Anlage A/sp
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | mind. 15 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | mind. 13 | (II)(römisch II) |
Geometrisches Zeichnen | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Physik | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität | |
Musik | mind. 6 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | mind. 7 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | mind. 3 | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | 29 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 03) | III4) |
Sonstige verbindliche Übungen | -5) | |
Schulautonome Vertiefung6) | | |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 126-133 | |
| | |
___________________
1 Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe“ der Stundentafel gemäß Z 1 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Bildungs- Berufsorientierung“ vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.1 Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe“ der Stundentafel gemäß Ziffer eins, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Bildungs- Berufsorientierung“ vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unter-stufe | Lehrver-pflichtungs-gruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I)(römisch eins) |
Erste Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II)(römisch II) |
Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 2 | 2 | III |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | - | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
Musik | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | 2 | 2 | - | 2 | - | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | 7 | 7 | 7 | 8 | 29 | (IVa)(römisch IV a) |
| |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | | | x 1) | x 1) | x | III2) |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 34 | 31 | 36 | 133 | |
| | | | | | |
___________
1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
3. Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
| |
_________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe |
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III(römisch III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musik | 2 | | 1 | – | – | 2 | | +1 | (IVa)(römisch IV a) | |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | |
Bewegung und Sport 2) | 7 | 7 | 7 | 5 | 26 | (IVa)(römisch IV a) |
Sportkunde2) | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | III3) |
Summe der Pflichtgegenstände | 33 | 30 | 33 | 33 | 129 | |
| | | | |
bb) Wahlpflichtgegenstände | | | 6 | | 6 | |
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 135 | |
| | | | | | | | | | | | | |
_________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildende Pflichtgegenstände.
3 In der 7. und 8. Klasse jedoch II.3 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.
bb)Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist einzufügen:Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist einzufügen:
Sportkunde | – | (2) | (2) | (2) | 4/2 6) | III |
| | | | | | |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion | 2 | (III)(römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1) | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3) | |
| | |
____________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan der Oberstufe des Realgymnasiums, Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
MATHEMATIK
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
TECHNIK UND DESIGN
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
BEWEGUNG UND SPORT
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)
Der Bewegungs- und Sportunterricht hat die Aufgabe, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft für ein achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben.1
Der Unterricht ist von folgende Absichten geprägt:
Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept und Körperbewusstsein zu entwickeln.
Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln.
Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft.2
reflexive Auseinandersetzung mit bewegungs- und sportbezogenen Lernanlässen.
Entwicklung und Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben.
Motivation und Freude an Bewegung, Spiel und Sport erfahren.
Bereitschaften und Fähigkeiten entwickeln (auch über die Schulzeit hinaus) Spiel, Sport und Bewegung für sich und andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
Kooperation mit und Hinführen zu außerschulischen Sporteinrichtungen (Sportvereine, Sportverbände, ...) zur Vertiefung des Sportartenkönnens sowie Kennenlernen von Funktionen (zB Übungsleiter und Übungsleiterin, Trainer und Trainerin, Funktionär und Funktionärin) als zukünftige Arbeitsmöglichkeiten im Sportvereins- bzw. verbandswesen.
Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen)8, ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport).7
Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse)
In den Kompetenzbereichen des Jahrgangs für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung werden jeweils jene Kompetenzziele beschrieben, deren Entwicklung bis zu einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind daher nachfolgende Hinweise für die Lern- und Aufgabenkultur bedeutsam:
Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene
systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen)
Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe)
Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung2 (ua. Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts, auch in Fragen der Trainingsgestaltung)
Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel
Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung10
Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer)
Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung
Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben)1
Schulorganisatorische Hinweise:
Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen.
Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten.
Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsegenstand „Bewegung und Sport” ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsegenstand „Bewegung und Sport” ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.
Mensch und Bewegungswelt
Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts.
Sport und Sinn
Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion:
Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren
sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen
sich selbst und etwas erleben und wagen
um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
gesundheitliche Wirkungen erfahren
Mensch und Gesellschaft
Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8, 11
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Der Lehrplan der Sekundarstufe I basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.
Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind:
FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.
METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2
SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren.1, 2
SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit).2
Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. – 4. Klasse) 1. – 4. klassenübergreifende Fachkompetenz:
Die Schülerinnen und Schüler können
ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen.
1. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schülern können
im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben.
grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben.
grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen.8
grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen.
turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
kleinekleine Bewegungs- und Sportspiele
Spielobjekte auch in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspieler erkennen und darauf situationsgerecht reagieren (Taktik).
Laufen, Springen, Werfen/Stoßen
Grobformen leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben.
aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen.
den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen.
Gegenstände mit Dreischritt Anlauftechnik weit werfen.
Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste
Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen.
sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken.
Gymnastik ohne und mit Handgerät ausführen.
einfache Bewegungskünste ohne und mit verschiedenen Materialien und Geräten ausführen.
Zweikämpfe/Selbstverteidigung
Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen.
Grenzen erkennen und setzen; Stopp Signale setzen und beachten.12
sicher fallen und abrollen. (Fallschule)
turnerischeturnerische Grundfertigkeiten
vielfältige Bewegungsformen am Boden, an Geräten und Gerätekombinationen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, auf stabilen und labilen Unterlagen und Geräten balancieren.
beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen und sicher landen.
normierte Turnelemente auf grundlegendem Niveau ausführen. (zB Turn10)
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen.
Anwendungsbereiche
wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen).10
Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit).
die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren.
Anwendungsbereiche
Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen.
persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben.
grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?).5
eigene Rolle bei Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen (zB Geräteaufbau).
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen.
Anwendungsbereiche
körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in Spielsituationen und vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen in den Bereichen Technik, Taktik und in der Regelkunde im Spiel demonstrieren.
ihr technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf zeigen.
einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in Gymnastik, Tanz, Bewegungskünsten ausführen.
einfache Techniken in Kampfformen/Selbstverteidigung anwenden.
turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben.
einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden)einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden)
sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden)sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden)
Anwendungsbereich
vereinfachtevereinfachte Sport- und Rückschlagspiele
Spielobjekte, auch unter Wettkampfbedingungen, in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik).
Lauf, Sprung und Wurf
vielfältige Spiel-, Trainings- und Wettkampfformen durchführen.
variantenreiche leichtathletische Techniken auch mit alternativen Übungsgeräten erproben.
Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste
gymnastische Elemente mit Geräten ausführen.
einfache Tanzelemente variieren und kombinieren, erfinden und gestalten.
Kampfformen/Selbstverteidigung
einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale erkennen und deren Wirkung reflektieren.
turnerischeturnerische Grundfertigkeiten
die Technik beim Turnen am Boden und an Geräten vorzeigen.
normierte Turnelemente mit dem Fokus auf Technik, Haltung und Dynamik ausführen und verbinden.
Sprungbewegungen ausführen und sicher landen.
Schwimmen
Verhalten des Körpers im und unter Wasser wahrnehmen
Schwimmabzeichen (zB Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) erwerben
Wettkämpfe mit richtiger Technik bestreiten
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären.10
Anwendungsbereiche
Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen).
Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit).
funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit).
Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit).
einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten.5, 7
Anwendungsbereiche
an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen.
Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren.2
eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen.
Anwendungsbereiche
geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen.2
die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen.
3. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik in Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden.
ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeits- und Leistungsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen.
einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz und Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten.
am Boden und an Geräten (zB Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Trampolin, Ringe) Übungsverbindungen mit richtiger Technik ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen andern Rückmeldung geben.
einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.)einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden.)
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik).
sportspielspezifische Technikelemente mit unterschiedlichen Bällen und Übungsgeräten durchführen.
individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik).
Boden- und Gerätturnen
gebundene Formen (zB Turn10) und offene Formen (zB Parkour/Freerunning) des Turnens zeigen.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen.
Anwendungsbereiche
wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen).10
bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die Lernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen).
Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit).
organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen.5, 8
Anwendungsbereiche
Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren.
Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren.
Anwendungsbereiche
Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen.
4. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik unter Wettkampf-/Leistungsbedingungen in Sport- und Rückschlagspielen unter Einhaltung der Regeln demonstrieren.
im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden.
komplexe Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen/Selbstverteidigung/Kampfsport regelgerecht und fair anwenden.
Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn10 auf technisch korrektem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren.
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
wettkampfnahes Technik- und Taktiktraining durchführen; an Wettkämpfen teilnehmen
Selbständig Spiele durchführen; Spiele leiten.
Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünste
Einzel- und Gruppenchoreografie, Vorführungen; tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen zeigen.
Boden- und Gerätturnen
an Wettkämpfen teilnehmen und Übungen formvoll präsentieren.
gegenseitig sichern und Hilfestellung leisten.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten.
Anwendungsbereiche
die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen).
angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit).
geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit).
Bei Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren.5, 7
Anwendungsbereiche
eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben.
in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben.
Anwendungsbereiche
eigene Bewegungsvorlieben erkennen.
Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren.
Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen.12
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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Oberstufe
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
SPORTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können.
Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden.
Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird:
Bewegung und sportliche Techniken
Optimierung sportlicher Leistung
Themen und Wertfragen des Sports
Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden.
Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann.
Beitrag zu den Bildungsbereichen der Schule (5. bis 8. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei.
Sprache und Kommunikation:
Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua.
Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua.
Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua.
Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua.
Kreativität und Gestaltung:
Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden.
Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten.
Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden:
Handlungs- und problemorientiertes Lernen:
Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht.
Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder.
Wissenschaftsorientierung:
Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden.
Fachlicher und fächerübergreifender Unterricht:
Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor.
Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden.
Theorie-Praxis-Verbindung:
Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt.
Unterrichtsmethodische Hinweise (5. bis 8. Klasse):
Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen.
Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben.
Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt.
Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei.
Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen.
Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst.
Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.
Kompetenzmodell (5. bis 8. Klasse):
Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können.
Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt:
Im ersten Anforderungsbereich geht es vorrangig um das WIEDERGEBEN UND VERSTEHEN von Wissen (A1). Die entsprechenden Fähigkeiten reichen vom bloßen Wiedergeben von Informationen über deren Zuordnung zu vorgegebenen Kategorien und das korrekte Anführen passender Beispiele bis zum Herstellen von Bezügen, in denen beispielsweise Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkannt werden.
Das ÜBERTRAGEN UND ANWENDEN von Wissen (A2) als zweiter Anforderungsbereich besteht aus den Kompetenzen, Fragen zu stellen und aufzubereiten, Lösungswege zu finden und geeignete Verfahren anzuwenden, Ergebnisse zu präsentieren und Resultate zu begründen.
Zum BEGRÜNDEN UND BEWERTEN (A3) als drittem Bereich gehören das Differenzieren von Inhalten, das Systematisieren von Fakten, das Reflektieren von Normen und das Argumentieren eigener Urteile.
Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
einfache Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen bestimmen und einordnen; (A2)
taktische Fähigkeiten beschreiben und Grundlagen des Taktiktrainings in verschiedenen Sportdisziplinen erklären; (A1)
sportliche Taktiken und Strategien entwickeln und situationsgemäß anpassen. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
Berufsfelder im System Sport nennen und Qualifikationen für sportbezogene Berufe beschreiben; (A1)
Kennzeichen des Systems Sport (Strukturen, Funktionen, Trends) beschreiben und miteinander vergleichen; (A1)
Erscheinungsformen von Diversität im Sport erkennen und Lösungsansätze zur Gleichstellung bewerten. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Bezüge zwischen Merkmalen des Sports und sozialhistorischen Epochen herstellen. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme).
Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung.
Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings.
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende).
Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen.
Körperliche und geistige Behinderung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
grundlegende Funktionen des Bewegungsapparates und der Organsysteme wiedergeben; (A1)
den Zusammenhang von sportlicher Belastung und Anpassung des Organismus begründen. (A2)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Formen der Darstellung des Sports in den Medien kritisch vergleichen. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem.
Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
Innovationspotenziale in der Entwicklung des Sports erläutern und beurteilen. (A3)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Trainings- und Belastungssteuerung charakterisieren sowie Trainingsprinzipien begründen; (A2)
Besonderheiten des Nachwuchs- und Hochleistungstrainings darstellen. (A1)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Ideen für Sportveranstaltungen finden, medial aufbereiten und umsetzen. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung).
Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage);
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
komplexe Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen analysieren und vergleichen. (A2)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
Methoden des Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauertrainings erläutern und nutzen; (A2)
Methoden des Beweglichkeits- und Koordinationstrainings erklären und anwenden. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
Wirkungen und Gefahren von Doping im Sport begründen. (A1)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
wirtschaftliche Faktoren des Sports und deren Entwicklung erläutern; (A1)
die Kommerzialisierung des Sports und deren Folgen kritisch diskutieren. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode).
Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor.
Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte.
Schularbeiten
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
die Mechanismen der Bewegungssteuerung erklären und Fehlerkorrekturen vornehmen; (A2)
Theorien und Modelle des motorischen Lernens unterscheiden und erklären. (A1)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
Trainingseinheiten zu vorgegebenen Schwerpunkten planen und durchführen; (A2)
kurz-, mittel- und langfristige Trainingsprozesse planen, dokumentieren und auswerten. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
sportpraktische und -theoretische Fragestellungen formulieren, Lösungen präsentieren und argumentieren. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
aktuelle sportliche Ereignisse und Entwicklungen auf sozialhistorischer und politischer Grundlage interpretieren. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch).
Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung).
Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie.
Schularbeiten
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
8.Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
psychische und soziale Anforderungen sportlichen Handelns (Sportarten) beschreiben; (A1)
psychologische Verfahren zur Optimierung sportlichen Handelns erklären und anwenden. (A2)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
Planungs- und Durchführungsschritte sportspezifischer Tests beschreiben und systematisch ordnen; (A1)
Ergebnisse sportspezifischer Tests bei der Trainingsplanung nutzen. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
Wagnis und Gefahrensituationen im sportlichen Kontext sicher gestalten; (A2)
kulturelle Aspekte von Bewegung und Sport analysieren und bewerten. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Ursachen und Auswirkungen der Umweltbelastung (zB Energie, Müll) durch sportliches Handeln reflektieren; (A3)
Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität zielgruppenorientiert anwenden. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport.
Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren.
Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion).
Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung).
Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität, ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten.
Schularbeiten
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
eigene Positionen zu Normen und Werten im Sport beziehen und hinterfragen. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Auswirkungen von Bewegung und Sport auf die Gesundheit abwägen und entsprechende Maßnahmen beurteilen. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich.
Schularbeiten
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
b) Wahlpflichtgegenstände
SPORTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Lehrstoff:
Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden.
B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Abschnitt anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.