Anlage A/ThNa
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DIGITALEN, NATURWISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNOLOGISCHEN KOMPETENZEN AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | mind. 15 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache | mind. 6 | (I)(römisch eins) |
Latein | mind. 3 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | mind. 13 | (II)(römisch II) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III)(römisch III) |
Physik | mind. 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität | |
Musik | mind. 6 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | mind. 7 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | mind. 3 | (IV)(römisch IV) |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | mind. 13 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 13) | III4) |
Schulautonome Vertiefung5) | | |
Gesamtwochenstundenzahl | 124 | |
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1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | Lehrverpflichtungs-gruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch III) |
Sprachen |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | (I)(römisch eins) |
Zweite Lebende Fremdsprache | - | - | 3 | 3 | 6 | (I)(römisch eins) |
Latein | - | - | - | 3 | 3 | (I)(römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II)(römisch II) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | 2 | - | 2 | (III)(römisch III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft |
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
Musik | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa)(römisch IV a) |
Technik und Design | 2 | 2 | - | - | 4 | (IV)(römisch IV) |
Gesundheit und Bewegung |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa)(römisch IV a) |
Verbindliche Übungen |
Bildungs- und Berufsorientierung | | | x1) | x1) | x | III2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 32 | 32 | 124 | |
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1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion | 2 | (III)(römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3) | |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
2. OBERSTUFE
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungs-gruppe2) |
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)(römisch III) |
Deutsch | mindestens 11 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 11 | (I)(römisch eins) |
Latein | mindestens 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache | mindestens 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III)(römisch III) |
Mathematik | mindestens 11 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 6 | III |
Chemie | mindestens 4 | (III)(römisch III) |
Physik | mindestens 6 | (III)(römisch III) |
Darstellende Geometrie | mindestens 4 | (II)(römisch II) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 4 | II |
Musik | | mindestens 3 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | mindestens 3 | (IVa)(römisch IV a) |
alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung | mindestens 4 | (IVa)(römisch IV a) |
Bewegung und Sport | mindestens 84) | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | 123 | |
autonomer Bereich | schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände | 4-8 | |
Schulautonom5) | höchstens 9 | |
Summe autonomer Bereich | 13 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 136 | |
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1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. |
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III/III) |
Deutsch | 3 | 2 | 3 | 3 | 11 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | (I)(römisch eins) |
Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch III) |
Mathematik | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | (II)(römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 3 | 1 | 2 | 8 | III |
Chemie | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch III) |
Physik | - | 2 | 2 | 3 | 7 | (III)(römisch III) |
Darstellende Geometrie | - | - | 2 | 2 | 4 | (II)(römisch II) |
Psychologie und Philosophie | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
Musik | 2 | 1 | | 22) | 22) | 3 | +4 | (IVa)(römisch IV a) |
Kunst und Gestaltung | 2 | 1 | 3 | (IVa)(römisch IV a) |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa)(römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 29 | 31 | 34 | 36 | 130 | |
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bb) Wahlpflichtgegenstände | | 6 | 6 | |
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 136 | |
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1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Alternative Pflichtgegenstände.
bb)Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion | 2 | (III)(römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1) | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3) | |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) Pflichtgegenstände
aa) Pflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.