mathematik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch II)

Biologie und Umweltbildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

III

Chemie

-

(2)

(2)

4/26)

(römisch III)

Physik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch III)

Darstellende Geometrie

-

(2)

(2)

4/26)

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

(2)8)

(2)

(2)

4/26)

III

Musik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch IV a)

Kunst und Gestaltung

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch IV a)

_________________________

1 In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.

2 Eine von der Schülerin oder vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.

3 Sofern nicht Pflichtgegenstand der Schülerin oder des Schülers.

4 Fortsetzung des von der Schülerin oder vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.

5 Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.

6 Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.

7 Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern von der Schülerin oder vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

8 Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Lebende Fremdsprache

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 10

(römisch eins)

Griechisch

mindestens 10

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch II)

Erstsprachenunterricht

2-8

II

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Litera b, (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

Der Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen:

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

2

2

2

-

II

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Gymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

__________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel gemäß der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS

a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. römisch II Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der geltenden Fassung.

c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1989,.

d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Lehrziel:

Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.

Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe:

  1. Ziffer eins
    Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.
  2. Ziffer 2
    Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.
  3. Ziffer 3
    Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluss an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.

Lehrstoffverteilung:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.

1. Klasse:

  1. Litera a
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua“ bis „Sauls Tod“. Geographie des Landes Israel.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
  3. Litera c
    Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat“; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu.
  4. Litera d
    Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.

2. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
  2. Litera b
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David“ bis zum „Untergang des Reiches Juda“ (586 v.).
  3. Litera c
    Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
  4. Litera d
    Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
  5. Litera e
    Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.

3. Klasse:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil“ bis zur „Zweiten Tempelzerstörung“.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus „Hiob“, „Ezechiel“ 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
  3. Litera c
    Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu“). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.

4. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter“.
  3. Litera c
    Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet“, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.

5. Klasse:

  1. Litera a
    Pentateuch: Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, römisch fünf. 1 – 8); die zehn Gebote (Kap. 5, römisch fünf. 6–18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, römisch fünf. 4–5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, römisch fünf. 12–22); die Zehentpflicht (Kap. 14, römisch fünf. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, römisch fünf. 1 – 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, römisch fünf. 1–20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, römisch fünf. 10–22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, römisch fünf. 1 – 14).
  2. Litera b
    Gebetbuch: Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu.
  3. Litera c
    Geschichte: Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.
  4. Litera d
    Zusammenfassung: der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie).
  5. Litera e
    Hebräische: Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

6. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93.
  2. Litera b
    Geschichte: Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

7. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2–30; Kap. 23, Vers 1 – 17).
  2. Litera b
    Geschichte: Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

8. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: 3.Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1–4, 9–18, 30-37; Kap. 26, Vers 3–13; 5. Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11–20.
  2. Litera b
    Geschichte: Zusammenfassung der Lehren des Judentums; der heutige Staat Israel.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.

e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der jeweils geltenden Fassung.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

k) FREIKIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) ALEVITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist im Deutschunterricht sowohl Medium als auch Gegenstand. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten7 reflektieren lernen.

Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch die Vermittlung von Grundkompetenzen des Kommunizierens, Lesens und Schreibens in die literale und orale Kultur und Praxis einzuführen und umfassende Sprachhandlungsfähigkeit auszubilden. Die Beschäftigung mit literarischen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen.

Der Deutschunterricht vernetzt also die Möglichkeiten von Sprache als

  • Strichaufzählung
    Schlüssel, sich und die Welt zu verstehen;
  • Strichaufzählung
    Weg, sich mit anderen Menschen zu verständigen und Beziehungen zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    Chance, sich neue und fiktionale Welten zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    Medium der differenzierten Artikulation von Empfindungen, Erlebnissen und Erfahrungen sowie zur Darstellung von Sachverhalten;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zur Verschränkung von Form und Inhalt;
  • Strichaufzählung
    Medium gesellschaftlichen Aushandelns divergierender Interessen.2, 7

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Durch gezielte und reflektierte sprachbezogene Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Damit verbunden ist eine respektvolle, an den Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Aufgabenkultur, die vielfältige und relevante Zugänge zu den Inhalten schafft und individuell und im Kollektiv erbrachte Leistungen würdigt. Der Fokus liegt auf Lernprozessen und deren Begleitung durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie auf einer Bewusstwerdung des eigenen Lernverhaltens.

Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die Vernetzung der Kompetenzbereiche als Voraussetzung für gelingenden Deutschunterricht. Die Bedeutung der Sprache, der Literatur und der Medien als Lehr- und Lernmittel werden in den Bildungs- und Kommunikationsprozessen des Unterrichts berücksichtigt. Eine allfällige Schwerpunktsetzung wird dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler in heterogenen Lernkontexten gerecht.

Schülerinnen und Schüler erleben in vielfältigen Situationen und unterschiedlichen Sozialformen die Funktions- und Wirkungsweise verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel. Sie knüpfen dabei an ihre Sprachbiografien an und erweitern beständig ihr Sprachrepertoire. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren. Der bewusste Umgang mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen findet im Kontext statt. Schreiben wird als komplexer Prozess erfahrbar und in vielfältigen Formen erprobt.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, -registern und -ebenen, Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität7. Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt7. Literale Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler, sich überliefertes Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse1, 8, 11, 13 einzubringen. Das Lesen von und das Sprechen über Literatur fördern darüber hinaus die Ausbildung eines gefestigten Lesehabitus, literarischer Kompetenzen sowie ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeit und die Freude am Lesen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Fünf zentrale fachliche Konzepte liegen dem Lehrplan für Deutsch in der Sekundarstufe römisch eins zugrunde. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln es weiter.

Norm und Wandel

Sprache als System von Zeichen ist Regeln unterworfen. Diachrone und synchrone Sprachreflexion ermöglicht Einblicke in die Regelhaftigkeit der Sprache und deren Vielfalt, Flexibilität und Wandelbarkeit sowie in die multimodalen Bedeutungskonstruktionen.

Inhalt und Form

Die Verschränkung von Inhalt und Form ist Merkmal aller symbolischen (sprachlichen, auditiven, visuellen) Ausdrucksformen. Verständnis für diese wechselseitige Beziehung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern Einsichten in unterschiedliche Ebenen der Sprache und ihrer Wirkungsweisen.

Diversität und Identität

Die vielfältigen Möglichkeiten von Sprache werden in unterschiedlichen sprachlichen Ausprägungen erkannt und eingesetzt. Dies betrifft auch den wertschätzenden Umgang mit den Standardvarietäten der plurizentrischen Sprache Deutsch7 und mit dem für Österreich charakteristischen Dialekt-Standard-Kontinuum. Der Umgang mit Sprache und die aktive Auseinandersetzung mit pragmatischen und literarischen Texten und Gattungen begleiten Schülerinnen und Schüler bei ihrer Entwicklung zu selbstbestimmt handelnden, kritischen und vielfältig gebildeten Persönlichkeiten.2

Medialität und Modalität

Durch den Einsatz unterschiedlicher Medien und Medienprodukte (Medialität) verändern sich Gestaltungsweisen und Repräsentationsformen (Modalitäten) sprachlicher Äußerungen. Dies hat Auswirkungen auf die Mündlichkeit und Schriftsprachlichkeit. Das Wissen um die Funktion analoger und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien7 sowie künstlerischer Medien ermöglicht ein Verständnis von deren Zweck, Einsatz und Wirkung und ihrer Rolle in verschiedenen Lebensbereichen sowie in der Selbst- und Weltwahrnehmung.1

Ästhetik und Pragmatik

Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt pragmatischer und literarästhetischer Ausdrucks- und Darstellungsformen aus verschiedenen Epochen sowie kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen7. Sie richtet den Blick auf Grundfragen menschlicher Existenz und bietet die Möglichkeit, das eigene Leben und unterschiedliche kulturell-gesellschaftlich8 und ökonomisch-wirtschaftlich13 bedingte Lebensentwürfe zu reflektieren.2

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Ebene eins umfasst den Bereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion. Das Thematisieren von Sprache findet integrativ Eingang in alle Bereiche von Ebene zwei. Diese besteht aus den drei Kompetenzen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben.

Die korrekte Beherrschung von und das Nachdenken über Sprache sind Basiskompetenzen für alle anderen Formen des Sprachhandelns. Beim Erwerb der Fähigkeit, Sprache bewusst anzuwenden und zu reflektieren7, werden unterschiedliche sprachliche Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler (Deutsch als Erstsprache, Zweitsprache, Fremdsprache) berücksichtigt.

Das Ineinandergreifen der beiden Ebenen des Kompetenzmodells ermöglicht im Kontext der anwendungsorientierten und inhaltlichen Dimensionen den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit. Die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsgegenstandes.

Die Basiskompetenz Sprachbewusstsein und Sprachreflexion wird durch konkrete Anwendungsbereiche in den einzelnen Jahrgangsstufen verankert.

Zuhören und Sprechen

Vielfältige, auch multimediale Sprechbeiträge werden erschlossen, verstanden, reflektiert und zunehmend selbstständig produziert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen7. Sie werden sowohl sprachlich als auch durch die Nutzung para- und nonverbaler Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens.

Lesen

Literarische und pragmatische, lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen medialen Formaten werden durch verschiedene Lesestrategien erschlossen, verstanden, analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden auch historisch-gesellschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte Beachtung.7, 8, 13 Ausgehend davon wird der Austausch mit anderen über den Text und seine Bedeutung ermöglicht.

Schreiben

Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen2, 8 werden durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen sowie schreibrichtig ausgedrückt. Dies kann pragmatisch und kreativ in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen erfolgen. Schreibstrategien tragen dazu bei, Inhalte situations-, adressaten- und intentionsgemäß zu planen, aufzubereiten, zu überarbeiten und schriftlich festzuhalten.7 Der Erwerb unterschiedlicher Textmuster und der damit verbundenen Textprozeduren erfolgt kontinuierlich über die Jahrgangsstufen und hilft bei der kriterienorientierten Rückmeldung auf fremde Texte.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebenswelt1 der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anforderungen und Kompetenzstufen werden sukzessive differenzierter, komplexer und umfangreicher, um die Progression und den zunehmenden Grad der Selbständigkeit zu verdeutlichen.

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer wird durch die Reduktion auf repräsentative Themenfelder ermöglicht.

1. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, die am Ende der 4. Schulstufe erworben sein sollen, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache (Pragmatik/Semantik; Mündlichkeit/Schriftlichkeit; Dialekt, Umgangs-, Standardsprache; Varietäten des Deutschen; Mehrsprachigkeit, Sprachvergleiche).5, 7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, erschließen, sichern und wiedergeben
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen standardisierten Sprech- bzw. Gesprächssituationen unter Einsatz verschiedener Sprechhandlungen und sprachlicher Gestaltungsmittel sowie der Verwendung der Standardsprache kommunizieren
  • Strichaufzählung
    monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe von analogen und digitalen Texten (ua. literarische und pragmatische Texte, Filme, Hörbücher, Podcasts, Blogs)
  • Strichaufzählung
    Angeleitete Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache Formen der Argumentation.2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend, mit zunehmender Leseflüssigkeit und unter Anwendung geeigneter Lesestrategien lesen und vorlesen, Inhalte entnehmen und darüber kommunizieren
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Werken in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen (ua. Buch, Film, Theater) finden und zur Anschlusskommunikation nutzen
  • Strichaufzählung
    die Art der Aufbereitung von Beiträgen in unterschiedlichen Mediensystemen erkennen6 und darüber sprechen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, Vorlesen vorbereiteter Texte
  • Strichaufzählung
    Lektüre von literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Lesestrategien und Auseinandersetzung mit persönlichen Leseerfahrungen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken verschriftlichen sowie persönliche Beziehungen und Absichten ausdrücken2, auch in kreativer Form
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur digitalen Textproduktion einsetzen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Beschreiben) zur Produktion analoger und einfacher digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Kreativer Umgang mit Sprache und Schrift.

2. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Einsatz von Methoden zur Fehlerkorrektur und Identifizierung individueller Fehlerschwerpunkte (Anwendung von Rechtschreibstrategien)
  • Strichaufzählung
    Differenzierte Fertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik unter Berücksichtigung ihrer stilistischen Auswirkungen
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation (auch im Kontext von Mehrsprachigkeit).7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen medialen Beiträgen erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, wiedergeben und der Situation angemessen reagieren
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren, monologische und dialogische Sprechbeiträge planen und ausführen, um adressaten- und situationsgerecht zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Internet) Informationen einholen, aufbereiten3, 6, 7, 9 und mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Partner- und Gruppengespräche sowie Moderation einfacher Gespräche unter Berücksichtigung der kommunikativen Grundregeln
  • Strichaufzählung
    Einfache Formen der Argumentation2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen.

Kompetenzbereich Lesen

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können
    • Strichaufzählung
      sinnerfassend und mit gesteigerter Leseflüssigkeit unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen, dabei mittels Lesestrategien Informationen erschließen und aufbereiten;
    • Strichaufzählung
      die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer Texte und Medienformate (ua. Buch, Film, Theater) erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen sprechen
    • Strichaufzählung
      Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren5, mit Internetquellen sorgsam und dem Datenschutz gemäß umgehen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, auch unter Einsatz digitaler Lernhilfen
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Beschäftigung mit multimedialen und multimodalen Texten (ua. Comics, Graphic Novels, Film) sowie deren Gemachtheit und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schreiben zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis7
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente schriftlich formulieren und auf Aussagen anderer sprachlich und inhaltlich angemessen reagieren2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4, 6, zwischen Möglichkeiten und Anforderungen manuellen und computergestützten Schreibens unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    freies (auch kreatives) und materialgestütztes Schreiben unter Verwendung von Textbausteinen
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Berichten, Darstellen)
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten).

3. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Rechtschreibung und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion;
  • Strichaufzählung
    Ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarianten (im Kontext von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse.7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus multimedialen Beiträgen erschließen und analysieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und Schlüsse daraus ziehen
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register (Bildungs- und Standardsprache) erweitern und Sprechhandlungen bewusst einsetzen7
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen6 gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und medial unterstützt4, 6 mündlich präsentieren sowie diskutieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Angeleitete Analyse, Reflexion und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten3, 9
  • Strichaufzählung
    Selbstständig geführte Partner- und Gruppengespräche, auch im Hinblick auf die eigene Berufsbildung1
  • Strichaufzählung
    Argumentation aus verschiedenen Rollen und Perspektiven.2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Informationen durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, strukturieren und mit eigenem Wissen verknüpfen
  • Strichaufzählung
    eigene Leseinteressen vertiefen, literarische Gattungen unterscheiden, literarästhetische Produkte verstehen und im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 7, 9 reflektieren
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von medialen Beiträgen6 erkennen und einschätzen, Informationssysteme gezielt nutzen und mit digitalen Kommunikationsmedien und Gemeinschaftsforen kritisch umgehen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zum vortragenden und szenischen Lesen
  • Strichaufzählung
    Reflexion literarischer und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Analyse der Kennzeichen, Gemachtheit und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und der Lese- und Medienbiografie
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik).7

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Perspektiven anhand konkreter Vorgaben erzählen und Sprache bewusst als gestaltend-kreatives Element einsetzen
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und argumentieren, auch auf materialgestützter Basis2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und Formatvorgaben multimediale Texte gestalten und optimieren.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Kreatives Schreiben auf der Basis literarischer und pragmatischer Texte
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen5, 7
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedbackkultur).

4. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Soziolekten, Dialekten, Fachsprachen, Idiolekten und deren Abweichungen von der Standardsprache7
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Sprachverwendung im Kontext von Mehrsprachigkeit.

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen Beiträgen, im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt6, Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen2, 7
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) reflektiert und bewusst kreativ einsetzen
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen6, 7 gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und unter Anwendung entsprechender Visualisierungsmethoden4, 6 mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Reflexion, Interpretation und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten
  • Strichaufzählung
    Kollegial-wertschätzende Feedbackkultur in allen Gesprächsformen3
  • Strichaufzählung
    Zunehmend selbstständige Appelle, Argumentationen und Diskussionen in verschiedenen Sozialformen2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    pragmatische und literarische Texte und Medien in unterschiedlichen Darbietungsformen rezipieren, deren Inhalt, Form und Sprache erschließen und ihre Entstehungszusammenhänge erfassen
  • Strichaufzählung
    eigene Leseinteressen vertiefen, eine dynamische und vielfältige Lesebiografie entwickeln und sich differenziert mit anderen darüber austauschen
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen, darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen
  • Strichaufzählung
    die Aufbereitung und Gestaltung von Themen und Inhalten medialer Beiträge erkennen und vergleichen und dabei Informationssysteme4, 6, 7 differenziert und kritisch nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Vergleich, Analyse und Interpretation der ästhetischen Gestaltung und stilistischen Ausdrucksformen literarischer Texte
  • Strichaufzählung
    Vergleich, Analyse und Reflexion komplexerer analoger und digitaler pragmatischer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den persönlichen Lese- und Mediengewohnheiten7
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Recherche und Aufbereitung eines komplexen Themas unter Zuhilfenahme vielfältiger Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Filme, Videos, digitale Texte)

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, unter Einbeziehung differenzierter Quellen, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen2, 7
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen4, 6
  • Strichaufzählung
    Bedeutungswandel der Schrift und des Schreibens in analogen, digitalen und multimodalen Settings reflektieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Textproduktion unter gezieltem Einsatz von Vorgaben und Vorlagen
  • Strichaufzählung
    Argumentatives und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis7
  • Strichaufzählung
    Einschätzung von Textqualität, Einsatz von wertschätzendem Feedback
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Funktion, Vielfalt und Gebrauch von Sprache und Schrift

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache erhalten eine gezielte Förderung in Deutsch als Zweitsprache, um den kontinuierlich wachsenden (bildungs-)sprachlichen Anforderungen im Unterricht und in außerschulischen Lebenssituationen kompetent begegnen zu können. Sprachhandlungskompetenzen in Alltags- und insbesondere in Bildungs- und Fachsprache werden kontinuierlich und mit angemessener Progression gefestigt und weiter ausgebaut. Die Arbeit an der kommunikativen Angemessenheit und der sprachlichen Korrektheit ist dabei zentral.

Der Lehrplanzusatz bildet die Grundlage für die Durchführung eines altersgerechten DaZ-Unterrichts, dessen Dauer je nach individuellen sprachbezogenen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler variieren kann. Die DaZ-Förderung ist Teil eines Gesamtkonzepts sprachlicher Bildung. Sie ergänzt, erweitert und vertieft als fachsensibler Sprachunterricht die sprachsensible Vermittlung von Fachinhalten aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse. Die DaZ-Förderung unterstützt somit den fächerübergreifenden Auf- und Ausbau von Bildungs- und Fachsprache mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen von Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus trägt der DaZ-Unterricht zur Entwicklung der individuellen Mehrsprachigkeit und zur Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz bei. Nach Abschluss der DaZ-Förderung nach diesem Lehrplanzusatz wird die Sprachbildung im schon vorher mit ihr verknüpften sprachsensiblen Fachunterricht weiter unterstützt.

Der Lehrplanzusatz gilt für alle Klassen der Sekundarstufe römisch eins, sodass der Unterricht auch klassen- und schulstufenübergreifend durchführbar ist. Ein Bezug ist insbesondere zum Lehrplan für Deutsch, aber auch zu den sprachlichen Anforderungen einzelner Pflichtgegenstände der jeweiligen Klasse herzustellen. Je nach Sprachstand der Schülerinnen und Schüler können Teile des Lehrplans für Deutschförderklassen und des Lehrplanzusatzes für Deutsch als Zweitsprache mitberücksichtigt werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die DaZ-Förderung unterstützt ordentliche Schülerinnen und Schüler dabei, ihre mündlichen und insbesondere schriftlichen Deutschkompetenzen zu festigen und systematisch weiter auszubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer regen die Schülerinnen und Schüler dazu an, Strategien und Lerntechniken zur mündlichen und schriftlichen Selbstkorrektur sowie zur Erschließung bildungs- und fachsprachlicher Mittel und Texte anzuwenden und dabei auch digitale Medien4 zu nutzen.

Sprachstandsbeobachtungen ermöglichen in allen unterschiedlichen Förderformaten eine zielgerichtete Sprachbildung mittels individueller Förderplanung. Für einen ganzheitlichen Aufbau von Sprachhandlungskompetenzen sind eine enge inhaltliche Abstimmung bzw. Kooperation aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar.

Lehrerinnen und Lehrer motivieren mehrsprachige Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Unterrichts, über handlungsorientierte und kreative Aktivitäten, abwechslungsreiche Methoden, Medienvielfalt, altersgerechte metasprachliche Reflexionsangebote sowie über das Einbeziehen der bisherigen Sprach(lern)erfahrungen und des individuellen sprachlichen Repertoires, ihre Deutschkompetenzen aktiv weiterzuentwickeln und stärken somit ihr Selbstbewusstsein. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten binden die Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Themen und Kommunikationsanlässe ein.

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten ausreichend Lerngelegenheiten zur Weiterentwicklung von Textkompetenz (mündlich/schriftlich). Dabei sind sprachliche Angemessenheit und Kommunikationsfähigkeit in der Zweitsprache immer als Ziel im Blick zu behalten. Zusätzlich werden die Wahrnehmung sprachlicher Strukturen und der bewusste Umgang damit gestärkt – auch unter Berücksichtigung von Sprachvergleichen. Die Wortschatzarbeit sichert eine Festigung des vorhandenen Wortschatzwissens sowie eine Erweiterung in Richtung Fach- und Bildungssprache, an deren Aufbau die Schülerinnen und Schüler trotz häufig gut entwickelter Alltagssprache oft noch intensiv arbeiten müssen. Neue Begriffe und Sprachstrukturen auf Satz- und Textebene werden fach- und kontextbezogen sowie handlungsorientiert eingeführt und die Anwendung in möglichst vielen unterschiedlichen (bildungs-)sprachlichen Situationen ermöglicht, was bei Bedarf mittels Scaffolding geschieht. Das Wissen der Lehrerinnen und Lehrer um die (grammatische) Progression im (Zweit-)Spracherwerb ist dabei grundlegend. Eine wertschätzende Feedbackkultur fördert die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf sprachliche Korrektheit unter Nutzung von Methoden der Fehleranalyse.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung bei der Förderung ordentlicher Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler schließt – im Sinne eines aufeinander aufbauenden Konzepts für Deutsch als Zweitsprache – an den Lehrplan für Deutschförderklassen und den Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache an und orientiert sich insbesondere am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln:

Hören

Das Hörverstehen ist für das Gelingen von (fachlicher) Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Das mündliche Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (an Gesprächen teilnehmen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbständigen, zusammenhängenden und komplexeren Äußerungen in Alltagssituationen sowie Sach-/Fachgesprächen.

Lesen

Das Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Das Leseverstehen von alltags- sowie bildungssprachlichen Texten reicht von einem globalen Verständnis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Das schriftliche Sprachhandeln bildet ebenfalls die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von einer formelhaften hin zu einer selbständigen, zusammenhängenden – auch fachlichen – Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche Kommunikation; dabei wird sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt. Mehrsprachige Sprachreflexion unterstützt den Aufbau von Sprachbewusstheit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die ordentliche Schülerinnen und Schüler im Laufe der DaZ-Förderung schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung von gehörten Texten (ua. Interpretation nonverbaler Kommunikationsmittel) selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden.

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich spontan, fließend und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen und dabei Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden;
  • Strichaufzählung
    sich zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu Sachverhalten spontan und fließend an Gesprächen und fachlichen Diskursen beteiligen. Dabei können begrifflich schwierige Themen den natürlichen Sprachfluss beeinträchtigen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Informationen einholen, analysieren, interpretieren, aufbereiten und mündlich weitergeben;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Alltags-, Bildungs- und Fachsprache) reflektiert und auch bewusst kreativ gestaltend einsetzen.

Kompetenzbereich Lesen

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können
    • Strichaufzählung
      längere und komplexere Texte unterschiedlicher Textsorten zu den meisten Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (Sachtexte, literarische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen;
    • Strichaufzählung
      vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und insbesondere Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs)sprachlicher Mittel verfassen;
  • Strichaufzählung
    beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Fachtexte und literarische Texte zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Klasse) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene produktiv anwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.);
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben;
  • Strichaufzählung
    (bildungs) sprachliche Verknüpfungsmittel und komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze meist korrekt schreiben (unter Nutzung von Nachschlagewerken);
  • Strichaufzählung
    gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene, auch selbständig, anwenden.

Anwendungsbereiche

Aufgrund der Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson an den Anwendungsbereichen des Deutsch-Lehrplans und ergänzend auch an Fachlehrplänen anderer Unterrichtsgegenstände. Dabei werden die Kompetenzbereiche themenorientiert aufgebaut.

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung und ermöglicht, mit anderen in Beziehung zu treten, Informationen auszutauschen und sich die Welt zu erschließen. Sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und berufliche Handlungsfähigkeit. Für die Grundlegung der sprachlichen Kompetenzen erhalten außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen eine auf dem Lehrplanzusatz basierende altersgerechte und gezielte Deutschförderung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie dem Unterricht möglichst rasch auf der jeweiligen Schulstufe (gegebenenfalls in Begleitung weiterführender DaZ-Förderung) als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Der Unterricht kann klassen- und schulstufenübergreifend durchgeführt werden und findet in unterrichtsparalleler oder integrativer Form statt. Der Lehrplanzusatz bietet die Grundlage für alle Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Deutschförderkurs, individuelle Lernziele zu definieren. Der Einsatz von Diagnoseinstrumenten (USB DaZ ua.) unterstützt den Kompetenzaufbau mit angemessener Progression, die verpflichtende Förderplanung baut darauf auf.

In den Deutschförderkursen wird der Fokus auf den weiteren Aufbau sowie die Festigung von Alltagssprache und die altersgerechte Weiterentwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt. Um Schülerinnen und Schüler an die sprachlichen Anforderungen der jeweiligen Schulstufe im Unterricht heranzuführen, werden neben lebensweltlichen Themen vermehrt fachliche Texte als Grundlage für den Spracherwerb herangezogen. Der Unterricht in Deutschförderkursen fungiert im Sinne eines fachsensiblen Sprachunterrichts, der am besten durch die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulstufe gelingt.

Der Lehrplanzusatz stellt den Rahmen bereit, Schülerinnen und Schüler durch den Erwerb der deutschen Sprache in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit sowie in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz zu unterstützen. Ihr sprachliches Repertoire und ihre bisherigen Sprach(lern)erfahrungen werden für das Lernen der Sprache Deutsch aufgegriffen und für die Reflexion im Sprachenlernen genützt. Insgesamt sollen die Lernmotivation und die Freude am Sprachenlernen im Unterricht gefördert werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Deutschförderkursen bildet den Rahmen für den systematischen Ausbau von Deutschkompetenzen in kontinuierlicher inhaltlicher Verschränkung mit dem Unterricht in der Regelklasse. Der langjährige Prozess der Entwicklung von Alltagssprache hin zu Bildungs- und Fachsprache wird dabei von Anfang an gezielt und intensiv begleitet, sowohl durch den Auf- und Ausbau der (bildungs-)sprachlichen Kompetenzen im Deutschförderkurs als auch durch sprachsensiblen (Fach-)Unterricht in allen Gegenständen einer Schulstufe.10 Dabei sind die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten bindet die Lehrperson nach Möglichkeit Themen und Kommunikationsanlässe ein, denen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule begegnen.

Die didaktischen Hinweise im Lehrplan für die Deutschförderklasse zum Umgang mit Heterogenität, Alltags- und Bildungssprache sowie Mehrsprachigkeit gelten auch für den Deutschförderkurs.

Die individuelle Kompetenzentwicklung in den fünf Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wird vernetzt gefördert, bewusstgemacht und durch die Vermittlung von Sprachlernstrategien und durch Binnendifferenzierung erweitert. Kurze literarische Texte, kreative Lese- und Schreibaufgaben, musik- und theaterpädagogische Elemente sowie der Einsatz von digitalen Medien ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache.

Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen weisen – bezogen auf den Grad ihrer Alphabetisierung bzw. ihres Zweitschrifterwerbs – unterschiedliche Lernstände auf, worauf im Unterricht Bedacht zu nehmen ist. Die Entwicklung schriftlicher Kompetenzen begleitet den Ausbau mündlicher Kompetenzen in enger Abstimmung mit dem Deutschunterricht. Dem Aufbau von Textkompetenz und der Vermittlung von Lesestrategien kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Wortschatzarbeit und die Erarbeitung von grammatischen Strukturen werden immer in kommunikative, handlungsorientierte Situationen eingebettet. Das Wissen der Lehrperson um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Sie berücksichtigt die Bedeutung von Fehlern als Anlass zum Sprachenvergleich und als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, deren Fehlerhaftigkeit insbesondere in Phasen des freien Sprechens und Schreibens akzeptiert wird. Sinnvolle Reaktionen darauf sind korrektives Feedback und das Anleiten zur Selbstkorrektur.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung in Deutschförderkursen orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System

Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Deutschförderkursen orientiert sich an den Lehrplänen für Deutschförderklassen und Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst fünf zentrale Kompetenzbereiche, die nicht hierarchisch, sondern vernetzt zu vermitteln sind.

Hören

Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (Teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.

Lesen

Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Schriftliches Sprachhandeln bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplanzusatz genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Deutschförderkurses schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie ua. Videoclips, Filmsequenzen ua.).

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen;
  • Strichaufzählung
    zunehmend komplexere Sprachhandlungen im Unterrichtsgespräch bewältigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Bildimpulse, Formulierungshilfen ua.) nutzen;
  • Strichaufzählung
    Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (ua. dem Satztyp entsprechendes Heben/Absenken der Stimme am Satzende, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten ua. durch lauteres Sprechen, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes), wobei es noch zu Interferenzen mit der Erstsprache kommen kann;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen und diese in einfachen zusammenhängenden Sätzen weitergeben;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und verstehen und dabei Lesestrategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf Lernhilfen/Scaffolds nutzen (Wortschatzliste, Bilder, Fragen zum Text, Nachschlagewerke, Glossare ua.);
  • Strichaufzählung
    kurze authentische Texte zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen und ihnen gezielt Informationen entnehmen (Zeitschriftentexte, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Anleitungen, Spielregeln, Internet als Lesequelle, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne ua.).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung ua.) nutzen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Präsentationen und Zusammenfassungen erstellen (Lernplakate, Präsentationsfolien, Mindmaps, Cluster, Protokolle ua.);
  • Strichaufzählung
    kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder, erzählende Texte ua. (generatives Schreiben);
  • Strichaufzählung
    kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein begrenztes, gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz auf der jeweiligen Schulstufe) einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grammatische Strukturen verwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.);
  • Strichaufzählung
    elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken ansatzweise korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche zu bewältigen (Groß- und Kleinschreibung, Interpunktionszeichen ua.);
  • Strichaufzählung
    einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene anwenden.

Anwendungsbereiche:

Der Deutschförderkurs bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe in der Unterrichtssprache Deutsch als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen zu können. Aufgrund dieser Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich – idealerweise in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson – an den sprachlichen Ansprüchen der Anwendungsbereiche ausgewählter Pflichtgegenstände.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen7, die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen.7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme.

Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben.1, 2

Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen.

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden.

Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen).7

In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter.

Kommunikation und Wirkung

Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.

Bedeutung und Form

Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren.10

Kultur und Gesellschaft

Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.7

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume (2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit.

Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken).

Hören

Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache.6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich.10

Lesen

Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich.10

Sprechen

Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken.

Schreiben

Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können.

  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten.
  • Strichaufzählung
    beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule)2, 13 sprechen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen.

  • Strichaufzählung
    über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben.2, 13
  • Strichaufzählung
    Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Mitteilungen).

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

2. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Es ist bei den sprachlichen Mitteln zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen.
  • Strichaufzählung
    kurze einfache Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen.6
  • Strichaufzählung
    kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen.6

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    kurze Gespräche über vertraute Themen führen.
  • Strichaufzählung
    in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche).12
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung ausdrücken und begründen.2
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

3. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn klar und deutlich und nicht zu schnell in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    einfache Gespräche, Erzählungen und kurze Medienbeiträge verstehen.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache und konkrete Artikel in Magazinen und Jugendzeitschriften, altersadäquate Kinder- und Jugendbücher, Geschichten und Sachtexte sowie persönliche Texte, die sich auf altersgerechte Aspekte der zielsprachlichen Kultur(en) beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    in einfachen Texten Wünsche und Gefühle verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfacher Sprache

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch beginnen, weiterführen und beenden sowie einfache Sprecherwechsel durchführen.
  • Strichaufzählung
    Vereinbarungen treffen, Ratschläge erbitten und geben, einfache Begründungen, Meinungen und Gefühle ausdrücken und darauf reagieren.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themenbereiche erzählen und einfache (Buch-)Präsentationen halten.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können auf einfache Art

  • Strichaufzählung
    kurze zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds sowie des Lebensalltags von Jugendlichen in verschiedenen Ländern schreiben.7, 12
  • Strichaufzählung
    kurze Beschreibungen von Ereignissen, vergangenen und zukünftigen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    kurz über ihre Eindrücke und Meinungen zu altersadäquaten Geschichten sowie zu Kinder- und Jugendliteratur schreiben.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

4. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ mit ausgewählten Deskriptoren aus B1 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn in klarer und deutlicher Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Gespräche, kurze Erzählungen, Präsentationen, Filme und kurze Medienbeiträge über vertraute Themen verstehen.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache klar strukturierte Jugendliteratur oder Sachliteratur mit befriedigendem Verständnis lesen und darin enthaltene Einstellungen (ua. der handelnden Personen oder Autoren) erkennen.
  • Strichaufzählung
    einfache altersadäquate Texte verstehen und spezifische Informationen entnehmen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in routinemäßigen Situationen über vertraute Themen ohne große Mühe verständigen (ua. Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken, Vorschläge machen, über Pläne reden, Rat erbitten und geben, einfache Begründungen vorbringen, die eigene Meinung und Vermutungen formulieren).2
  • Strichaufzählung
    über (Alltags-)Ereignisse und vergangene sowie zukünftige Aktivitäten berichten und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    einfache Präsentationen zu vertrauten Themen, Büchern, Filmen oder zu Themen und Ideen von persönlichem Interesse halten.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, strukturierte Texte (ua. Postings, E-Mails, Erfahrungsberichte) zu vertrauten Themen schreiben.6
  • Strichaufzählung
    in einfacher Sprache, Meinungen ausdrücken, Gefühle beschreiben und einfache Vermutungen anstellen (auch über Bücher und Filme).6
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen einfache Begründungen oder Erklärungen geben und Ideen präsentieren.7

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse):

Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen7, die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen.7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden.

Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse):

Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme.

Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben.1, 2

Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen.

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden.

Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen).7

In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse):

Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter.

Kommunikation und Wirkung

Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.

Bedeutung und Form

Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren.10

Kultur und Gesellschaft

Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.7

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse):

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume (2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit.

Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken).

Hören

Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache.6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich.10

Lesen

Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich.10

Sprechen

Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken.

Schreiben

Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse):

3. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten.
  • Strichaufzählung
    beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) sprechen.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben.2, 13
  • Strichaufzählung
    Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Meinungen).2

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

4. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache kurze Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen.6
  • Strichaufzählung
    kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen.6

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    kurze Gespräche über vertraute Themen führen.
  • Strichaufzählung
    in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche).12
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung ausdrücken und begründen.2
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse):

In einer Zeit kultureller und gesellschaftlicher Diversität schafft Latein als neutrale Brückensprache durch das Heranführen an ein modellhaftes Sprachsystem eine Basis für Sprachbildung. Der Lateinunterricht zeigt Strategien und Techniken für das selbstständige Sprachenlernen auf und trägt damit zum lebensbegleitenden und autonomen Lernen1 bei.

Gleichzeitig werden Inhalte vermittelt, die Europa und die Welt auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben.

Eine Säule des Lateinunterrichts ist die Arbeit an Texten, die mittels verschiedener Verfahren der Dekodierung und Rekodierung analysiert und reflektiert werden. Dabei wird ein Basiswortschatz aufgebaut und die dafür erforderlichen Kenntnisse des lateinischen Sprachsystems werden vermittelt.

Die daraus resultierende Förderung der aktiven und passiven Sprachkompetenz im Deutschen, des Verständnisses von Fremd- und Lehnwörtern sowie der Fähigkeit zu kombinatorischem Denken und damit zum Lösen von komplexen Problemen ist ein wesentlicher Beitrag zur Allgemeinbildung und zur lebenslangen Wissensaneignung.

Die zweite Säule des Lateinunterrichts ist der konstruktive, kritische und kreative Umgang mit den Inhalten von Texten. Die altersadäquate Vermittlung von kulturkundlichem Basiswissen, welches das Interesse der Lernenden berücksichtigt, ermöglicht einerseits ein vertieftes Textverstehen und schafft andererseits ein Fundament für das Verständnis der eigenen Kultur und fremder Kulturen.

Die humanistische Grundbildung fördert das Sprachverständnis und das sprachliche Denkvermögen10, erhöht somit die kritische Urteilsfähigkeit, vermittelt Wissen über historisch-strukturelle und interdisziplinäre Zusammenhänge1 und ermöglicht Schülerinnen und Schülern, kulturelles Wissen zu bewerten und am gesellschaftlich-kulturellen Diskurs teilzunehmen.

Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse):

Der lateinische Text ist Ausgangs- und ständiger Referenzpunkt für sprachliche, inhaltliche und kulturkundliche Betrachtungen und soll zu einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit den in ihm angesprochenen Themen anregen.

Der Kernwortschatz ist durch variantenreichen, produktiven Umgang mit dem lateinischen Wortmaterial zu festigen (Sachfelder, Wortfamilien, lerngerechte Organisation themenspezifischen Vokabulars, Verknüpfung mit der Unterrichtssprache und mit Fremdsprachen, Erweiterung des Wortschatzes durch aktives Anwenden der Wortbildungselemente10).

Grammatik wird als Werkzeug in der Anwendung von Problemlösungsstrategien10 für das Verständnis lateinischer Texte vermittelt und nicht zum Selbstzweck oder als vollständiges System. Kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung soll nach Möglichkeit miteinbezogen werden.

Beim Üben und Festigen des Kernwortschatzes und grammatikalischer Phänomene ist der Fokus auf deren Frequenz in originalen lateinischen Sprachdokumenten zu legen.

Die inhärente Aussage lateinischer Texte ist durch unterschiedliche Methoden der Texterschließung zu erarbeiten, wobei neben der Übersetzung auch alternative Aufgabenformate anzuwenden sind, wie Paraphrasieren10, Satzergänzungen, Multiple-Choice- und Zuordnungsaufgaben etc. Diese Aufgabenformate sollen auch zur Vorentlastung oder Nachbereitung eines Textes eingesetzt werden.

Beim Dekodieren lateinischer Texte soll die Verwendung verschiedener Methoden (ua. Konstruktions-, Einrück-, Kästchen-, Pendelmethode) trainiert werden. Bei der Rekodierung sollen unterschiedliche Möglichkeiten der Formulierung in der Zielsprache hinsichtlich ihrer Äquivalenz in Form, Aussage und Funktion miteinander verglichen und bewertet werden.

Sprachliche Phänomene sollen auch metasprachlich betrachtet werden, wodurch das allgemeine Sprachbewusstsein10 gefördert wird.

Bei der Vermittlung und Erarbeitung genuiner Inhalte und Themen des Lateinunterrichts sollen unterschiedliche Medien einbezogen werden. Themen aus der Lebenswelt der Lernenden sollen vor dem Hintergrund ihrer Herkunft aus der Antike betrachtet werden, um die Lernenden altersadäquat zu einer aktiven und kreativen Auseinandersetzung mit diesen1, 5, 7, 8 anzuregen. Das breite Themenspektrum bietet vielfältige Anknüpfungspunkte für interdisziplinäres Arbeiten und vernetzendes Lernen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10

Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse): Inhalt und Form

Latein ist ein auf Texten basierendes Fach. Fachspezifische Ziele sind daher die Auseinandersetzung mit Inhalten lateinischer Texte sowie deren Verständnis. Die inhaltliche Erschließung lateinischer Texte bedingt eine Analyse sprachlicher Ausdrucksformen, diese erfolgt auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax.

Zur inhaltlichen Erfassung lateinischer Texte stehen als Mittel Dekodierung und Rekodierung (Detail- und Globalverstehen) zur Verfügung.

Funktion und System

Sprachliche Ausdrucksformen haben bestimmte kommunikative Funktionen. Analyse und Reflexion dieser Funktionen und ihrer Wirkungen sind Kernbereiche der Sprachbetrachtung.

Durch die Auseinandersetzung mit der Struktur der lateinischen Sprache erschließt sich ein intra- und interlinguales System. Dieses dient als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung individueller Sprachkompetenz in der Erstsprache sowie beim Erwerb von Fremdsprachen.

Norm und Wandel

Sprachliche Phänomene und Normen unterliegen einem Wandel. Die diachrone Betrachtung dieses Wandels gibt Einblick in die Entwicklung von Sprachen unter dem Einfluss des Lateinischen auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax.

Kultur und Gesellschaft

Die griechisch-römische Kultur und Geisteswelt haben Europa und die Welt nachhaltig geprägt. Lateinische Texte geben Einblick in diese Kultur, ihr Fortleben und ihre Weiterentwicklung, werfen Grundfragen des Menschen auf und regen zu einer aktiven Auseinandersetzung mit gegenwärtigen gesellschaftlichen Phänomenen an.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse):

Die beiden grundlegenden Kompetenzen des Lateinunterrichts der Sekundarstufe römisch eins manifestieren sich in der sprachlichen Arbeit an lateinischen Texten und dem Erfassen von textinhärenten Aussagen sowie dem Umgang mit fachspezifischen Inhalten und Themen.

Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Sprach- und textbezogene Kompetenzen werden im Erkennen und Verstehen morphosyntaktischer Strukturen und lexikalisch-semantischer Informationen eines lateinischen Textes sichtbar.

Das rezeptive Erkennen und Verstehen dieser Strukturen und Informationen auf Wort-, Satz- und Textebene schafft die Basis für den produktiven Vorgang der Dekodierung und Rekodierung der Aussage eines lateinischen Sprachdokuments.

Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen zeigen sich in einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt, ihrer Rezeption und ihrem Fortwirken. Sie umfassen ebenso das Verständnis für die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache in Fremd-, Fach- und Sondersprachen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse):

3. Klasse:

Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen sehr frequenten lateinischen Kernwortschatz anwenden.
  • Strichaufzählung
    lateinische Satzteile, einfache Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, ihren Sinn erfassen und verstehen.10
  • Strichaufzählung
    Fälle von Nomen, Adjektiven und Pronomen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    aktive Verbalformen des Präsens, Perfekts und Imperfekts im Indikativ erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    sehr frequente Sonderfunktionen von Fällen sowie die Nominalformen des Verbs in einfachen Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    lateinische Texte in möglichst großer formaler Übereinstimmung zwischen Ausgangs- und Zielsprache wiedergeben.10
  • Strichaufzählung
    sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren.4, 10

Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit Hilfe adäquater Medien und Informationstechnologien mit genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts vertraut machen und diese präsentieren.4, 6, 10
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen.1, 10
  • Strichaufzählung
    sich mit lateinischen Texten und deren Inhalten auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt herstellen.1

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben8, Kunst8, Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie
  • Strichaufzählung
    Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten6)
  • Strichaufzählung
    Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Gliedern und Strukturieren, Zusammenfassen, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben10)
  • Strichaufzählung
    Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Zahlwörter, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter10
  • Strichaufzählung
    (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich morphosyntaktischer (Funktion von Satzgliedern sowie des Satzbaus von indikativischen Haupt- und Gliedsätzen) und lexikalisch-semantischer Phänomene10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen für genuine Inhalte und Themen des Lateinunterrichts relevanten Wortschatz dem jeweiligen Kontext entsprechend anwenden.
  • Strichaufzählung
    komplexere lateinische Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, deren Sinn erfassen und verstehen.10
  • Strichaufzählung
    aktive und passive Verbalformen im Indikativ sowie im Konjunktiv in ut- und cum-Sätzen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    Steigerungsformen der Adjektive und der von Adjektiven gebildeten Adverbien erkennen und die Komparation mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    Nominalformen des Verbs in komplexeren Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    lateinische Texte so wiedergeben, dass ein in Sinn und Funktion äquivalenter Text produziert wird, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt.10
  • Strichaufzählung
    sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren.4, 10

Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit Texten und deren Inhalten auch unter Einbeziehung verschiedener Medien kritisch und kreativ auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt, zu Gesellschaft und Politik4, 6, 7 herstellen.
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen.1, 10
  • Strichaufzählung
    ihr kulturkundliches Basiswissen im aktuellen gesellschaftlichen und medialen Diskurs1, 6, 7 einbringen und erkennen, wie Latein in multimedialen Textformaten der Gegenwart als jene Sprache, welche Tradition, Geschichte und Fortbestand von zentralen kulturellen Erfahrungen Europas5 repräsentiert, gezielt eingesetzt wird.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben8, Kunst8, Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie
  • Strichaufzählung
    Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten6)
  • Strichaufzählung
    Originale lateinische Sprachdokumente in Vereinfachung, Übersetzung oder zweisprachig (ua. Inschriften, geflügelte Worte10, historische Texte)
  • Strichaufzählung
    Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Strukturieren, Paraphrasieren, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben10)
  • Strichaufzählung
    Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter, Arbeit mit einem lexikalischen Hilfsmittel10
  • Strichaufzählung
    (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich komplexerer morphosyntaktischer und lexikalisch-semantischer Phänomene10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden, in dieser Weise von Heinrich Winter (Mathematikunterricht und Allgemeinbildung. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Didaktik der Mathematik Nr. 61, 1995) beschriebenen sogenannten Grunderfahrungen stehen im Mittelpunkt des Mathematikunterrichts der Sekundarstufe:

  • Strichaufzählung
    „Erscheinungen der Welt um uns, die uns alle angehen oder angehen sollten, aus Natur, Gesellschaft und Kultur, in einer spezifischen Art wahrzunehmen und zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Gegenstände und Sachverhalte, repräsentiert in Sprache, Symbolen, Bildern und Formeln, als geistige Schöpfungen, als eine deduktiv geordnete Welt eigener Art kennen zu lernen und zu begreifen,
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit Aufgaben Problemlösefähigkeiten, die über die Mathematik hinausgehen, (heuristische Fähigkeiten) zu erwerben.“

Gemäß der dritten Grunderfahrung sollen Schülerinnen und Schüler Mathematik als Schule des Denkens kennenlernen und erleben, die sie auf das Herangehen an vielfältige inner- und außermathematische Probleme vorbereitet, auch wenn ihnen noch keine genau passenden Lösungsmethoden zur Verfügung stehen.

Der Mathematikunterricht ist verständnisorientiert und macht die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik vertraut, die sie in vielfältigen außer- und innermathematischen Situationen anwenden. Im Sinne des Lerntransfers übertragen Schülerinnen und Schüler Problemlösungen mit Hilfestellungen und zunehmend selbstständig auf andere vergleichbare Situationen. Mathematik kann als eigene, auf der ganzen Welt gleich verwendete Sprache5 aufgefasst werden. Anhand konkreter Anwendungen wird bewusst, dass und wie außermathematische Problemstellungen in diese Sprache übertragen und dort bearbeitet werden können. Nach erfolgter Bearbeitung werden Ergebnisse bzw. Lösungen in den Kontext der ursprünglichen Anwendungssituation zurückübersetzt. Zum verständnisorientierten Mathematikunterricht gehören neben dem Modellieren auch das Interpretieren und das Erstellen mathematischer Darstellungen6, das Quantifizieren von Zusammenhängen, das Argumentieren10 sowie grundlegende operative Fertigkeiten mit Zahlen, Variablen und Figuren. Digitale Technologien werden ab Beginn der Sekundarstufe römisch eins insbesondere zum entdeckenden Arbeiten, zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs sowie als Medium zum Berechnen, Darstellen und Kontrollieren sinnvoll genutzt.4, 6

Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Unterricht, wie mathematische Denk- und Rechenvorgänge in unterschiedlichen Anwendungen, Berufsfeldern2 und anderen Wissenschaften eingesetzt werden, sodass sie Mathematik als beziehungsreich und nicht als isoliert erleben. Die fächerübergreifende bzw. fächerverbindende Bearbeitung von Themen betont den Stellenwert von Mathematik für viele andere Bereiche, auch im Sinne einer reflexiven Geschlechterpädagogik.8

Mathematik bzw. der Mathematikunterricht sollen Vorbild sein, für Behauptungen Argumente zu geben und auch von anderen einzufordern. Mängel in Argumentationen sollen erkannt und aufgezeigt werden. Dadurch werden kritisches Denken, Offenheit gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen sowie die mündige Teilnahme an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen7 gefördert.

Das Kompetenzmodell und die Kompetenzbereiche orientieren sich in Teilen an den 2009 verordneten Bildungsstandards M8 (Österreichisches Kompetenzzentrum für Mathematikdidaktik. Standards für die mathematischen Fähigkeiten österreichischer Schülerinnen und Schüler am Ende der 8. Schulstufe. Klagenfurt: Alpen-Adria-Universität, 2007; Neureiter, H. C., Fürst, S., Mürwald, E., Preis, C. et al. Praxishandbuch für „Mathematik“ 8. Schulstufe. Wien: Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens, 2011).

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das zugrunde gelegte Kompetenzmodell verschränkt die im nächstem Abschnitt beschriebenen inhaltlichen Kompetenzbereiche mit den folgenden Prozessen:

  • Strichaufzählung
    Modellieren und Problemlösen
  • Strichaufzählung
    Operieren (Rechnen und Konstruieren)
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren
  • Strichaufzählung
    Vermuten und Begründen

Modellieren meint das Bearbeiten außermathematischer Aufgabenstellungen mit Hilfe von Mathematik. Dabei können deskriptive Modelle (für bereits bestehende außermathematische Sachverhalte) sowie normative Modelle (für erst zu gestaltende außermathematische Bereiche) zum Einsatz kommen. Problemlösen meint das Bearbeiten innermathematischer Aufgabenstellungen, die für Schülerinnen und Schüler keine Routineaufgaben sind, insbesondere, wenn ihnen (noch) kein passendes Lösungsverfahren bekannt ist.

Operieren meint das Durchführen von Rechen- oder Konstruktionsabläufen. Rechnen meint das Durchführen von Rechenoperationen mit konkreten Zahlen (auch Abschätzen von Größenordnungen) ebenso wie das Umformen algebraischer Ausdrücke und das Lösen von Gleichungen. Konstruieren meint das regelhafte Erstellen von Bildern geometrischer Objekte.

Darstellen meint das verbale, grafische, tabellarische oder algebraische Beschreiben inner- und außermathematischer Sachverhalte und umfasst auch den Wechsel zwischen solchen Darstellungsarten. Interpretieren meint das Entnehmen von Informationen aus verbalen, grafischen, tabellarischen oder algebraischen Darstellungen und das Deuten im jeweiligen Kontext.10

Vermuten meint das Aufstellen von Hypothesen aufgrund von Beobachtungen und steht häufig am Beginn eines Begründungsprozesses. Begründen meint das Anführen von Argumenten bzw. das Bilden von Argumentationsketten10, um eine Vermutung bzw. Behauptung zu bestätigen oder zu widerlegen.

Die mathematische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Fähigkeit, diese Handlungen im Rahmen der zentralen fachlichen Konzepte durchführen zu können.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Mathematikunterricht der Sekundarstufe römisch eins liegen die folgenden vier inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde:

Zahlen und Maße sind Mittel, um die Eigenschaften realer Objekte und Phänomene durch Zählen bzw. Messen quantitativ zu erfassen und einer Berechnung zugänglich zu machen.

Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Primarstufe werden Grundvorstellungen und operative Fertigkeiten im Bereich der natürlichen Zahlen gefestigt. Diese werden zunächst zu den nichtnegativen Dezimal- und Bruchzahlen, dann weiter zu den ganzen und rationalen Zahlen und schließlich zu den reellen Zahlen erweitert. Im Zuge dieser Zahlbereichserweiterungen treten sowohl realitätsbezogene Aspekte (Zahlen als Messergebnisse) als auch innermathematische Arbeits- und Denkweisen (Zahlen als eigenständige, abstrakte Objekte) in Erscheinung.

Variablen und Funktionen sind zentrale mathematische Konzepte, mit denen sich Zusammenhänge zwischen Größen bzw. Zahlen beschreiben und untersuchen lassen.

Die Vorstellung von Variablen als Platzhalter wird bereits in der Primarstufe thematisiert. Der weitere Ausbau des Variablenbegriffs ist eine Voraussetzung für den Übergang vom arithmetischen hin zum algebraischen Denken. Funktionale Betrachtungsweisen treten bereits zu Beginn der Sekundarstufe auf, zB bei der direkten Proportionalität. Der Funktionsbegriff wird allerdings erst am Ende der Sekundarstufe römisch eins eingeführt.

Figuren und Körper sind Idealisierungen realer Objekte. Sie werden zeichnerisch dargestellt, ihre Eigenschaften und Zusammenhänge sowie ihre Lagen bzw. Lagebeziehungen werden beschrieben und untersucht.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird im Unterricht weiterentwickelt und gefestigt. Winkel-, Längen-, Flächen- und Volumenbeziehungen werden begründet und zu Berechnungen genutzt. Arithmetische Beziehungen werden geometrisch dargestellt; umgekehrt werden geometrische Darstellungen arithmetisch gedeutet.

Daten und Zufall werden im Informationszeitalter immer wichtiger. Kenngrößen und Diagramme der beschreibenden Statistik dienen der Orientierung und Entscheidungsfindung. Der Wahrscheinlichkeitsbegriff ist grundlegend für die Quantifizierung von Sicherheit.6, 7

Der Wahrscheinlichkeitsbegriff wird – ausgehend vom alltäglichen Sprachgebrauch von „wahrscheinlich“ intuitiv entwickelt und der Zusammenhang von Wahrscheinlichkeiten mit relativen Häufigkeiten bei wiederholbaren Zufallsexperimenten hergestellt.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die aufbauende Struktur der Mathematik erfordert das Wiederholen und Festigen des Vorwissens aus den vorangegangenen Schulstufen, auch im Sinne der Sicherung der Nachhaltigkeit. Das Spiralprinzip, bei dem im Unterricht Inhalte auf verschiedenen Entwicklungsstufen immer wieder aufgegriffen und in jeweils vertiefender Form behandelt werden, spielt dabei eine besondere Rolle. Ein Beispiel dafür ist das Konzept der direkten Proportionalität, das in einfacher Form schon aus der Primarstufe vertraut ist und im Laufe der Sekundarstufe römisch eins bis hin zum allgemeinen Funktionsbegriff ausgebaut wird.

Die Entwicklung mathematischen Verständnisses baut auf altersadäquaten Plausibilitätserklärungen bzw. präformalen Begründungen in allen Bereichen sowie exemplarisch auch auf formalen Argumenten auf. Der Zweck des Argumentierens10 ist nicht nur zu klären, ob eine mathematische Behauptung richtig oder falsch ist, sondern vor allem zu erklären, warum sie richtig oder falsch ist.

Der Mathematikunterricht ermöglicht vielfältige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler beim Lösen außermathematischer sowie innermathematischer Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler erleben Mathematik nicht nur als Unterrichtgegenstand mit fertigen und zu lernenden Zusammenhängen (zB Formeln), sondern vor allem als Prozess, in den sie selbst involviert sind.2 Gemäß dem genetischen Prinzip werden Zusammenhänge und Wissen aus konkreten Problemstellungen heraus entwickelt und nicht primär auf Vorrat gelernt.

Durch Einblicke in die historische Entwicklung der Mathematik und in das Wirken einiger ihrer Persönlichkeiten8 erfahren Schülerinnen und Schüler, dass Mathematik nicht seit jeher feststeht, sondern laufend entwickelt und gestaltet wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der Mathematik einerseits als Menschen verbindende Kulturtechnik5 und andererseits als zukunftsweisende Schlüsseltechnologie2 kennen.

Eine Herausforderung des Mathematikunterrichts liegt in der Balance zwischen der Nutzung digitaler Technologien und der Ausbildung grundlegender kognitiver Fähigkeiten sowie manuell-operativer Fertigkeiten. Digitale Technologien mit ihrem mächtigen Potenzial zum Untersuchen, Erforschen, Berechnen und Darstellen4 sind in einem zeitgemäßen Unterricht unverzichtbar, und grundlegende manuell-operative Fertigkeiten fördern den verständigen Einblick in Strukturen und Zusammenhänge. Beides ist also in einem sinnstiftenden Mathematikunterricht, in dem Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert werden, zentral. Zu den anzustrebenden Fertigkeiten gehört auch das flexible Rechnen, insbesondere das sichere Kopfrechnen, um durch Überschlagsrechnungen – nach geeigneter Rundung – Ergebnisse abschätzen13 zu können.

Ab dem Beginn der Sekundarstufe werden digitale Technologien wie Tabellenkalkulationsprogramme, Dynamische Geometrie-Software, interaktive Übungen, Taschenrechner und Grafikrechner4 zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs genutzt, weiters zum produktiven Üben, zum experimentellen Entdecken von Gesetzmäßigkeiten, zum Darstellen und Veranschaulichen, zum Überprüfen von Ergebnissen oder als Rechenhilfen.

Die Schülerinnen und Schüler werden angeleitet, Fachsprache produktiv zu nutzen, indem sie beispielsweise Konstruktionen und Lösungswege verbal beschreiben. Sie erkennen und verstehen altersadäquate fachsprachliche Elemente als Teil der Bildungssprache und nutzen diese aktiv zur unmissverständlichen Kommunikation.10

Im Unterricht werden sowohl einschrittige als auch mehrschrittige Aufgaben bearbeitet. Aufgaben, die verschiedene Lösungswege bzw. unterschiedliche Lösungen zulassen, sind Teil einer ausgewogenen Aufgabenkultur. Der Lösungsprozess und das Resultat haben jeweils eine eigenständige Bedeutung.

Der Unterricht soll die Eigenständigkeit und Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Fehler, die dabei auftreten können, werden konstruktiv aufgegriffen, mit anderen diskutiert und so als Lernchance begriffen.2 Ein solcher produktiver Umgang mit Fehlern trägt zu einem positiven Lernklima bei und fördert die Weiterentwicklung der mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Individualisierung und Differenzierung entsprechend ihren jeweiligen Begabungen, Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen gefördert werden. Unterrichtsformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, entdeckendes Lernen und projektorientierter Unterricht sind dazu geeignet. Auch der Technologieeinsatz4 hat hier besonderes Potenzial. Im Unterricht ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen individueller Wissenskonstruktion durch die Schülerinnen und Schüler selbst und Instruktion durch die Lehrperson zu achten.

Die im folgenden Abschnitt Kompetenzbereiche genannten knappen Kompetenzbeschreibungen werden im Abschnitt Anwendungsbereiche anhand konkreter Inhalte und Handlungen erläutert und präzisiert.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren,10
  • Strichaufzählung
    Lösungen einfacher Gleichungen finden.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt von Rechtecken begründen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen,4
  • Strichaufzählung
    einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren.6, 7

2. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten,10
  • Strichaufzählung
    nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten,
  • Strichaufzählung
    mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten.12, 13

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    achsensymmetrische Figuren sowie zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen,
  • Strichaufzählung
    mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

         –        relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren.4, 6, 10

3. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen,
  • Strichaufzählung
    Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren4, 11 und mit den zugehörigen Modellen arbeiten.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen,
  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    statistische Darstellungen erstellen und nutzen4, 12; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen6, 7
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren.

4. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen rationalen und nichtrationalen Zahlen verstehen und beschreiben; Rechenoperationen mit reellen Zahlen durchführen; mit Wurzeln und Näherungswerten arbeiten.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Termen, Gleichungen mit einer Variablen und Formeln in vielfältigen Situationen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Darstellungsformen funktionaler Zusammenhänge nutzen und Darstellungsformen wechseln,
  • Strichaufzählung
    mit linearen Funktionen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und lösen.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit dem pythagoräischen Lehrsatz arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Umfang und Flächeninhalt von Kreisen und Kreisteilen ermitteln,
  • Strichaufzählung
    Drehzylinder und Drehkegel beschreiben; Oberflächen- und Rauminhalte ermitteln.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Kreuztabellen erstellen und interpretieren,10
  • Strichaufzählung
    Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten ermitteln und interpretieren.4, 10

Anwendungsbereiche (1. bis 4. Klasse):

Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen

Im Folgenden werden die Kompetenzbeschreibungen anhand des Lehrstoffs präzisiert. Die mit „allenfalls“ gekennzeichneten Inhalte sind nicht verbindlich. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung bzw. Individualisierung.

1. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 1. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen.

  • Strichaufzählung
    grafisches Darstellen von Zahlen als Punkte am Zahlenstrahl und Ablesen von Zahlen; Lesen großer Zahlen
  • Strichaufzählung
    Verstehen und Anwenden des dezimalen Stellenwertsystems, dh. des Prinzips „Bündeln in Zehner-Schritten“
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als Anteile eines Ganzen bzw. als Anteile von mehreren Ganzen; Ergänzen von Brüchen auf Ganze
  • Strichaufzählung
    Erweitern und Kürzen von Brüchen, insbesondere mit Hilfe von Visualisierungen
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als Quotienten
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung in einfachen Fällen (zB ; ; )
  • Strichaufzählung
    Vergleichen und Ordnen natürlicher Zahlen sowie nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Lesen und allenfalls Schreiben römischer Zahldarstellungen; Erkennen der Vorteile des dezimalen Stellenwertsystems im Vergleich zur römischen Zahldarstellung

Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen.

  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit natürlichen Zahlen und nichtnegativen Dezimalzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf
  • Strichaufzählung
    Beschreiben der Algorithmen für die Grundrechenoperationen10 anhand konkreter Beispiele; allenfalls Begründen der Algorithmen anhand konkreter Beispiele mit Hilfe von Rechenregeln und Eigenschaften des dezimalen Stellenwertsystems
  • Strichaufzählung
    Runden von Zahlen, Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken (zB  ist größer als und kleiner als )
  • Strichaufzählung
    Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken; Nutzen dieser Einsichten
  • Strichaufzählung
    Veranschaulichen der Rechenoperationen, zB mittels Zahlenstrahl, Strecken, Rechtecken, Punktmuster
  • Strichaufzählung
    Deuten des Addierens zB als Zusammenfügen, bei natürlichen Zahlen auch als Weiterzählen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Subtrahierens zB als Abziehen, als Ergänzen, als Ermitteln des Unterschieds, als Umkehren des Addierens
  • Strichaufzählung
    Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen zB als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen zB als Teilen, als Messen, als Umkehren des Multiplizierens
  • Strichaufzählung
    Kennen, Formulieren und Anwenden der Rechengesetze sowie der Klammer- und Vorrangregeln für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen
  • Strichaufzählung
    verbales Beschreiben10 von Rechenausdrücken und Darstellen verbal beschriebener Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke
  • Strichaufzählung
    Lösen von Aufgaben in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen10; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit7, 13

Die Schülerinnen und Schüler können Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen.

  • Strichaufzählung
    Verbinden von Vorstellungen mit Maßeinheiten13; Vergleichen und Messen von Größen (insbesondere Längen, Flächen- und Rauminhalte, Massen, Zeitspannen, Geldbeträge); Schätzen von Größen anhand von Stützpunktvorstellungen, dh. Vergleichen mit Größen aus dem Alltag
  • Strichaufzählung
    Kennen und Nutzen der ein- und mehrnamigen Schreibweise von Größen; Durchführen von Maßumrechnungen

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Aufstellen einfacher Terme bzw. Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten10 zu vorgegebenen einfachen Termen bzw. Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen einfacher Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen (zB Zusammenhang Preis – Warenmenge)

Die Schülerinnen und Schüler können Lösungen einfacher Gleichungen finden.

  • Strichaufzählung
    Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und durch Veranschaulichen
  • Strichaufzählung
    Berechnen einer Größe aus einer einfachen Formel, wenn alle anderen Größen gegeben sind

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Kennen der geometrischen Objekte Punkt, Strecke, Strahl, Gerade, Winkel; Beschreiben zugehöriger Lagebeziehungen
  • Strichaufzählung
    Lösen von Konstruktionsaufgaben mit parallelen bzw. normalen Geraden, Strahlen und Strecken
  • Strichaufzählung
    Beschreiben des Abstands zweier Punkte, des Abstands eines Punktes von einer Geraden, des Abstands paralleler Geraden; Ermitteln solcher Abstände
  • Strichaufzählung
    Kennen des Gradmaßes für Winkel; Schätzen der Größe von Winkeln; Einteilen der Winkel nach ihrer Größe (spitzer, rechter, stumpfer, gestreckter, erhabener und voller Winkel)
  • Strichaufzählung
    Zeichnen und Messen von Winkeln
  • Strichaufzählung
    Kennen, Beschreiben und Zeichnen von Kreisen (Kreislinien, Kreisflächen) und von Kreisteilen (Kreisbogen, Kreissektor, Kreissegment); Beschreiben der Lagebeziehung zwischen Punkt bzw. Gerade und Kreis, insbesondere im Fall einer Tangente; Konstruieren von Tangenten in Kreispunkten
  • Strichaufzählung
    allenfalls Lösen weiterer Konstruktionsaufgaben mit Kreisen und Geraden
  • Strichaufzählung
    Beachten des Unterschieds zwischen einem geometrischen Objekt und seiner Größe (Strecke – Streckenlänge, Fläche – Flächeninhalt, Winkel – Winkelmaß)

Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt begründen und anwenden.

  • Strichaufzählung
    Skizzieren und Konstruieren von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen
  • Strichaufzählung
    maßstäbliches Zeichnen von Figuren, die aus Rechtecken bestehen; Wählen geeigneter Maßstäbe; Ermitteln von Längen aus maßstäblichen Zeichnungen
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Umfang eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Flächeninhalten von Rechtecken durch Zerlegen in passende Einheitsquadrate
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen der Formel für den Flächeninhalt eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Abschätzen des Flächeninhalts von Figuren durch Auslegen bzw. Überdecken mit Rechtecken, allenfalls auch von nicht geradlinig begrenzten Figuren
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Aufgaben in Sachsituationen, zB Arbeiten mit Plänen und Landkarten

Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden.

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Quadern mit Hilfe geeigneter geometrischer Begriffe (Ecken, Kanten, Flächen, parallel, normal)
  • Strichaufzählung
    Skizzieren von Schrägrissen von Quadern
  • Strichaufzählung
    Erkennen, ob eine gegebene Figur Netz eines Quaders sein kann; Skizzieren und allenfalls Konstruieren von Netzen
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Oberflächeninhalt eines Quaders
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Rauminhalten von Quadern durch Zerlegen in passende Einheitswürfel
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für das Volumen eines Quaders; allenfalls Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Erstellen einfacher Ansichten (von vorne, von der Seite, von oben) von Körpern, die aus Quadern bestehen

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen.

  • Strichaufzählung
    Sammeln von Daten, Auswählen und Ordnen dieser Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln absoluter Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Daten4, 6 in Tabellen und durch Säulen- oder Balkendiagramme
  • Strichaufzählung
    Ablesen und Interpretieren von Daten13 aus Tabellen und grafischen Darstellungen (zB Säulen- und Balkendiagramme, Piktogramme)
  • Strichaufzählung
    Lösen einfacher Abzählaufgaben, auch mit Hilfe von Baumdiagrammen (zB Anzahl der verschiedenen Menüs, wenn 3 Vorspeisen und 2 Hauptspeisen zur Wahl stehen)

Die Schülerinnen und Schüler können einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Ordnen von Datenlisten; Ermitteln und Interpretieren von Minimum, Maximum sowie Spannweite von Datenlisten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln und Interpretieren des arithmetischen Mittelwerts (Durchschnittswerts) und des Medians für kleine Datensätze

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 1. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Gleichungen und Formeln, zB Untersuchen, wie sich Veränderungen von Operanden auf Rechenergebnisse auswirken
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Darstellen grundlegender geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    Lösen von Konstruktionsaufgaben in der Ebene
  • Strichaufzählung
    Erstellen und Interpretieren verschiedener Ansichten von Körpern, die aus Quadern bestehen
  • Strichaufzählung
    Sammeln, Ordnen und Darstellen von Daten
  • Strichaufzählung
    Untersuchen, wie sich Veränderungen von Daten auf den arithmetischen Mittelwert und den Median auswirken

2. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 2. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Begriffe Vielfaches, Teiler, Teilbarkeit, Primzahl; allenfalls Durchführen von Primfaktorzerlegungen
  • Strichaufzählung
    Verstehen und Anwenden gemeinsamer Vielfacher und Teiler; Ermitteln des kleinsten gemeinsamen Vielfachen und des größten gemeinsamen Teilers, allenfalls auch mit Rechenverfahren
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden einfacher Teilbarkeitsregeln; allenfalls Begründen von Teilbarkeitsregeln sowie Begründen bzw. Widerlegen von Aussagen zur Teilbarkeit (zB „Jede Zahl, die durch 6 teilbar ist, ist auch durch 3 teilbar“)
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Teilern und Vielfachen in Sachsituationen

Die Schülerinnen und Schüler können nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Deuten, Erweitern und Kürzen von Brüchen; Darstellen am Zahlenstrahl, Vergleichen und Ordnen nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung auch bei Zahlen mit einfacher periodischer Dezimaldarstellung (zB )
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- bzw. Dezimaldarstellung und Prozentdarstellung (zB ; )
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als relative Anteile und relative Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Darstellen ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden; Interpretieren ganzer Zahlen auch in außermathematischen Situationen
  • Strichaufzählung
    Vergleichen und Ordnen ganzer Zahlen
  • Strichaufzählung
    Vergleichen der Zahlbereiche, zB hinsichtlich der Existenz von Vorgängern, Nachfolgern und Zahlen zwischen zwei Werten, sowie der Eindeutigkeit der Zahldarstellung

Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Grundvorstellungen zu den Grundrechenoperationen; Durchführen von Rechenverfahren mit nichtnegativen Dezimalzahlen; Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken
  • Strichaufzählung
    Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen, zB als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen, oder als Ermitteln eines relativen Anteils („Von-Deutung“ der Multiplikation: zB von von )
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens durch eine Bruchzahl zB als Messen, als Umkehren des Multiplizierens
  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit Bruchzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf
  • Strichaufzählung
    Beschreiben und Anwenden der Rechenregeln für Bruchzahlen; Interpretieren dieser Rechenregeln durch geometrische Deutungen und in Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken, allenfalls im Zusammenhang mit Variablen (zB wird doppelt so groß, wenn gleich bleibt und halbiert wird)
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass für Bruchzahlen die gleichen Rechengesetze sowie Klammer- und Vorrangregeln wie für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen gelten; Anwenden dieser Gesetze und Regeln auf Rechnungen mit Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Vorteilen und Nachteilen der Bruch- bzw. Dezimaldarstellung beim Durchführen von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Deuten und Darstellen von Additionen und Subtraktionen der Form und mit und als Bewegungen auf der Zahlengeraden; Verwenden dieser Deutung, um entsprechende Rechenaufgaben zu lösen

Die Schülerinnen und Schüler können mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Erkennen direkter und indirekter Proportionalitäten in Sachsituationen, die in Texten, durch Daten in Tabellen oder grafisch gegeben sein können; Begründen bzw. Widerlegen von Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Situationen; Verwenden additiver und multiplikativer Berechnungen und Begründen der entsprechenden Zusammenhänge (zB Erhöhung um 20 %: , oder Verringerung um 10 %: )
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Proportionalitäten und Prozenten in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Aufstellen und Deuten von einfachen Termen, Gleichungen und Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten10 zu vorgegebenen Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten

Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und mit Hilfe von Veranschaulichungen
  • Strichaufzählung
    Lösen linearer Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Umformen von Formeln im Zusammenhang mit Prozenten und Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Anwenden linearer Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten6, 7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wissen, dass die Koordinatenachsen Zahlengeraden sind, die aufeinander normal stehen
  • Strichaufzählung
    Ablesen der Koordinaten von Punkten sowie Einzeichnen von Punkten mit gegebenen Koordinaten in allen Quadranten; Einzeichnen von Figuren, die durch Punkte festgelegt sind
  • Strichaufzählung
    grafisches und rechnerisches Verschieben von Figuren

Die Schülerinnen und Schüler können achsensymmetrische Figuren und zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen.

  • Strichaufzählung
    Überprüfen, ob eine Figur achsensymmetrisch ist
  • Strichaufzählung
    Überprüfen, ob zwei Figuren zueinander kongruent sind (durch Übereinanderlegen, durch Messen aller Längen und Winkel sowie allenfalls durch Anwenden geometrischer Sätze)
  • Strichaufzählung
    Konstruieren zueinander kongruenter Figuren
  • Strichaufzählung
    Kennen der Eigenschaften, Konstruieren und Anwenden von Strecken- und Winkelsymmetralen

Die Schülerinnen und Schüler können mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Darstellen von Sachverhalten (zB Neigungen, Drehungen) durch Winkel; Erkennen und Anwenden von Größenbeziehungen zwischen Winkeln in geometrischen Figuren (zB Winkel, die einander auf 90° oder 180° ergänzen; Parallelwinkel)
  • Strichaufzählung
    Begründen, dass die Winkelsumme im Dreieck 180° beträgt; Anwenden dieser Eigenschaft
  • Strichaufzählung
    Kennen und Nutzen von Eigenschaften spitzwinkeliger, rechtwinkeliger, stumpfwinkeliger, gleichschenkeliger sowie gleichseitiger Dreiecke und besonderer Vierecke (Rechteck, Quadrat, Parallelogramm, Rhombus/Raute, Drachenviereck/Deltoid, Trapez)
  • Strichaufzählung
    Konstruieren von Dreiecken und besonderen Vierecken
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen von Flächeninhaltsformeln für Dreiecke und besondere Vierecke
  • Strichaufzählung
    allenfalls Kennen, Anwenden und Begründen des Satzes von Thales
  • Strichaufzählung
    allenfalls Konstruieren besonderer Punkte im Dreieck
  • Strichaufzählung
    allenfalls konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben mit Hilfe maßstäblicher Zeichnungen

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen, dem arithmetischen Mittelwert und dem Median von Daten
  • Strichaufzählung
    Berechnen relativer Häufigkeiten; Anwenden des Zusammenhangs zwischen absoluten und relativen Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Angeben relativer Häufigkeiten in Bruch-, Dezimal- und Prozentdarstellung, in Tabellen und Diagrammen (Säulen- oder Balkendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen)
  • Strichaufzählung
    Ablesen und Interpretieren relativer Häufigkeiten aus Tabellen und grafischen Darstellungen10
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit relativen Anteilen und relativen Häufigkeiten in zweistufigen, allenfalls dreistufigen Situationen, insbesondere mit Hilfe von Baumdiagrammen

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 2. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Teilbarkeitsaussagen und Experimentieren mit Primfaktorzerlegungen
  • Strichaufzählung
    Verwenden von Formeln in einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Figuren im Koordinatensystem; Messen von Längen, Winkeln und Flächeninhalten
  • Strichaufzählung
    Konstruieren zueinander kongruenter Figuren durch Spiegelung, Drehung und Schiebung
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Veranschaulichen geometrischer Zusammenhänge (zB Satz von Thales)
  • Strichaufzählung
    konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Überprüfen von Eigenschaften besonderer Punkte im Dreieck; Konstruieren solcher Punkte
  • Strichaufzählung
    Berechnen und Darstellen von Häufigkeiten und relativen Anteilen

3. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 3. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Darstellen nichtnegativer rationaler und ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden, Vergleichen und Ordnen dieser Zahlen, Durchführen von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Zuständen (zB Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen10 Darstellen dieser Zustände als Punkte und dieser Zustandsänderungen durch Pfeile auf der Zahlengeraden
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden verschiedener Bedeutungen des Minuszeichens: als Rechenzeichen, als Vorzeichen, als Zeichen für das Übergehen zur Gegenzahl
  • Strichaufzählung
    Veranschaulichen des Addierens, Subtrahierens und, in einfachen Fällen, des Multiplizierens auf der Zahlengeraden
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden des Betrages einer Zahl
  • Strichaufzählung
    Deuten des Subtrahierens als Addieren der Gegenzahl
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens als Multiplizieren mit dem Kehrwert
  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Potenzierens mit einem positiven ganzzahligen Exponenten als wiederholtes Multiplizieren
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Zahlen unter Verwendung von Zehnerpotenzen; Anwenden der Gleitkommadarstellung

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen von Aufgaben mit direkten und indirekten Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Termen, Gleichungen und Formeln in unterschiedlichen Kontexten
  • Strichaufzählung
    kontextbezogenes Deuten von Termen und Formeln (zB deuten als Weg = Geschwindigkeit Zeit, oder als Flächeninhalt eines Rechtecks = Länge Breite)
  • Strichaufzählung
    Beschreiben, wie sich die Änderung von Größen auf eine andere Größe in einer Formel auswirkt (zB Wie ändert sich A in A ; wenn verdoppelt und verdreifacht wird? Wie ändert sich in , wenn verdreifacht wird und konstant bleibt?)
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Beschreiben von Termstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Rechenregeln
  • Strichaufzählung
    Darstellen direkter und indirekter Proportionalitäten mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Proportionalitäten mit Gleichungen und mit Hilfe von Verhältnissen (zB Beschreiben des direkt proportionalen Zusammenhangs zwischen einem Preis und einer Warenmenge durch bzw. bzw. )
  • Strichaufzählung
    Umformen von Proportionen, insbesondere durch Anwenden von (für )

Die Schülerinnen und Schüler können Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der elementaren Rechenregeln für Potenzen; allenfalls Begründen dieser Regeln
  • Strichaufzählung
    Umformen von Termen zB durch Ausmultiplizieren, Zusammenfassen, Herausheben, Kürzen (zB ; ; ; )
  • Strichaufzählung
    Herleiten, grafisches Veranschaulichen und Anwenden der drei binomischen Formeln; allenfalls Herleiten weiterer Rechenregeln (zB …)

Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen von Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungen durch Äquivalenzumformungen; allenfalls Begründen einzelner Umformungsschritte
  • Strichaufzählung
    Lösen von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf lineare Gleichungen zurückführen lassen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit
  • Strichaufzählung
    Umformen einfacher Formeln (zB ), insbesondere auch bei Flächeninhaltsformeln von Dreiecken und besonderen Vierecken

Die Schülerinnen und Schüler können Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren und mit den zugehörigen Modellen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Bearbeiten von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prozentrechnung
  • Strichaufzählung
    Erkennen, Bearbeiten und Darstellen linearer Wachstums- und Abnahmeprozesse in Sachsituationen; Überprüfen der Anwendbarkeit linearer Modelle (zB absolute Änderung pro Zeiteinheit ist konstant)
  • Strichaufzählung
    vertiefendes Bearbeiten von Aufgaben zur Prozentrechnung in ein- und mehrstufigen Situationen, insbesondere unter Verwendung von Änderungsfaktoren (zB Erhöhen von um 20 % und Verringern des neuen Wertes um 5 % ergibt )
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Zinsen bzw. Zinseszinsen13
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Aufgaben im Kontext von Wachstums- und Abnahmeprozessen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm4, insbesondere bei konstanter prozentueller Änderung pro Zeiteinheit

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Berechnen von Flächeninhalten von Dreiecken und besonderen Vierecken
  • Strichaufzählung
    Konstruieren regelmäßiger Sechsecke und allenfalls weiterer regelmäßiger Vielecke
  • Strichaufzählung
    allenfalls Berechnen von Flächeninhalten allgemeiner Vierecke im Koordinatensystem
  • Strichaufzählung
    Lösen von Umkehraufgaben zu Flächeninhalten, insbesondere durch Umformen von Formeln

Die Schülerinnen und Schüler können Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen.

  • Strichaufzählung
    zentrisches Vergrößern bzw. Verkleinern von Figuren mit einem positiven Faktor ; Erkennen, dass einander entsprechende Winkel gleich groß sind, dass alle neuen Strecken -mal so lang wie die ursprünglichen Strecken sind und dass der neue Flächeninhalt -mal so groß wie der ursprüngliche Flächeninhalt ist
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Eigenschaften ähnlicher Figuren10; Kennen und Anwenden des Ähnlichkeitsfaktors; Anwenden und allenfalls Begründen, dass Dreiecke mit paarweise gleich großen Winkeln zueinander ähnlich sind
  • Strichaufzählung
    allenfalls Teilen von Strecken in einem gegebenen Verhältnis durch Konstruktion

Die Schülerinnen und Schüler können räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Beschreiben grundlegender Eigenschaften von geraden Prismen und von Pyramiden10
  • Strichaufzählung
    Skizzieren von Schrägrissen von geraden Prismen und von Pyramiden
  • Strichaufzählung
    Berechnen von Oberflächeninhalten gerader Prismen
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Formeln für den Rauminhalt von geraden Prismen und von Pyramiden; allenfalls Begründen solcher Formeln
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Sachaufgaben zu diesen Körpern, insbesondere Berechnen von Massen und Dichten
  • Strichaufzählung
    allenfalls Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Oberflächen- und Rauminhalte auswirken

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können statistische Darstellungen erstellen und nutzen; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Ermitteln und Interpretieren einfacher statistischer Kennzahlen
  • Strichaufzählung
    grafisches Darstellen von Häufigkeitsverteilungen (zB Säulen- oder Balkendiagramm, Liniendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen)
  • Strichaufzählung
    Interpretieren verschiedener grafischer Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen
  • Strichaufzählung
    Verwenden geeigneter Darstellungsformen zur Hervorhebung ausgewählter Aspekte; Aufzeigen von Manipulationsmöglichkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Verwenden eines intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriffs zur Quantifizierung von Sicherheit7, 13
  • Strichaufzählung
    Schätzen von Wahrscheinlichkeiten mit Hilfe empirisch gewonnener relativer Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Laplace-Wahrscheinlichkeiten bei einstufigen Zufallsexperimenten (zB Münzwurf, Würfeln); Interpretieren solcher Wahrscheinlichkeiten als Vorhersagewert7, 13 für relative Häufigkeiten

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 3. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    näherungsweises Lösen von Umkehraufgaben, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Proportionalitäten in Tabellen und Diagrammen
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Untersuchen von Wachstums- und Abnahmeprozessen, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strich