Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Behinderteneinstellungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2 § 24
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BEinstG
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Text
Sprachliche Gleichbehandlung und Verweis auf andere Bundesgesetze
§ 24.Paragraph 24,
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2023
Gesetzesnummer
10008253
Dokumentnummer
NOR40066797