Anlage A/m2
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Deutsch | | | | | 15-21 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Erste lebende Fremdsprache | | | | | 12-18 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | | | | | 5-10 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | | | | | 7-12 | (III)(römisch III) |
Mathematik | | | | | 13-18 | (II) 2)(römisch II) 2) |
Geometrisches Zeichnen | | | | | 2-5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltkunde | | | | | 7-12 | III |
Chemie | | | | | 2-4 | (III)(römisch III) |
Physik | | | | | 5-9 | (III)(römisch III) |
Musikerziehung Instrumentalunterricht Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | | 30 3) | (IVa)(römisch IV a) IV (IVa)(römisch IV a) |
Technisches Werken 4) Textiles Werken 4) | | | | | | 7-12 | IV |
Bewegung und Sport | | | | | 12-16 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 5) | III 6)römisch III 6) |
sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 29-32 | 30-33 | 31-33 | 34-37 | 125-133 | |
| | | | | | | | | | | | |
___________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1)(römisch II) 1) |
Geometrisches Zeichnen | – | – | – | 2 | 2 | III |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Musikerziehung Instrumentalunterricht Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | | 30 2) | (IVa)(römisch IV a) IV (IVa)(römisch IV a) |
Technisches Werken 3) Textiles Werken 3) | | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übung | | | | | | |
Berufsorientierung | | | x 4) | x 4) | | III 5)römisch III 5) |
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 33 | 32 | 37 | 133 | |
| | | | | | | | | |
____________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Deutsch | 3 | 3 | 33 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 4/2 | 5/5/2/- | 4/4/2/– | | (IVa) 2)(römisch IV a) 2) |
Instrumentalunterricht | 2/- | 2/- | 2/-/-/- | 2/-/-/- | 29 1) | IV |
Bildnerische Erziehung | 2/6 | 2/6 | -/2/5/7 | -/2/4/6 | | (IVa) 2)(römisch IV a) 2) |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 31 | 31 | 33 | 34 | 129 | |
| | | | |
bb) Wahlpflichtgegenstände | | | 6 | | 6 | |
| Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 135 | |
| | | | | | |
___________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.
2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
bb) Wahlpflichtgegenstände
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Musikerziehung” ist folgende Zeile einzufügen:Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Musikerziehung” ist folgende Zeile einzufügen:
„Instrumentalunterricht 7) | – | (2) | (2) | 2 | 4/2 | IV“ |
| | | | | | |
Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:
7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE:
Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:
MATHEMATIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
PHYSIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
(Instrumente: Klavier, ergänzend: Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre; E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, Akkordeon, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Vokalunterricht)
Unter- und Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Angebot im Instrumentalunterricht richtet sich nach den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Schule.
Der Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch unter fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Instrumentales und vokales Musizieren soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die Berufswahl erkannt werden.
Innerhalb dieser Aufgaben sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen:
Prozess- und zielorientierter Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf Grundlage der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Aneignung und Anwendung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
bewusster und reflektierender Umgang mit Musik
kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instruments bzw. der Stimme
Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des praktischen Musizierens in verschiedenen Stilen und Besetzungen
Fähigkeit zu musikspezifischer Teamarbeit
über die Schule hinausgehende aktive Teilnahme am regionalen Musikleben
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Die technisch -musikalischen Anforderungen für die einzelnen Instrumente sind den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend in einzelnen Leistungsstufen und Literatur-Schwierigkeitsgraden zu definieren.
Im Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler einer Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen; dies ist auch schulstufenübergreifend möglich.
Auf den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musikerziehung ist praktisch Bezug zu nehmen.
Spielerische und kreative Elemente sind einzubringen. Bewegung, rhythmische Übungen und Singen (im Vokalunterricht ein Instrument) sind als Lernhilfen einzusetzen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
Übetechniken zum eigenständigen Erarbeiten von Literatur sind zu vermitteln. Gemeinsames Musizieren, auch in gemischten Besetzungen, ist im Unterricht umzusetzen. Die Literatur ist so zu wählen, dass sie fordert, aber nicht überfordert. Auf musikalische Genauigkeit in Verbindung mit künstlerischem Ausdruck und stilistischem Verständnis ist besonderer Wert zu legen.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz. Begegnungen mit Kunstschaffenden und die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen sind wahrzunehmen. Schulveranstaltungen wie insbesondere Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Lehrstoff: 1. bis 8. Klasse: Allgemeiner Teil
Erwerb und Erweiterung technischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens als Grundlage für Solo- und Ensembleliteratur
Tonbildung, Atmung, Haltung, stilgerechte Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik; Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
auswendiges Musizieren und Blattspiel bzw. Blattsingen
rhythmische, melodische und harmonische Improvisation
Musizieren in verschiedenen Notationsformen, Transponieren
dem technischen Können angepasste Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen, Kulturkreisen und möglichst vielen Stilrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik
Aufbau eines persönlichen Repertoires
Pflege des Instruments bzw. der Stimme
Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
physiologische Grundlagen der Stimme und historische Entwicklung des Gesangs
bewusstes und kritisches Hören des eigenen und gemeinsamen Musizierens
Schulung der musikalischen Vorstellungskraft
Hinführung zu selbstständiger und selbstbewusster Interpretation
Üben von Auftrittssituationen
Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen auch in Zusammenarbeit mit Bewegung
Instrumentenspezifischer Teil
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des zweiten Teiles zu entnehmen.Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die individuellen musikpraktischen Fertigkeiten und künstlerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die musikalischen Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer sind in Themenwahl und Unterricht zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Qualität und die Vielfalt des musikalischen Geschehens zu legen. Musizieren in gemischten Besetzungen (vokal bzw. instrumental) sowie die Verknüpfung mit anderen künstlerischen Disziplinen soll ist umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen, mit Kunstschaffenden und Fachleuten ist verstärkt wahrzunehmen.
Schulinterne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalunterricht.