Anlage A/m3
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
KOMPTENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder um Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | mind. 15 | (I)(römisch eins) |
Lebende Fremdsprache | mind. 13 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | mind. 13 | (II)(römisch II) |
Geometrisches Zeichnen3) | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Physik | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität | |
Musikkunde | mind.15 | III |
Kunst und Gestaltung | mind. 7 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | mind. 4 | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | mind. 13 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 14) | III5) |
Sonstige verbindliche Übungen | –6) | |
Schulautonome Vertiefung7) | | |
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Gesamtwochenstundenzahl | 125-131 | |
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1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereicheder einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereicheder einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.
4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | Lehrver-pflichtungs-gruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I)(römisch eins) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II)(römisch II) |
Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | - | 2 | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
Musikkunde | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | III |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa)(römisch IV a) |
|
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | - | - | x1) | x1) | | III2) |
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Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 33 | 32 | 35 | 131 | |
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1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht vonPflichtgegenständen.
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
3. Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
|
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)/III(römisch III)/III |
Deutsch | mindestens 124) | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 124) | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/Latein | mindestens 124) | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III)(römisch III) |
Mathematik | mindestens 124) | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 6 | III |
Chemie | mindestens 4 | (III)(römisch III) |
Physik | mindestens 6 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 2 | II |
Musikkunde5) | mindestens 20 | III |
Kunst und Gestaltung | mindestens 4 | (IVa)(römisch IV a) |
Bewegung und Sport | mindestens 84) | (IVa)(römisch IV a) |
Gesamtwochenstundenzahl | 122-130 | |
| | |
___________________________
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Typenbildender Pflichtgegenstand.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. |
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III(römisch III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 3 | – | 2 | 7 | III |
Chemie | – | – | 3 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Physik | – | 2 | 3 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikkunde2) | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | III |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | – | – | 4 | (IVa)(römisch IV a) |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa)(römisch IV a) |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 32 | 33 | 33 | 130 | |
| | | | | | |
____________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildender Pflichtgegenstand.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………….. | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (III)(römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände1)………………… | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl………………….. | x3) | |
| | |
___________________________
1 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
DEUTSCH Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.
BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG
Wie Anlage A für das Gymnasium.
CHEMIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
PHYSIK
Wie Anlage A für das Gymnasium.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
MUSIKKUNDE
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Der Musikkundeunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials besonders zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Ziel ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen und deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Studien- und Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Dadurch werden Schülerinnen und Schüler befähigt, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der erhöhten Belastungen durch die gleichzeitige Schul- und Instrumental-/Gesangsausbildung zu legen. Letztere findet in Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde vermittelten Inhalte ermöglichen eine Abdeckung der an diesen Institutionen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Die Vernetzung der Unterrichtstätigkeit mit der in den Musikkundeunterricht integrierten Chorarbeit und dem Musizieren in Instrumentalensembles trägt zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik bei. Aktuelle Medien und Technologien sowie die Arbeit mit Notentexten sind in den Unterricht einzubeziehen.
Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere durch die Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht. Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen den Fortschritt in der individuellen Instrumental- und Gesangsausbildung. Die dabei erworbenen künstlerischen Fertigkeiten bereichern ihrerseits wiederum die Lernprozesse des Musikkundeunterrichts.
Dies führt zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Musikkunde orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Im Zentrum des Musikkundeunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden und zunehmend anspruchsvollen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist dabei die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musikkunde zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung damit neben der Entwicklung einer Fachsprache durch Sprecherziehung, Stimmbildung und Singen auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Insbesondere die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.10 Die intensive Auseinandersetzung mit Musik fördert die Erkenntnis der künstlerischen Dimension von Sprache sowie des Sprachaspekts musikalischer Strukturen.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
mit Tonmaterial, Klängen, Geräuschen und Instrumenten improvisieren sowie Vokal- und Instrumentalstücke gestalten.
grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum erleben und bewusst steuern.
freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren insbesondere mit Blick auf rhythmische und melodische Strukturen sowie andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen erkennen und hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen sowie zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11
Von Alltagsbewegungen zur Performance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben1, 2
Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken
Musikhören vom Handwerk zur Kunst: rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge
2. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
rhythmische und melodische Strukturen Motive erfinden, bearbeiten und sowohl stimmlich als auch instrumental umsetzen.
eine Auswahl von regionalen, internationalen und anlassbezogenen Liedern und Stücken (auch auswendig) singen und musizieren.
Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.
Außermusikalisches mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
rhythmische, melodische und harmonische Klangstrukturen erfassen, beschreiben und in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6
Von Alltagsbewegungen zur Performance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13
Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikwelten – Weltmusik5
Musikhören vom Handwerk zur Kunst: formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen
3. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Vokalstücke unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Texte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen.
mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Dreiklänge und ihre Umkehrungen erkennen, benennen und notieren.
komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen
Von Alltagsbewegungen zur Performance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6
Musik zwischen Vertrautem und Neuem: gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen
Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden
4. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
einfache Vokal- und Instrumentalstücke vom Blatt umsetzen und Melodien transponieren.
mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.
im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und andere künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten.1, 2
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
sich in Partituren orientieren.
Hörbeispiele hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5, anhand ihrer Stilmerkmale einordnen und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6
Von Alltagsbewegungen zur Performance: Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7
Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikgeschmack und Toleranz5
Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.
Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse)
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.
Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.
Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.
Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.
Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.
Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.
Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ und „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung:
Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, lesen und notieren:
Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.
Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:
Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Soziale Kompetenzen
dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
Personale Kompetenzen:
eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
Eigeninitiative entwickeln
sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
selbstständig und eigenverantwortlich üben
sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
Kommunikative Kompetenzen:
Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
Stimme und Instrument differenziert einsetzen
sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
Methodenkompetenzen:
Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
aktuelle Technologien und Medien nutzen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen
Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des oder der jeweiligen Semester/s bzw. Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert.
Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung
die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen
das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen
ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren
beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren
mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten
grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden
5. Klasse, 1. und 2. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren:
Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen
Inhalte:
Musik und Computer – Musikinformatik
Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick
Formenlehre: Grundbegriffe (Gestaltungsprinzipien, Motiv, Phrase, Thema etc.)
Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
Grundlagen der musikalischen Akustik
6. Klasse, 3. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance
Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo
6. Klasse, 4. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren:
Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock
Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik
7. Klasse, 5. Semester
Musikpraxis:
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren:
Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik
Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate
7. Klasse, 6. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) und der Jahrhundertwende
Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied
8. Klasse, 7. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts
Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte
8. Klasse, 8. Semester
Musikpraxis
Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen
Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 277/2004 mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2004, mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:
„Der Lehrstoff bzw. die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sind nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muss der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der Übungsbedarf und im Besonderen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Da es sich um Studierende der Musik handelt, müssen alle Übungen und Anforderungen vermieden werden, die die Ausübung ihres Musikstudiums gefährden könnten.“
B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
C) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
E) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A.
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
2. Oberstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A.
Weitere Pflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.