Anlage A/m 1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe2a) |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Deutsch | | | | | 15-21 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Erste lebende Fremdsprache | | | | | 12-18 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Latein | | | | | 7-11 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | | | | | 5-10 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | | | | | 7-12 | (III)(römisch III) |
Mathematik | | | | | 13-18 | (II) 2)(römisch II) 2) |
Biologie und Umweltkunde | | | | | 7-12 | III |
Chemie | | | | | 2-4 | (III)(römisch III) |
Physik | | | | | 5-9 | (III)(römisch III) |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | 
| 
| 
| 
| 
| (IVa)(römisch IV a) (IVa)(römisch IV a) |
Technisches Werken 4) Textiles Werken 4) | 
| | | | | 7-12 | IV |
Bewegung und Sport | | | | | 12-16 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen | | | | | | |
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-45) | III6) |
sonstige. | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 30-32 | 30-32 | 31-35 | 33-36 | 124-132 | |
| | | | | | | | |
_________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Latein | - | - | 4 | 3 | 7 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1)(römisch II) 1) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Chemie | | | | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | 
| 
| 
| 
| 
| (IVa)(römisch IV a) (IVa)(römisch IV a) |
Technisches Werken 3) Textiles Werken 3) | 
| 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übung | | | | | | |
Berufsorientierung | | | x 4) | x 4) | | III 5)römisch III 5) |
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 31 | 34 | 36 | 132 | |
| | | | | | | |
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände :
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne die Freigegenstände Technisches Werken und Textiles Werken.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Latein | 3 | | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | 14/8 | (IVa) 3)(römisch IV a) 3) |
Bildnerische Erziehung *) | 2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | 8/14 | (IVa) 3)(römisch IV a) 3) |
Technisches Werken/Textiles Werken *) | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 | |
| | 
| | |
bb) Wahlpflichtgegenstände | | 6 | 6 | |
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 | |
| | | | | | |
________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung” ist folgende Zeile einzufügen:Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Bildnerische Erziehung” ist folgende Zeile einzufügen:
„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung .. | – | (2) | 2 | 2 | 4/2 | IV.“römisch IV.“ |
| | | | | | |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte.
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende – ausgehend von den Vorkenntnissen – Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion
Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen
Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt
Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse Vokales Musizieren:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Instrumentales Musizieren:
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundwissen: 1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
2. Klasse:
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse: Vokales Musizieren:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Instrumentales Musizieren:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalischen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Grundwissen: 3. Klasse:
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
4. Klasse:
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil)Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil)
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern
Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar
Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben
Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen
Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
Eigeninitiative entwickeln
sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
selbstständig und eigenverantwortlich üben
sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
Kommunikative Kompetenzen:
Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
Stimme und Instrument differenziert einsetzen
sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
aktuelle Technologien und Medien nutzen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Vokales und instrumentales Gestalten:
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren
Hören, erfassen, lesen und notieren:
einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
traditionelle Notenschrift lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Stimmtypen erkennen und beschreiben
Instrumente erkennen und beschreiben
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
die Funktionen von Musik erfassen und erklären
einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Vokales und instrumentales Gestalten
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
weltliche und geistliche Vokalformen
polyphone Gestaltungsprinzipien
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Vokales und instrumentales Gestalten
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
Klangkörper im Wandel der Zeit
Instrumentation und Arrangement
polyphone Gestaltungsprinzipien
7. Klasse 5. Semester –Kompetenzmodul 5
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Vokales und instrumentales Gestalten
ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
Hören, erfassen, lesen und notieren
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
Exemplarische Inhalte
Interpretinnen und Interpreten
Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen
außereuropäische Musikkulturen
formale und harmonische Strukturen des Jazz
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Thematischer Bezugsrahmen
Wirkung und Effekt
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Vokales und instrumentales Gestalten:
ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
Hören, erfassen, lesen und notieren:
melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
Wirkung von Musik erfassen und erklären
Exemplarische Inhalte
Wirkung von Akkordverbindungen
8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester
Thematischer Bezugsrahmen
Musik und Gesellschaft
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Vokales und instrumentales Gestalten:
ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
Hören, erfassen, lesen und notieren:
komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen
Exemplarische Inhalte
Musik und andere Kunstformen
8. Semester
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Vokales und instrumentales Gestalten:
ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
Hören, erfassen, lesen und notieren:
komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Exemplarische Inhalte
Musikalische Eigenproduktion
Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
Themenzentrierte Querschnitte
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen – zu entwickeln und zu fördern.
Sachgebiete:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Kernbereich: 1.-4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
bildnerische Gestaltungsmittel aus allen Sachbereichen systematisch kennen und erproben lernen
sich mit der Vielfalt an Ausdrucksformen der bildenden Kunst vertieft auseinandersetzen
vertieftes und differenziertes Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
das Fachvokabular kennen und konsequent anwenden lernen
sich mit selbst gewählten bildnerischen Themen und Inhalten sowie mit einzelnen Techniken aus dem visuellen und haptischen Bereich vertieft auseinandersetzen
sich mit Gestaltungsaufgaben aus ihrem persönlichen Lebensbereich verstärkt auseinandersetzen
elementare Einsichten betreffend Einsatz der digitalen Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben gewinnen
im Rahmen konkreter bildnerischer Gestaltungsaufgaben die Effizienz klassischer und digitaler Bild- und Schrifttechniken vergleichen und abschätzen lernen
bildnerische Projekte mit angewandten Aufgabenstellungen im Rahmen von Wettbewerben, Ausstellungen, Schulveranstaltungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Projekten durchführen lernen (Filmprojekte, Theater- und Musikveranstaltungen, Modeschauen, Feste und Feiern sowie andere ästhetisch geprägte Situationen)
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen
in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln
in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln
die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren
die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen
individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen
die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen
eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen
zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen
die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen
die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern
zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen
auf fachspezifische Studien vorbereiten
Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern
Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen
Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden
Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen
Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern
Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten
In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester) Bildnerische Praxis
die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten
über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen
Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen
das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen
Reflexion
die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen
Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen
Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen
Dokumentation und Präsentation
eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren
unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf)
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet)
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Bildnerische Praxis
gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben
durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern
das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln
thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen
gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen
die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen
Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind
Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen
Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen
Dokumentation und Präsentation
Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden
Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
4. Semester – Kompetenzmodul 4 Bildnerische Praxis
Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren
Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren
Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen
zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen
digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen
die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren
Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen
Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
Dokumentation und Präsentation
Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden
persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Bildnerische Praxis
die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern
in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen
künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln
digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen
die gegenwärtige Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen
Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten
Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen
Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben
Dokumentation und Präsentation
Bildersammlungen erweitern und strukturieren
künstlerische Prozesse dokumentieren
Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6 Bildnerische Praxis
Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen
Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen
sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen
Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen
technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen
Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen
Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben
Reflexion
ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen
Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren
Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten
Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen
Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern
Dokumentation und Präsentation
Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln
Architektur und Designobjekte visualisieren
Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen
Raum als Präsentationsort nutzen
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung
8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Bildnerische Praxis
Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
Arbeitsprozesse planen und durchführen
Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden
durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiter entwickeln
Reflexion
Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen
künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen
zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen
Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen
verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen
eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
8. Semester Bildnerische Praxis
Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen
einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen
Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen
Reflexion
eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
TECHNISCHES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 6. Klasse):
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme eröffnen
Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen ermöglichen
zu Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse führen
Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen bringen
sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln entwickeln
den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte fördern
die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext vermitteln
zu Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen hinführen
den Gestaltungswillen und die Freude an der eigenen Arbeit und Leistung sowie einen wesentlichen Beitrag zur Orientierung in der technischen Umwelt entwickeln und fördern
die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses entwickeln und pflegen
zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung beitragen
zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten führen
die kritische Auseinandersetzung mit Klischées und Rollenbildern fördern
zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums ermutigen
zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen hinführen
Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein entwickeln
die Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe befördern
zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung beitragen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (Planzeichnungen), Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze (5. bis 6. Klasse):
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung“ bzw. „Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehenDie im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung“ bzw. „Design“ vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Werkstättenbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Technisches Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. Die Kompetenzen werden zwischen Werkpraxis und Reflexion verschränkt entwickelt.
Aufbauend auf die Unterstufe sind die drei Inhaltsbereiche „Gebaute Umwelt“, „Produktgestaltung/Design“ und „Technik“ im gleichen Ausmaß auch an der Oberstufe umzusetzen. In der 6. Klasse steht der Prozess des Problemlösens im Vordergrund.
5. Klasse (1. und 2. Semester) Werkpraxis
Problemstellungen erkennen, formulieren und lösen
Werkstücke/Arbeitsaufträge praktisch umsetzen
manuelle, serielle oder automatisierte Fertigungsabläufe planen und durchführen
Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und fachgerecht einsetzen
klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
Werkzeuge und Maschinen in der praktischen Arbeit sicher handhaben
Aufgaben nach dem Prinzip „Experimentieren, Forschen, Erfinden“ lösen
Raum nach funktionalen, ästhetischen Aspekten und individuellen Bedürfnissen gestalten
den Aufbau technischer Strukturen und Systeme kennen
kinetische Vorgänge experimentell und konstruktiv umsetzen
Zusammenhänge von Form/Funktion und von Konstruktion/Statik wahrnehmen und anwenden
Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Werkzeugen erwerben
Reflexion
Inhalte von anderen Fachbereichen (zB naturwissenschaftlichen Fächern) zielführend in Planungs-, Konstruktions- oder Fertigungsprozesse einbinden
Probleme durch Anwenden von Lösungsstrategien aus anderem Kontext bewältigen, zB durch das Finden von Analogien
Transfer zwischen Modell und realer Welt herstellen
Verflechtungen von Kultur, Konsumwelt, Technik, Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft erkennen und reflektieren
Fachvokabular im Zusammenhang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Technologien und Prozessen verwenden
in Konstruktions-, Planungs- und Entwicklungsvorgängen den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung wahrnehmen und umsetzen
serielle und automatisierte Fertigungsabläufe verstehen und planen
verschiedene Arbeitsformen organisieren
Wohnen und stadtplanerische Aspekte der gebauten Umwelt reflektieren
Gegebenheiten und Entwicklungen der technisch geprägten Umwelt analysieren und bewerten
Dokumentation und Präsentation
Ergebnis und Entwicklung der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Gebaute Umwelt
Ideenskizzen, Werk- und Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen, dreidimensionale Funktions- und Verständigungsmodelle, Objekte in verschiedenen Maßstäben
funktionale und ästhetische Aspekte von Raum (Wohnformen und Architektur verschiedener Epochen und Kulturen)
Stadt-, Regionalplanung, Infrastruktur
Design und Produktentwicklung
Möbel, Leuchtobjekte, Brillen, Geräte
praktische, ästhetische und symbolische Funktion
Produktionsaufwand, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen
klassisches und zeitgenössisches Design
innovative Produkte und Designlösungen in ihrer soziokulturellen Einbettung
Technik
funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen, Bau von Maschinen, Robotern, Elektronik, Elektrotechnik
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Werkpraxis
individuelle Lösungen für vorgegebene Probleme aus den drei Fachbereichen „Gebaute Umwelt“, „Produktgestaltung/Design“ und „Technik“ entwickeln
Probleme wahrnehmen, Ursachen eines Problems erkennen und Lösungswege finden, bewerten und auswählen
Arbeitsabläufe strukturieren
Arbeitsprozesse organisieren (Kommunikation, Auslagerung, Teambildung, Kooperationen)
praktische Hilfsmitte wie Werkzeuge, Materialien und Technologien sinnvoll auswählen
technisch-, technologische bzw. gestalterische Prozesse nachvollziehen und realisieren
Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und fachgerecht einsetzen
klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Werkzeugen erwerben
Reflexion
Inhalte von anderen Fachbereichen (zB naturwissenschaftlichen Fächern) zielführend in Planungs-, Konstruktions- oder Fertigungsprozesse einbinden
Ziele formulieren, Ideen entwickeln, Methoden auswählen
Bewertungskriterien kennen und Ergebnisse evaluieren
die eigene und die Arbeiten anderer kritisch reflektieren und bewerten
Kritik annehmen und reflektieren
Teilprobleme gliedern und ordnen
die eigene Arbeit optimieren
Dokumentation und Präsentation
Ergebnis und Entwicklung der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Gebaute Umwelt
stadtplanerische Aspekte gebauter Umwelt (Stadt-Regionalplanung, Infrastruktur, stadtplanerische Einrichtungen, Straßenbau, öffentlicher Verkehr, Kultur und Kunst, Sport, Bildung, Jugend)
Skizzen, Modelle, Fotomontagen, Raummodelle, Architekturmodelle
funktionale und ästhetische Aspekte von Räumen
Produktgestaltung/Design
Geräte, Gebrauchsgegenstände, Möbel, Werkzeuge (Aufbewahrungsmöbel, Sitzmöbel, Lampen, Leuchtobjekte)
serielle und automatisierte Fertigungsabläufe
klassische Handwerkstechniken
Technik
funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge (mechanische Spielzeuge, einfache Maschinen, elektronische Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände)
mechanische Übertragungssysteme (Licht-, Geräusch,- Klangmaschinen)
Forschungs- und Experimentiermethoden, Unfallverhütung, Designgeschichte, Konstruktionslehre, Ideenfindungsprozesse (Brainstorming, Delphimethode, Analogienbildung, divergierendes Denken), Lehrausgänge in technische Betriebe, Produktanalysen, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
4. Semester – Kompetenzmodul 4 Werkpraxis
Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und fachgerecht einsetzen
klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
Ursachen eines Problems wahrnehmen
individuelle Lösungen zu selbst gefundenen Problemen aus den drei Fachbereichen entwickeln
die eigene Arbeit optimieren
Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Werkzeugen erwerben
Reflexion
Problemstellungen analysieren
gliedern und ordnen der Teilprobleme
die eigene und die Arbeiten anderer kritisch reflektieren und bewerten
Kritikpunkte in die Produktoptimierung aufnehmen
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse und Entwicklungen der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen, reflektieren und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Persönliche Schwerpunkte der Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Gebaute Umwelt, Produktgestaltung/Design, Technik
Forschungs- und Experimentiermethoden, Bewertungsmethoden, Konsumverhalten, Produktanalysen, Lehrausgänge in technische Betriebe, Museums und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
TEXTILES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 6. Klasse):
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Produkten und textiler Kultur verbindet der Unterricht aus Textilem Werken handlungsorientiertes mit kognitivem Lernen und vermittelt Kompetenzen und Qualifikationen, die auch in anderen Bildungsbereichen genutzt werden können.
Durch selbsttätiges, erforschendes und problemlösendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, durch Erweiterung und Differenzierung der individuellen Wahrnehmungsfähigkeit, durch Einbeziehung der emotionalen Dimension in Lernprozesse trägt Textiles Werken zur Steigerung der Innovationsbereitschaft sowie zur Lern- und Studierfähigkeit bei.
Damit leistet der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung, Persönlichkeitsfindung und Berufsvorbereitung.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit textilen Produkten und Bildungsinhalten soll:
an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart vermitteln, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist (interkulturelle Bildung)
durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke ästhetisch erlebbar machen
Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien geben, insbesondere durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen
spezifische Eigenschaften wie Farbe und Textur an ausgewählten Materialien im Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung, auch im Hinblick auf Funktion und Formgebung benennen
Einblicke in die Probleme und Möglichkeiten der Herstellung textiler Produkte ermöglichen (Einzel-, Serien- und Massenproduktion)
zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie der Gestaltung ihrer persönlichen und auch beruflichen Umwelt befähigen
Probleme der Produktgestaltung vermitteln und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung aufzeigen
das räumliche Vorstellungsvermögen durch Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf entwickeln
lehren, Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einzusetzen und so die zur Herstellung textiler Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten festigen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 6. Klasse):
Die Intentionen des Lehrplanes der Unterstufe sind als Grundlage für die Unterrichtstätigkeit an der Oberstufe heran zu ziehen. Bei der Vertiefung und Festigung der Lehrstoffinhalte ist der exemplarischen Konfrontation gegenüber einer überblicksmäßigen Gewichtung der Vorzug zu geben.
Den individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung zu tragen. Durch flexible und projektorientierte sowie fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung sind die Selbstkompetenz und die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Im Sinne einer Erweiterung der Sprachkompetenz sind die rhetorischen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Fachterminologie im Unterricht zu schulen.
Die besonderen Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse legt die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens nahe.
Themen, die aktuelle Anlässe aufgreifen, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters in den Unterricht einzubeziehen.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und Produkten hat die praktische Tätigkeit zu begleiten bzw. von dieser auszugehen.
Durch die Beschäftigung mit textiler Kultur als wesentlichem Teil der Gesamtkultur ist die interkulturelle Bildung zu fördern.
Die Begegnung mit Originalen ist der Arbeit mit Reproduktionen vorzuziehen.
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen, speziell der Besuch handwerklicher und industrieller Produktionsstätten, richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über das Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten sowie Institutionen zugänglich zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler sind anzuleiten, sich mit einschlägiger Fachliteratur und dem Angebot von Museen, Ausstellungen usw. selbstständig auseinander zu setzen. Apparative Medien, Arbeitshilfen und neue Technologien sind sinnvoll einzusetzen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sind die Ergebnisse der praktischen Arbeiten als auch deren theoretisch-reflektorische Aufarbeitung in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke vorzusehen. Die öffentliche Präsentation textiler Produkte ist zu unterstützen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Textiles Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in der aufsteigenden Klasse vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Aufbauend auf die Unterstufe sind vom Inhalt her die Fachbereiche „Kleidung/Mode/Bekleidungspsychologie“, „Wohnen/Raumgestaltung“, „Kultur/Textilgeschichte“ und „Produktgestaltung/Design“ in der Oberstufe umzusetzen, wobei in vorgegebenen Problemfeldern individuelle Fragestellungen gefunden und diese in eigenständigen Gestaltungsprozessen selbstorganisiert umgesetzt werden.
In der 6. Klasse stehen der Prozess des Lösens von individuellen Fragestellungen und die selbstständige Umsetzung eigener Gestaltungsprozesse im Mittelpunkt.
5. Klasse (1. und 2. Semester) Werkpraxis
Kenntnisse und Fertigkeiten flächengestaltender und flächenbildender Textiltechniken erweitern und festigen
körper- und raumbildende textile Verfahren und Techniken zur Herstellung von dreidimensionalen Produkten anwenden
durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im visuellen und haptischen Bereich erproben
das Vorstellungsvermögen steigern und eine entsprechende persönlich differenzierte Ausdrucksweise entwickeln
Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
Reflexion
die Bedeutung des Textilen als einen wesentlichen Teil der Gesamtkultur erkennen
Erscheinungsformen und Wirkung von Kleidung, Mode und Wohnumfeld im gesellschaftlichen und historischen Kontext erkennen und reflektieren
politische, ökonomische und ökologische Aspekte der Textilwirtschaft verstehen und bewerten
spezifische Eigenschaften von textilen Materialien erkennen und sie in Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung hinsichtlich Funktion und Formgebung setzen
Dokumentation und Präsentation
textiles Arbeiten und Gestalten als Grundlage für Präsentation und Dokumentation verwenden
Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Kleidung, Mode, Wohnen, Raum- und Produktgestaltung, textile Verfahren und Techniken, auch mit nichttextilen Materialien, Entwurf und Schnitttechnik, Massen- und Serienproduktion, Redesign und Upcycling
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Kleidung, Mode und Bekleidungsphysiologie, Konsumverhalten, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio, Blog), Gestaltung von Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang (Mode, Schmuck, Raum)
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Werkpraxis
Frage- und Problemstellungen eigenständig beantworten und lösen
Aufgaben zur Produktgestaltung analysieren und selbstständig in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen umsetzen
die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Materialien, Techniken und Verfahren zur Gestaltung nützen
individuelle Arbeitsprozesse und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen
Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
Kenntnisse und Fertigkeiten körperbildender Textiltechniken erweitern
körper- und raumbildende textile Verfahren und Techniken zur Herstellung von dreidimensionalen Produkten oder Objekten individuell anwenden
Reflexion
Bedeutung des Textilen als einen wesentlichen Teil der Gesamtkultur erkennen
Probleme der Produktgestaltung aus den drei Fachbereichen „Kleidung/Mode/Bekleidungspsychologie“, „Wohnen/Raumgestaltung“ und „Produktgestaltung/Design“ erkennen und deren kunsthistorische und kulturpolitische Zusammenhänge kennen und bewerten
ökonomische und ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen analysieren und in andere Bildungsbereiche transferieren
Dokumentation und Präsentation
individuelle Ergebnisse und Entwicklungen der praktischen Arbeit und theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form gestalten und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen, Schmuck- und Objektdesign, Rauminstallation, flächenbildende und flächengestaltende Textiltechniken
Kleidung und Mode, Architektur und Raum, Konsumverhalten und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, Museums- und Ausstellungsbesuche, Analyse von Zeitschriften und Werbung, Recherche, Kultur- bzw. Textilgeschichte
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio), Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang
4. Semester – Kompetenzmodul 4 Werkpraxis
in vorgegebenen Problemfeldern individuelle Fragestellungen finden und diese in eigenständigen Gestaltungsprozessen selbstorganisiert umsetzen
erreichte Kompetenzen, die selbstständiges Problemlösen ermöglichen, weiter entwickeln und anwenden
Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel einsetzen
umfangreiche individuelle Arbeitsprozesse eigenständig planen und durchführen
in der Auseinandersetzung mit Objekten und Kunstwerken Anregungen für die eigene gestalterische Arbeit finden
das Vorstellungsvermögen steigern und eine entsprechende persönlich differenzierte Ausdrucksweise entwickeln
Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
Reflexion
Bedeutung und Ausdruck des Textilen als einen wesentlichen Teil von Kunst und Kultur erkennen
sich mit der eigenen Arbeit kritisch auseinandersetzen und diese mit dem erworbenen Wissen aus unterschiedlichen Bereichen vernetzen und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
persönliche Leistungen und Entwicklungen fachgerecht dokumentieren
Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden
Denk- und Gestaltungsprozesse adäquat visualisieren und dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Praktische Aufgabenstellungen aus dem Bereich Textilkunst, Architektur und Raum, Produktgestaltung und Design, fächerübergreifende Projekte
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Architektur und Raum, Kleidung und Kostüm, Museums- und Ausstellungsbesuche, Alltagskultur
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Installation, Performance
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b. Wahlpflichtgegenstände BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen
individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln,
Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten
Reflexion
fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen
theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen
Dokumentation und Präsentation
Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.