Anlage A/m3
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflichtungsgruppe 1a) |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch drei) |
Deutsch | | | | | 15-21 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Erste lebende Fremdsprache | | | | | 12-18 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | | | | | 5-10 | (III)(römisch drei) |
Geographie und Wirtschaftskunde | | | | | 7-12 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | | | | | 13-18 | (II) 2)(römisch zwei) 2) |
Geometrisches Zeichnen | | | | | 2-5 | (III)(römisch drei) |
Biologie und Umweltkunde | | | | | 7-12 | IIIrömisch drei |
Chemie | | | | | 2-4 | (III)(römisch drei) |
Physik | | | | | 5-9 | (III)(römisch drei) |
Musikkunde | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | IIIrömisch drei |
Bildnerische Erziehung | | | | | 7-12 | (IVa)(römisch vier a) |
Technisches Werken 3) | 
| | | | | 7-12 | (IVa)(römisch vier a) |
Textiles Werken 3) |
Bewegung und Sport | | | | | 13-19 | (IVa)(römisch vier a) |
Verbindliche Übungen | | | | | | |
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 4) | III 5)römisch drei 5) |
sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 29-31 | 30-33 | 30-33 | 32-35 | 121-127 | |
| | | | | | | |
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1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch drei) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Erste lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch drei) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1)(römisch zwei) 1) |
Geometrisches Zeichnen | – | – | – | 2 | 2 | (III)(römisch drei) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IIIrömisch drei |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | (III)(römisch drei) |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch drei) |
Musikkunde | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | IIIrömisch drei |
Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa)(römisch vier a) |
Technisches Werken 2 3) Textiles Werken 2 3) | 
| 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IVrömisch vier |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa)(römisch vier a) |
Verbindliche Übung | | | | | | |
Berufsorientierung4) | – | – | x 3) | x 3) | | IIIrömisch drei |
Gesamtwochenstundenzahl | 30 | 32 | 31 | 34 | 127 | |
| | | | | | | |
________________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
2) Alternative Pflichtgegenstände.
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | 9. Kl. | Oberstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)(römisch drei) |
Deutsch | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 13 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 13 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IIIrömisch drei |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 2 | 2 | 1 | – | 7 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 13 | (II)(römisch zwei) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | IIIrömisch drei |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch drei) |
Physik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch drei) |
Psychologie und Philosophie | – | – | – | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
Informatik | 2 | – | – | – | – | 2 | IIrömisch zwei |
Musikkunde *) | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 25 | IIIrömisch drei |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | (IVa)(römisch vier a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 27 | 24 | 26 | 26 | 27 | 130 | |
| | | | | | | |
____________________
*) Typenbildender Pflichtgegenstand.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgender Abweichung:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.
DEUTSCH Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.
LATEIN Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG
Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A für die 5., 6. und 8. Klasse des Gymnasiums.
CHEMIE
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.
PHYSIK
Wie Anlage A für die 6., 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.
MUSIKKUNDE
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Die Aufgabe des Gegenstandes Musikkunde ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen sowie deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung zu legen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesem Institut obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden jedoch an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche Chor, Instrumentalensemble, Bewegen, Gestalten, Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen.
Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse: Chor:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung
Instrumentalensemble:
Grundlagen des Zusammenspiels: gemeinsames Stimmen, Intonationsübungen, Bedeutung von Stricharten bei Streichinstrumenten; auf die Zeichen des Dirigenten reagieren lernen; Einstudierung und Musizieren von einfachen Ensemblestücken in verschiedenen Besetzungen
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Gehörbildung:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren; Solmisation und Blattsingübungen; einstimmige Melodiediktate in verschiedenen Tonarten; Hören von Dur-Dreiklängen und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; rhythmische Übungen und Rhythmusdiktate mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Erkennen von Taktarten
Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre: 1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre: Violin- und Bassschlüssel, Notenwerte, Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern, Pentatonik, Dreiklänge (Dur, Moll), Metrum, Takt, Rhythmus, Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Umkehrung, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen
2. Klasse:
Alle Dur- und Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig), Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; Rhythmus: spezielle Rhythmusbildungen (punktierte, Synkopen), Takt, Auftakt; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo;
Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse: Chor:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; ein- und mehrstimmige Lieder und Chorsätze aus verschiedenen Kulturkreisen und Epochen in möglichst stilgerechter Umsetzung unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
Instrumentalensemble:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand und der Verfügbarkeit von Besetzungen; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen unter praktischer Umsetzung von musikkundlichen Inhalten; musikalisches Gestalten und technische Umsetzung von Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; kinesiologische Übungen; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Erfassen und Darstellen musikalischer Gestaltungsprinzipien durch Bewegung
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; musikalische Umsetzung von Stimmungen, Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe; Einbeziehung aktueller Medien
Gehörbildung:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen; ein- und zweistimmige Melodiediktate; Erkennen von Kirchentonarten und Molltonarten; Blattsingen von Melodien in allen Dur- und Molltonarten; Erkennen von harmonischen Funktionen, Chromatik, Solmisation; Singen und Erkennen von Intervallen, Dreiklängen (Dur, Moll, übermäßig und vermindert) und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; Übungen in verschiedenen Taktarten, Rhythmusdiktate
Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre: 3. Klasse:
Intervalle mit Feinbestimmung; harmonische Funktionen; Festigung des Dur/Moll Bereichs; komplexere rhythmische Strukturen, Notation in verschieden Taktarten; Lied, Oper, Oratorium, Musical, Suite, Konzert, Programmmusik; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien, Arbeit mit dem Computer
4. Klasse:
Alt- und Tenorschlüssel, modale Tonarten; alle Dreiklangsarten mit ihren Umkehrungen; Funktionen in Dur und Moll; Ganztonleiter; unregelmäßige Taktarten; polyphone Formen und Techniken, Sonatenhauptsatzform, Sonate und Symphonie, exemplarische Kompositionen der zeitgenössischen Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Arbeit mit dem Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil)
Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Der lustvolle, spielerische und intellektuelle Zugang zu Kunst- und Kulturgut sowie der praxisorientierte Umgang damit sollen zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen. Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sollen vermittelt und die Schülerinnen und Schüler zu deren eigenständigen Anwendung angeregt werden.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung zu legen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesem Institut obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden jedoch an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Im Unterricht hat der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien zu erfolgen – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ. Dabei sind spezifisch musikalische Aspekte mit dem gesamten musischen bzw. künstlerischen Bereich (Querverbindungen zu und Gemeinsamkeiten mit Bildnerischem Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film, Gebrauchskunst usw.) zu vernetzen.
Der Aspekt von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den einzelnen Lehrstoffbereichen führen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene – historisch von den Anfängen bis zur aktuellen Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung aller ethnischen Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Funktionalität von Musik unter besonderer Beachtung der Volks-, Popular- und Kommerzmusik zu legen.
Die Schülerinnen und Schüler sind beständig zur praxisorientierten Anwendung ihrer im Musikkundeunterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuregen, um so den Instrumentalunterricht zu unterstützen.
Stimmbildung unter Einbeziehung der Sprechpflege als wesentliches Element der Persönlichkeitsbildung sowie Gehörbildung und Wahrnehmungsschulung sind in alle Lehrstoffbereiche zu integrieren.
Musikalische Veranstaltungen und die Durchführung von Hausübungen und Projektarbeiten sind darauf auszurichten, dass die Schülerinnen und Schüler auch lernen, sich öffentlich zu präsentieren und Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.
Weiters können Schulveranstaltungen wie der Besuch von Proben und Konzerten professioneller Ensembles Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und -innen vermitteln und so Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl bieten.
In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (5. und 6. Klasse alle einstündig, 7. Klasse mindestens eine zweistündige und 8. Klasse alle zweistündig) und in der 9. Klasse drei Schularbeiten (zwei zweistündige und eine dreistündige) durchzuführen.
Die Gliederung des Lehrstoffes erfolgt nach Themenbereichen. Der Bereich “Ensemble” ist pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen. Die übrigen Bereiche sind unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Wochenstundenzahl und unter Einbeziehung der standortbedingten Bedürfnisse der Instrumentalausbildungsinstitutionen aufzuteilen.
Lehrstoff: 5. bis 9. Klasse: Allgemeine Musiklehre
allgemeine musikalische Grundbegriffe
Akustik und Instrumentenkunde
die Instrumente in Hinblick auf Bau, Geschichte und Verwendung in unterschiedlichen Kulturen auch unter Berücksichtigung von Grundbegriffen der Akustik
Gehörbildung
Sensibilisierung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit
Training des Erfassens, Notierens und Wiedergebens von melodischen, harmonischen, rhythmischen und formalen Abläufen
Tonsatz
kontrapunktische Satztechniken
ausgewählte Satztechniken der Gegenwart
Formenlehre
Formen- und Bauprinzipien unterschiedlicher Stilepochen und Kulturen in Verbindung mit Analysen unter Einbindung der im praktischen Musizieren erarbeiteten Werke
Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik
ausgewählte Werke der Moderne und Beispiele aus der Ethno-, Jazz- und Popularmusik
Musik und Computer
Erwerb grundlegender Fähigkeiten im Umgang mit musikspezifischer Hard- und Software (Sequenzing, Sampling, Notendruck, Edition)
informationstechnisch gestützte Umsetzung und Aufbereitung musiktheoretischer Übungen (zB Tonsatzübungen, Instrumentation, historische und zeitgenössische Kompositionstechniken, Werkkunde, Formenlehre)
Produktion eigener Kompositionen und Arrangements
Einsatz im Bereich des Hörtrainings
Musikgeschichte bzw. Werkkunde
die Entwicklung der Musik von den Anfängen bis zur Gegenwart, auch unter Berücksichtigung musikethnologischer Aspekte
Herstellung von vertiefenden Zusammenhängen an Hand von Werken und Arbeitstechniken, die in der Musizierpraxis, in Musiktheorie und Musikinformatik erarbeitet wurden, sowie unter Berücksichtigung der Musiksoziologie, Musikästhetik und Stilkunde
Herstellung von Querverbindungen zu parallel verlaufenden gesellschaftlichen, politischen und kulturhistorischen Entwicklungen
Ensemble bzw. Stimmbildung
praktisches Musizieren in unterschiedlichen vokalen und instrumentalen Besetzungen nicht nur als Vertiefung und Ergänzung des in den einzelnen Bereichen vorgesehenen Lehrstoffs, sondern auch zum Zweck einer sachbezogenen Probenarbeit für öffentliche Aufführungen
regelmäßiges Einstudieren und öffentliches Präsentieren repräsentativer Konzertprogramme als Vorbereitung auf eine mögliche berufliche Laufbahn
Mitwirkung bei öffentlichen Aufführungen der Schule (gilt für alle Studierenden)
Werkauswahl nach den jeweiligen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik und Einschluss von Klangexperimenten, freien Gestaltungsübungen und Improvisationen
Stimmbildungs-Unterricht für den bewussten Umgang mit dem Instrument “Stimme” und aus persönlichkeitsbildenden Gründen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 277/2004 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:
„Der Lehrstoff ist nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muss der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der Übungsbedarf und im Besonderen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Da es sich um Studierende der Musik handelt, müssen alle Übungen und Anforderungen vermieden werden, die die Ausübung ihres Musikstudiums gefährden könnten.“
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.