Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitsruhegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
01.07.1984
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ARG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 14.Paragraph 14,
Durch Verordnung sind Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe für die Arbeitnehmer bestimmter Betriebe zuzulassen, wenn es das öffentliche Interesse infolge besonders schwerwiegender Umstände erfordert.
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Schlagworte
Wochenendruhe
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2022
Gesetzesnummer
10008541
Dokumentnummer
NOR12100002
Alte Dokumentnummer
N6198311081X